Missbrauch im Sozialversicherungswesen. An wen soll man sich wenden und was bringt das?
- ShortId
-
26.1029
- Id
-
20261029
- Updated
-
13.07.2026 15:24
- Language
-
de
- Title
-
Missbrauch im Sozialversicherungswesen. An wen soll man sich wenden und was bringt das?
- AdditionalIndexing
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1236;2836;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche offiziellen Kanäle gibt es, um Verdachtsfälle von Missbrauch bei den Sozialversicherungen (IV, UVG, KVG, AVIG, ELG) nach bestem Wissen und Gewissen zu melden? Welche Stelle ist für die jeweilige Versicherung zuständig und wie läuft das ab? Gibt es eine zentrale Anlaufstelle auf Bundes- oder Kantonsebene, oder hängt die Zuständigkeit von der Versicherung oder der kantonalen Behörde ab? Hält der Bundesrat eine Übersicht über die zuständigen Stellen für sinnvoll?</li><li>Wie wird die Wahrung der Rechte der gemeldeten Person (Unschuldsvermutung, Datenschutz, ärztliche Schweigepflicht, Verfahrensgarantien) sowie der Rechte der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers gewährleistet?</li><li>Über welche Aufsichts-, Kontroll- oder Eingriffsinstrumente verfügt der Bund, wenn kantonale Organe oder Vollzugsstellen begründete Meldungen nicht mit der gebotenen Sorgfalt prüfen? Unterscheiden sich diese Instrumente je nach Versicherungszweig?</li><li>Gibt es Anreize für Stellen, die sich bei der Aufdeckung und Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen besonders engagieren? Können sie insbesondere einen Teil der eingezogenen Beträge behalten, oder fliessen diese in die reguläre Finanzierung ein?</li><li>Der Bundesrat wird gebeten, in tabellarischer Form, aufgeschlüsselt nach den 26 Kantonen sowie nach IV, UVG, KVG, AVIG und ELG, Vergleichsdaten (der letzten 5 Jahre) zu folgenden Punkten vorzulegen: (a) Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger und das Leistungsvolumen; (b) eingegangene Meldungen pro 10'000 Leistungsempfängerinnen und -empfänger; (c) untersuchte Fälle und durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Tagen; (d) Bestätigungsquote (bestätigte Fälle / untersuchte Meldungen); (e) an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitete Fälle und deren Ausgang; (f) Rückforderungen, tatsächlich eingezogene Beträge und prozentuale Einziehungsquote; (g) durchschnittliche Kosten pro untersuchten Fall. Sollten diese Daten nicht vollständig vorliegen, soll der Bundesrat angeben, welche Lücken bestehen und ob er die Einführung einer standardisierten Berichterstattung für sinnvoll hält.</li></ol><p>Einzelne Zweige der Sozialversicherung verfügen bereits über Meldekanäle (IV-Stelle/ISTVA, Suva, BAG). Es ist jedoch nicht immer klar, ob es einen Überblick gibt und welche Standards für Behandlung, Überwachung und Anreize gelten. Mit dieser Anfrage soll geklärt werden, wie das System zur Bekämpfung von Missbrauch im Bereich der Sozialversicherungen, unter Wahrung der Rechte aller betroffenen Personen, funktioniert.</p>
- Missbrauch im Sozialversicherungswesen. An wen soll man sich wenden und was bringt das?
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche offiziellen Kanäle gibt es, um Verdachtsfälle von Missbrauch bei den Sozialversicherungen (IV, UVG, KVG, AVIG, ELG) nach bestem Wissen und Gewissen zu melden? Welche Stelle ist für die jeweilige Versicherung zuständig und wie läuft das ab? Gibt es eine zentrale Anlaufstelle auf Bundes- oder Kantonsebene, oder hängt die Zuständigkeit von der Versicherung oder der kantonalen Behörde ab? Hält der Bundesrat eine Übersicht über die zuständigen Stellen für sinnvoll?</li><li>Wie wird die Wahrung der Rechte der gemeldeten Person (Unschuldsvermutung, Datenschutz, ärztliche Schweigepflicht, Verfahrensgarantien) sowie der Rechte der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers gewährleistet?</li><li>Über welche Aufsichts-, Kontroll- oder Eingriffsinstrumente verfügt der Bund, wenn kantonale Organe oder Vollzugsstellen begründete Meldungen nicht mit der gebotenen Sorgfalt prüfen? Unterscheiden sich diese Instrumente je nach Versicherungszweig?</li><li>Gibt es Anreize für Stellen, die sich bei der Aufdeckung und Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen besonders engagieren? Können sie insbesondere einen Teil der eingezogenen Beträge behalten, oder fliessen diese in die reguläre Finanzierung ein?</li><li>Der Bundesrat wird gebeten, in tabellarischer Form, aufgeschlüsselt nach den 26 Kantonen sowie nach IV, UVG, KVG, AVIG und ELG, Vergleichsdaten (der letzten 5 Jahre) zu folgenden Punkten vorzulegen: (a) Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger und das Leistungsvolumen; (b) eingegangene Meldungen pro 10'000 Leistungsempfängerinnen und -empfänger; (c) untersuchte Fälle und durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Tagen; (d) Bestätigungsquote (bestätigte Fälle / untersuchte Meldungen); (e) an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitete Fälle und deren Ausgang; (f) Rückforderungen, tatsächlich eingezogene Beträge und prozentuale Einziehungsquote; (g) durchschnittliche Kosten pro untersuchten Fall. Sollten diese Daten nicht vollständig vorliegen, soll der Bundesrat angeben, welche Lücken bestehen und ob er die Einführung einer standardisierten Berichterstattung für sinnvoll hält.</li></ol><p>Einzelne Zweige der Sozialversicherung verfügen bereits über Meldekanäle (IV-Stelle/ISTVA, Suva, BAG). Es ist jedoch nicht immer klar, ob es einen Überblick gibt und welche Standards für Behandlung, Überwachung und Anreize gelten. Mit dieser Anfrage soll geklärt werden, wie das System zur Bekämpfung von Missbrauch im Bereich der Sozialversicherungen, unter Wahrung der Rechte aller betroffenen Personen, funktioniert.</p>
- Missbrauch im Sozialversicherungswesen. An wen soll man sich wenden und was bringt das?
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