Grundlagen für Raumplanung verbessern durch aktualisierte Prognosen
- ShortId
-
26.3535
- Id
-
20263535
- Updated
-
13.08.2026 14:08
- Language
-
de
- Title
-
Grundlagen für Raumplanung verbessern durch aktualisierte Prognosen
- AdditionalIndexing
-
2846;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz herrscht derzeit vielerorts ein Wohnungsmangel, oft sogar Wohnungsnot. Die Grundlagen für die Raumplanung sind daher zu verbessern.</p><p>Das Raumplanungsgesetz (RPG) erteilt in Artikel 15 den Kantonen und Gemeinden den Auftrag, die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Damit das gelingt, müssen die Richtplanung und die Nutzungsplanung materiell und formell aufeinander abgestimmt sein. Richtpläne sind in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen (Art. 9 Abs. 3 RPG), Nutzungspläne sind – vor Ablauf von 15 Jahren – zu überprüfen, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben (Art. 21 Abs. 2 RPG). Die aktuelle Wohnungsnot deutet darauf hin, dass die tatsächlich verfügbaren Bauzonen dem Bedarf nicht entsprechen. Es ist deshalb zweckmässig, den Bedarf und damit die Bauzonen alle fünf Jahre zu aktualisieren.</p><p>In der Praxis erstellt das Bundesamt für Statistik Prognosen zur Entwicklung der Bevölkerung und Arbeitsplätze für alle Kantone. Die Kantone leiten u. a. gestützt auf diese Prognosen sowie im Hinblick auf die angestrebte räumliche Entwicklung im Kanton den Bedarf auf Stufe Gemeinde ab.</p><p>Das Bundesamt für Statistik aktualisiert seine Prognosen alle fünf Jahre. Wie eine Analyse zeigt, ist die Prognosequalität auf fünf Jahre hinaus sehr hoch. Im Durchschnitt aller Kantone und aller bisherigen Prognosen wurde die tatsächliche Bevölkerung nur um 0.2 Prozent unterschätzt. Die Abweichung von Prognose zur Realität nimmt jedoch mit allen weiteren Jahren stark zu. Nach 10 Jahren wird die Bevölkerung bereits um 4.1 Prozent im Kantonsdurchschnitt unterschätzt, nach 15 Jahren sogar um 8.8 Prozent. </p><p>Prognosefehler sind über solche langen Zeithorizonte kaum zu vermeiden, unterliegen sie doch nicht abschätzbaren politischen und wirtschaftlichen Einflüssen. Umso wichtiger ist daher eine regelmässige Kurskorrektur. Kantone und Gemeinden sollten alle fünf Jahre ihre Bedarfs- und Bauzonenplanung aktualisieren, weil sie sonst tausende Wohnungen zu wenig einplanen. Ohne regelmässige Aktualisierung wird die Wohnungsnot in der Zukunft wieder aufkommen.</p>
- <p>Die Motion basiert auf der Annahme, dass der Bedarf an Bauzonen anhand der Szenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Bevölkerungsentwicklung der Kantone ermittelt werden muss. Dies trifft jedoch so nicht zu. Vielmehr können die Kantone bei der Siedlungsplanung im Richtplan das Bevölkerungswachstum anhand der realen Entwicklung festlegen. Der Bund empfiehlt den Kantonen zwar, vom mittleren Szenario des BFS auszugehen. Dennoch sind selbst Wachstumsannahmen oberhalb des hohen BFS-Szenarios zulässig, sofern sie durch die reale Entwicklung untermauert werden. Rechnet ein Kanton mit einem stärkeren Wachstum, kann er ein entsprechendes Eventualszenario in den Richtplan aufnehmen. Setzt sich dieses höhere Wachstum tatsächlich fort, können zusätzliche Bauzonen gemäss diesem Szenario ausgeschieden werden – ohne dass dafür eine Richtplananpassung und eine erneute Genehmigung erforderlich sind (vgl. Technische Richtlinien Bauzonen, Kapitel 3.3 und 3.4). Auch Nutzungspläne, die nach Artikel 15 RPG grundsätzlich auf einen Zeithorizont von 15 Jahren ausgelegt sind, können bereits nach wenigen Jahren angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse erheblich verändert und die Prognosen als unzutreffend erwiesen haben.</p><p>Eine periodische Überprüfung der Planungen alle fünf Jahre, wie sie die Motion fordert, würde den Gemeinden grossen Mehraufwand verursachen sowie die Planungssicherheit schwächen, zumal Planungsverfahren oft mehrere Jahre dauern und so wieder infrage gestellt werden könnten. In vielen Gemeinden bestehen zudem weiterhin erhebliche Reserven innerhalb bestehender Bauzonen. Bevor neue Bauzonen ausgeschieden werden, was oft sehr aufwendig ist, sollten deshalb vielmehr konsequent die inneren Reserven mobilisiert werden. Diese Mobilisierung hat insbesondere durch die Innenverdichtung sowie durch Massnahmen zur Förderung der Baulandverfügbarkeit gemäss Artikel 15<em>a</em> RPG zu erfolgen.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die im Raumplanungsgesetz erforderlichen Änderungen zu unterbreiten, damit Kantone und Gemeinden ihre Planung für die Bauzonen alle fünf Jahre aktualisieren müssen.</p>
- Grundlagen für Raumplanung verbessern durch aktualisierte Prognosen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Schweiz herrscht derzeit vielerorts ein Wohnungsmangel, oft sogar Wohnungsnot. Die Grundlagen für die Raumplanung sind daher zu verbessern.</p><p>Das Raumplanungsgesetz (RPG) erteilt in Artikel 15 den Kantonen und Gemeinden den Auftrag, die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Damit das gelingt, müssen die Richtplanung und die Nutzungsplanung materiell und formell aufeinander abgestimmt sein. Richtpläne sind in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu überprüfen (Art. 9 Abs. 3 RPG), Nutzungspläne sind – vor Ablauf von 15 Jahren – zu überprüfen, wenn sich die Verhältnisse erheblich geändert haben (Art. 21 Abs. 2 RPG). Die aktuelle Wohnungsnot deutet darauf hin, dass die tatsächlich verfügbaren Bauzonen dem Bedarf nicht entsprechen. Es ist deshalb zweckmässig, den Bedarf und damit die Bauzonen alle fünf Jahre zu aktualisieren.</p><p>In der Praxis erstellt das Bundesamt für Statistik Prognosen zur Entwicklung der Bevölkerung und Arbeitsplätze für alle Kantone. Die Kantone leiten u. a. gestützt auf diese Prognosen sowie im Hinblick auf die angestrebte räumliche Entwicklung im Kanton den Bedarf auf Stufe Gemeinde ab.</p><p>Das Bundesamt für Statistik aktualisiert seine Prognosen alle fünf Jahre. Wie eine Analyse zeigt, ist die Prognosequalität auf fünf Jahre hinaus sehr hoch. Im Durchschnitt aller Kantone und aller bisherigen Prognosen wurde die tatsächliche Bevölkerung nur um 0.2 Prozent unterschätzt. Die Abweichung von Prognose zur Realität nimmt jedoch mit allen weiteren Jahren stark zu. Nach 10 Jahren wird die Bevölkerung bereits um 4.1 Prozent im Kantonsdurchschnitt unterschätzt, nach 15 Jahren sogar um 8.8 Prozent. </p><p>Prognosefehler sind über solche langen Zeithorizonte kaum zu vermeiden, unterliegen sie doch nicht abschätzbaren politischen und wirtschaftlichen Einflüssen. Umso wichtiger ist daher eine regelmässige Kurskorrektur. Kantone und Gemeinden sollten alle fünf Jahre ihre Bedarfs- und Bauzonenplanung aktualisieren, weil sie sonst tausende Wohnungen zu wenig einplanen. Ohne regelmässige Aktualisierung wird die Wohnungsnot in der Zukunft wieder aufkommen.</p>
- <p>Die Motion basiert auf der Annahme, dass der Bedarf an Bauzonen anhand der Szenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS) zur Bevölkerungsentwicklung der Kantone ermittelt werden muss. Dies trifft jedoch so nicht zu. Vielmehr können die Kantone bei der Siedlungsplanung im Richtplan das Bevölkerungswachstum anhand der realen Entwicklung festlegen. Der Bund empfiehlt den Kantonen zwar, vom mittleren Szenario des BFS auszugehen. Dennoch sind selbst Wachstumsannahmen oberhalb des hohen BFS-Szenarios zulässig, sofern sie durch die reale Entwicklung untermauert werden. Rechnet ein Kanton mit einem stärkeren Wachstum, kann er ein entsprechendes Eventualszenario in den Richtplan aufnehmen. Setzt sich dieses höhere Wachstum tatsächlich fort, können zusätzliche Bauzonen gemäss diesem Szenario ausgeschieden werden – ohne dass dafür eine Richtplananpassung und eine erneute Genehmigung erforderlich sind (vgl. Technische Richtlinien Bauzonen, Kapitel 3.3 und 3.4). Auch Nutzungspläne, die nach Artikel 15 RPG grundsätzlich auf einen Zeithorizont von 15 Jahren ausgelegt sind, können bereits nach wenigen Jahren angepasst werden, wenn sich die Verhältnisse erheblich verändert und die Prognosen als unzutreffend erwiesen haben.</p><p>Eine periodische Überprüfung der Planungen alle fünf Jahre, wie sie die Motion fordert, würde den Gemeinden grossen Mehraufwand verursachen sowie die Planungssicherheit schwächen, zumal Planungsverfahren oft mehrere Jahre dauern und so wieder infrage gestellt werden könnten. In vielen Gemeinden bestehen zudem weiterhin erhebliche Reserven innerhalb bestehender Bauzonen. Bevor neue Bauzonen ausgeschieden werden, was oft sehr aufwendig ist, sollten deshalb vielmehr konsequent die inneren Reserven mobilisiert werden. Diese Mobilisierung hat insbesondere durch die Innenverdichtung sowie durch Massnahmen zur Förderung der Baulandverfügbarkeit gemäss Artikel 15<em>a</em> RPG zu erfolgen.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung die im Raumplanungsgesetz erforderlichen Änderungen zu unterbreiten, damit Kantone und Gemeinden ihre Planung für die Bauzonen alle fünf Jahre aktualisieren müssen.</p>
- Grundlagen für Raumplanung verbessern durch aktualisierte Prognosen
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