Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention

ShortId
26.3509
Id
20263509
Updated
18.06.2026 09:03
Language
de
Title
Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention
AdditionalIndexing
55;52;2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p>Der Bundesrat ist bereit, im Tierseuchengesetz (TSG; SR 916.40) eine Bestimmung zu schaffen, damit in Härtefällen gezielte Finanzhilfen an Landwirtinnen und Landwirte möglich sind. Es soll aber kein Anspruch darauf bestehen. Je nach Massnahme und Betriebsart kann die Betroffenheit der Tierhaltenden sehr unterschiedlich sein. Finanzhilfen sollen jeweils beim (möglichen) Auftreten einer hochansteckenden Seuche und den damit verbundenen stark einschränkenden Massnahmen geprüft werden. Der Bund wird aber nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dringend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Nutztierhalterinnen und -halter vom Bund für Einkommensausfälle und Mehrkosten, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen, entschädigt werden können.&nbsp;<br>Er sorgt dafür, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht durch landwirtschafts- oder umweltrechtliche Bestimmungen ungerechtfertigt benachteiligt werden.&nbsp;<br>Aus Gründen der Kohärenz muss der Bund zudem dafür sorgen, dass die Schweizer Nutztierhalterinnen und -halter nicht gegenüber ausländischen Nutztierhalterinnen und -haltern, die im Falle von Tierseuchenbeschränkungen ihre Tiere und Produkte in die Schweiz exportieren, benachteiligt werden.</p>
  • Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
  • 20263022
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Der Bundesrat ist bereit, im Tierseuchengesetz (TSG; SR 916.40) eine Bestimmung zu schaffen, damit in Härtefällen gezielte Finanzhilfen an Landwirtinnen und Landwirte möglich sind. Es soll aber kein Anspruch darauf bestehen. Je nach Massnahme und Betriebsart kann die Betroffenheit der Tierhaltenden sehr unterschiedlich sein. Finanzhilfen sollen jeweils beim (möglichen) Auftreten einer hochansteckenden Seuche und den damit verbundenen stark einschränkenden Massnahmen geprüft werden. Der Bund wird aber nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das letztlich mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dringend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die betroffenen Nutztierhalterinnen und -halter vom Bund für Einkommensausfälle und Mehrkosten, die ihnen durch die von den Veterinärbehörden angeordneten Präventivmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen, entschädigt werden können.&nbsp;<br>Er sorgt dafür, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht durch landwirtschafts- oder umweltrechtliche Bestimmungen ungerechtfertigt benachteiligt werden.&nbsp;<br>Aus Gründen der Kohärenz muss der Bund zudem dafür sorgen, dass die Schweizer Nutztierhalterinnen und -halter nicht gegenüber ausländischen Nutztierhalterinnen und -haltern, die im Falle von Tierseuchenbeschränkungen ihre Tiere und Produkte in die Schweiz exportieren, benachteiligt werden.</p>
    • Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention

Back to List