Umsetzung der KI-Konvention des Europarates in der Schweiz

ShortId
26.3414
Id
20263414
Updated
21.05.2026 10:38
Language
de
Title
Umsetzung der KI-Konvention des Europarates in der Schweiz
AdditionalIndexing
34;1236;08;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>1. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erarbeitet zurzeit die Vernehmlassungsvorlage, die bis Ende 2026 dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Es ist noch zu früh, um konkrete Gesetzesanpassungen zu erwähnen. Verschiedene Schlüsselthemen wurden jedoch im Rahmen einer partizipativen Arbeitstagung mit rund 60 Expertinnen und Experten diskutiert; der Synthesebericht wurde Ende 2025 veröffentlicht (s. https://www.bj.admin.ch &gt; Staat &amp; Bürger &gt; Laufende Rechtsetzungsprojekte &gt; Künstliche Intelligenz &gt; Partizipativer Prozess). Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass bestimmte Vorschriften, insb. zur Transparenz, sowohl im öffentlichen wie privaten Sektor gelten sollten. Wie in der Auslegeordnung festgehalten, soll die Vorlage grundsätzlich auch für Private Pflichten vorsehen, wenn eine direkte oder indirekte horizontale Wirkung der Grundrechte gegeben ist.</p><p>2. Der Bundesrat setzt für Private auf ein Zusammenspiel aus verbindlichen und unverbindlichen Massnahmen, wie es auch die KI-Konvention explizit vorsieht. Unverbindliche Massnahmen können schneller wirken und können ein Testumfeld bieten, um verbindliche Massnahmen zu kalibrieren und anzupassen (bspw. ersichtlich bei der Umsetzung solcher Massnahmen im Bereich des Umweltschutzes, siehe Climate Action Monitor der OECD 2025, abrufbar unter <a href="https://doi.org/10.1787/1819c631-en"><u>https://doi.org/10.1787/1819c631-en</u></a>).</p><p>3. Der Bundesrat verfolgt mit der Schweizer KI-Regulierung drei gleichwertige Ziele, die die Umsetzung der KI-Konvention erreichen soll: Grundrechtsschutz, Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI sowie des Innovationsstandorts Schweiz. Auch die Europäische Union (EU) hat die Konvention unterzeichnet. Ziel der Schweizer Regulierung ist ein mit der EU gleichwertiges Schutzniveau für Grundrechte.</p></span>
  • <p>Am 27. März 2025 hat BR Albert Rösti die Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention zu ratifizieren und das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine «Minimalvorlage» zu erarbeiten. Die bisherigen Kommunikationen des Bundesrates zur Umsetzung der KI-Konvention bleiben jedoch auffallend vage. Während die technologische Entwicklung im KI-Bereich mit hoher Geschwindigkeit voranschreitet und KI-Systeme zunehmend in grundrechtsrelevanten Bereichen zum Einsatz kommen, setzt der Bundesrat vorwiegend auf rechtlich unverbindliche Instrumente wie Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes. Es ist fraglich, ob dieser Ansatz dem Schutzauftrag der Konvention gerecht wird.</p><p>Die KI-Konvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen sicherzustellen. Angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Technologien und ihrer zunehmenden Bedeutung in zentralen Lebensbereichen der Bevölkerung stellen sich grundlegende Fragen zur Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der geplanten Umsetzung. Besonders besorgniserregend ist die Ausklammerung des Privatsektors. Die Konvention selbst ermöglicht zwar diese Flexibilität, doch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen bemängeln, dass eine solche Ausnahme die Konvention erheblich schwächt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Gesetzesanpassungen sind in der Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026 vorgesehen, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht?&nbsp;</p><p>2. Welche Evidenz liegt dem Bundesrat vor, dass Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes ein wirksames Instrument darstellen, um die Grundrechte der Bevölkerung beim Einsatz von KI-Systemen durch private Akteure zu schützen?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gewählte «Minimalvariante» der Umsetzung nicht dazu führt, dass die Schweiz im internationalen Vergleich – insbesondere gegenüber der EU mit ihrem AI-Act – zu einem Standort mit tieferem Schutzniveau wird?</p>
  • Umsetzung der KI-Konvention des Europarates in der Schweiz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>1. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erarbeitet zurzeit die Vernehmlassungsvorlage, die bis Ende 2026 dem Bundesrat vorgelegt werden soll. Es ist noch zu früh, um konkrete Gesetzesanpassungen zu erwähnen. Verschiedene Schlüsselthemen wurden jedoch im Rahmen einer partizipativen Arbeitstagung mit rund 60 Expertinnen und Experten diskutiert; der Synthesebericht wurde Ende 2025 veröffentlicht (s. https://www.bj.admin.ch &gt; Staat &amp; Bürger &gt; Laufende Rechtsetzungsprojekte &gt; Künstliche Intelligenz &gt; Partizipativer Prozess). Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass bestimmte Vorschriften, insb. zur Transparenz, sowohl im öffentlichen wie privaten Sektor gelten sollten. Wie in der Auslegeordnung festgehalten, soll die Vorlage grundsätzlich auch für Private Pflichten vorsehen, wenn eine direkte oder indirekte horizontale Wirkung der Grundrechte gegeben ist.</p><p>2. Der Bundesrat setzt für Private auf ein Zusammenspiel aus verbindlichen und unverbindlichen Massnahmen, wie es auch die KI-Konvention explizit vorsieht. Unverbindliche Massnahmen können schneller wirken und können ein Testumfeld bieten, um verbindliche Massnahmen zu kalibrieren und anzupassen (bspw. ersichtlich bei der Umsetzung solcher Massnahmen im Bereich des Umweltschutzes, siehe Climate Action Monitor der OECD 2025, abrufbar unter <a href="https://doi.org/10.1787/1819c631-en"><u>https://doi.org/10.1787/1819c631-en</u></a>).</p><p>3. Der Bundesrat verfolgt mit der Schweizer KI-Regulierung drei gleichwertige Ziele, die die Umsetzung der KI-Konvention erreichen soll: Grundrechtsschutz, Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in KI sowie des Innovationsstandorts Schweiz. Auch die Europäische Union (EU) hat die Konvention unterzeichnet. Ziel der Schweizer Regulierung ist ein mit der EU gleichwertiges Schutzniveau für Grundrechte.</p></span>
    • <p>Am 27. März 2025 hat BR Albert Rösti die Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnet. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention zu ratifizieren und das EJPD beauftragt, bis Ende 2026 eine «Minimalvorlage» zu erarbeiten. Die bisherigen Kommunikationen des Bundesrates zur Umsetzung der KI-Konvention bleiben jedoch auffallend vage. Während die technologische Entwicklung im KI-Bereich mit hoher Geschwindigkeit voranschreitet und KI-Systeme zunehmend in grundrechtsrelevanten Bereichen zum Einsatz kommen, setzt der Bundesrat vorwiegend auf rechtlich unverbindliche Instrumente wie Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes. Es ist fraglich, ob dieser Ansatz dem Schutzauftrag der Konvention gerecht wird.</p><p>Die KI-Konvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen sicherzustellen. Angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Technologien und ihrer zunehmenden Bedeutung in zentralen Lebensbereichen der Bevölkerung stellen sich grundlegende Fragen zur Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der geplanten Umsetzung. Besonders besorgniserregend ist die Ausklammerung des Privatsektors. Die Konvention selbst ermöglicht zwar diese Flexibilität, doch zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen bemängeln, dass eine solche Ausnahme die Konvention erheblich schwächt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche konkreten Gesetzesanpassungen sind in der Vernehmlassungsvorlage bis Ende 2026 vorgesehen, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht?&nbsp;</p><p>2. Welche Evidenz liegt dem Bundesrat vor, dass Selbstverpflichtungserklärungen und Ethikkodizes ein wirksames Instrument darstellen, um die Grundrechte der Bevölkerung beim Einsatz von KI-Systemen durch private Akteure zu schützen?</p><p>3. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die gewählte «Minimalvariante» der Umsetzung nicht dazu führt, dass die Schweiz im internationalen Vergleich – insbesondere gegenüber der EU mit ihrem AI-Act – zu einem Standort mit tieferem Schutzniveau wird?</p>
    • Umsetzung der KI-Konvention des Europarates in der Schweiz

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