Weitergabe von Daten auf Tarifebene an das BAG im MiGeL-Bereich

ShortId
26.3528
Id
20263528
Updated
21.05.2026 10:07
Language
de
Title
Weitergabe von Daten auf Tarifebene an das BAG im MiGeL-Bereich
AdditionalIndexing
2841;1236
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das vorliegende Postulat wird im Rahmen des Berichts «Nachkontrolle: Revision der Mittel- und Gegenständeliste» der GPK-S vom 18. Mai 2026 eingereicht (vgl. Kap. 2.4). Die Begründung für das Postulat findet sich in den Feststellungen und Schlussfolgerungen der GPK-S; zusammenfassend handelt es sich um folgende Punkte:&nbsp;</p><p>Das Parlament hat die Möglichkeit der Weitergabe von Daten auf Tarifebene für die Produkte der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) 2021 bei den Beratungen zum Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgelehnt. Aus Sicht der Kommission ist es jetzt geboten, die nötige Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu prüfen, um die Weitergabe von Daten auf Tarifebene auf den Bereich der MiGeL auszuweiten.</p><p>Die MiGeL wurde über einen langen Zeitraum mit hohem Aufwand vonseiten BAG und EDI revidiert. Dadurch konnte das Kostenwachstum gemäss Monitoring gebremst werden. Analysen der MiGeL-Kosten und von deren Entwicklung sind jedoch wegen der niedrigen Datenqualität nur bedingt aussagekräftig und ermöglichen an einigen Stellen lediglich Vermutungen.&nbsp;</p><p>Gerade vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Kommission umso wichtiger, dass die periodischen Überprüfungen (und Verbesserungen) in Zukunft auf einer sicheren Datenlage fussen und Entwicklungen im MiGeL-Bereich adäquat ausgewertet werden können. Dafür braucht es eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen zu prüfen, die es dem Bundesamt für Gesundheit ermöglicht, im Bereich der Mittel und Gegenstände über Daten auf Ebene der Tarifpositionen zu verfügen, und darüber zu berichten. Dies soll zu einer besseren Beurteilung und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen führen.</p>
  • Weitergabe von Daten auf Tarifebene an das BAG im MiGeL-Bereich
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das vorliegende Postulat wird im Rahmen des Berichts «Nachkontrolle: Revision der Mittel- und Gegenständeliste» der GPK-S vom 18. Mai 2026 eingereicht (vgl. Kap. 2.4). Die Begründung für das Postulat findet sich in den Feststellungen und Schlussfolgerungen der GPK-S; zusammenfassend handelt es sich um folgende Punkte:&nbsp;</p><p>Das Parlament hat die Möglichkeit der Weitergabe von Daten auf Tarifebene für die Produkte der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) 2021 bei den Beratungen zum Bundesgesetz über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgelehnt. Aus Sicht der Kommission ist es jetzt geboten, die nötige Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu prüfen, um die Weitergabe von Daten auf Tarifebene auf den Bereich der MiGeL auszuweiten.</p><p>Die MiGeL wurde über einen langen Zeitraum mit hohem Aufwand vonseiten BAG und EDI revidiert. Dadurch konnte das Kostenwachstum gemäss Monitoring gebremst werden. Analysen der MiGeL-Kosten und von deren Entwicklung sind jedoch wegen der niedrigen Datenqualität nur bedingt aussagekräftig und ermöglichen an einigen Stellen lediglich Vermutungen.&nbsp;</p><p>Gerade vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Kommission umso wichtiger, dass die periodischen Überprüfungen (und Verbesserungen) in Zukunft auf einer sicheren Datenlage fussen und Entwicklungen im MiGeL-Bereich adäquat ausgewertet werden können. Dafür braucht es eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen zu prüfen, die es dem Bundesamt für Gesundheit ermöglicht, im Bereich der Mittel und Gegenstände über Daten auf Ebene der Tarifpositionen zu verfügen, und darüber zu berichten. Dies soll zu einer besseren Beurteilung und Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen führen.</p>
    • Weitergabe von Daten auf Tarifebene an das BAG im MiGeL-Bereich

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