Schutz von Minderjährigen vor den Gefahren, die mit den sozialen Medien verbunden sind. Welche Strategie will der Bundesrat verfolgen?
- ShortId
-
26.3554
- Id
-
20263554
- Updated
-
13.08.2026 10:52
- Language
-
de
- Title
-
Schutz von Minderjährigen vor den Gefahren, die mit den sozialen Medien verbunden sind. Welche Strategie will der Bundesrat verfolgen?
- AdditionalIndexing
-
28;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zu den Fragen 1, 4 und 5</p><p> </p><p>Im Rahmen der am 16. Februar 2026 beendeten Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) wurde die Frage gestellt, ob und welche Jugendschutzmassnahmen in die Vorlage aufgenommen werden sollen. Die Auswertung der Vernehmlassung ist derzeit noch im Gang. Der Bundesrat möchte dieser Auswertung grundsätzlich nicht vorgreifen. Der Jugendschutz wird aber Teil der Vorlage sein.</p><p> </p><p>Das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; SR 446.2) enthält bereits Pflichten für Plattformdienste, die Videos oder Videospiele zugänglich machen. Sind auf dem Plattformdienst für Minderjährige ungeeignete Inhalte verfügbar, dürfen diese erst nach einer Kontrolle der Volljährigkeit der Nutzenden zugänglich gemacht werden. Als für Minderjährige ungeeignet gelten dabei insbesondere Inhalte, die übermässige Gewalt oder explizite sexuelle Handlungen darstellen. Zudem müssen die Plattformdienste ein System betreiben, mit dem Nutzerinnen und Nutzer Inhalte melden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Die Regelungen für Plattformdienste sind derzeit noch nicht in Kraft. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2027 über das vollständige Inkrafttreten des JSFVG entscheiden. Für die Aufsicht wird das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig sein.</p><p> </p><p>Im Postulatsbericht <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254892"><u>25.4892</u></a> Gugger «Besserer Schutz Minderjähriger vor Online-Pornografie mittels verbindlicher Altersverifikation (z. B. durch E-ID)» wird der Bundesrat die bestehenden Massnahmen in diesem Bereich darlegen und allfällige Lücken identifizieren.</p><p> </p><p>Zu den Fragen 2 und 3 </p><p> </p><p>In Erfüllung der Postulate <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244480"><u>24.4480</u></a> Vara «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244592"><u>24.4592</u></a> Graf «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» wird der Bundesrat aufzeigen, wie sich die Nutzung sozialer Netzwerke auf die psychische Gesundheit von Jugendlichen auswirkt. Im Rahmen der Prüfarbeiten wird auch analysiert, inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sowie weitere Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor einer problematischen Nutzung sozialer Netzwerke sinnvoll sind. Auch die Regulierungsansätze in anderen Ländern werden beigezogen.</p>
- <p>Die sozialen Medien, die ursprünglich dazu gedacht waren, Menschen miteinander zu verbinden und gemeinsame Inhalte und Interessen zu teilen, haben sich zu komplexen Plattformen entwickelt. Sie beruhen auf Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, die Aufmerksamkeit und die Nutzungsdauer zu maximieren, und begünstigen damit eine intensive und potenziell süchtig machende Nutzungsdynamik. Für junge Menschen ist dieser Mechanismus besonders heikel: Die Adoleszenz ist eine Entwicklungsphase, die sich durch eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber sozialen Reizen und eine eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstregulierung auszeichnet.</p><p>In der Schweiz nutzen 91 Prozent der Jugendlichen soziale Medien täglich, und das Smartphone wird im Durchschnitt 3,25 Stunden pro Tag genutzt. Zahlreich sind zudem die Jugendlichen, die von Erfahrungen wie Anmache und Cybermobbing berichten.</p><p>Gleichzeitig zeigen internationale wissenschaftliche Untersuchungen Zusammenhänge zwischen der intensiven Nutzung sozialer Medien und verschiedenen Anzeichen psychischer und sozialer Belastungen auf, darunter Angstzustände, Depressionen, Schlafstörungen, Probleme mit dem Selbstwertgefühl und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Körperbild.</p><p>In letzter Zeit hat sich die Debatte über die Einführung von Altersbeschränkungen verschärft. In Australien wurde eine Altersgrenze von 16 Jahren eingeführt, verbunden mit Auflagen für digitale Plattformen. In Frankreich wurden ähnliche gesetzliche Massnahmen eingeleitet. In der Schweiz beauftragt das Postulat 24.4592 den Bundesrat, mögliche Massnahmen zum Schutz Minderjähriger vor schädlicher Nutzung sozialer Medien zu prüfen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><ol><li>Ist er der Ansicht, der derzeitige rechtliche Rahmen in der Schweiz gewährleiste einen ausreichenden Schutz Minderjähriger vor den mit der Nutzung sozialer Netzwerke verbundenen Risiken? Worauf stützt er sich dabei?</li><li>Teilt er die Auffassung, dass der Staat bei Vorliegen von Risiken für die psychische und physische Entwicklung Minderjähriger angemessene Beschränkungen für den Zugang zu bestimmten digitalen Diensten einführen kann und muss?</li><li>Wie beurteilt er die Einführung einer Altersgrenze von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, und ist er nicht auch der Meinung, dass ein ähnliches Modell auch in der Schweiz in Betracht gezogen werden sollte?</li><li>Ist er der Ansicht, dass digitale Plattformen mehr Verantwortung für den Schutz Minderjähriger übernehmen sollten, insbesondere was die Altersüberprüfung der Nutzerinnen und Nutzer betrifft?</li><li>Ist er der Ansicht, dass Prävention und Sensibilisierung allein ausreichen, oder hält er es für notwendig, auch auf gesetzlicher Ebene tätig zu werden?</li></ol>
- Schutz von Minderjährigen vor den Gefahren, die mit den sozialen Medien verbunden sind. Welche Strategie will der Bundesrat verfolgen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zu den Fragen 1, 4 und 5</p><p> </p><p>Im Rahmen der am 16. Februar 2026 beendeten Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) wurde die Frage gestellt, ob und welche Jugendschutzmassnahmen in die Vorlage aufgenommen werden sollen. Die Auswertung der Vernehmlassung ist derzeit noch im Gang. Der Bundesrat möchte dieser Auswertung grundsätzlich nicht vorgreifen. Der Jugendschutz wird aber Teil der Vorlage sein.</p><p> </p><p>Das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG; SR 446.2) enthält bereits Pflichten für Plattformdienste, die Videos oder Videospiele zugänglich machen. Sind auf dem Plattformdienst für Minderjährige ungeeignete Inhalte verfügbar, dürfen diese erst nach einer Kontrolle der Volljährigkeit der Nutzenden zugänglich gemacht werden. Als für Minderjährige ungeeignet gelten dabei insbesondere Inhalte, die übermässige Gewalt oder explizite sexuelle Handlungen darstellen. Zudem müssen die Plattformdienste ein System betreiben, mit dem Nutzerinnen und Nutzer Inhalte melden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Die Regelungen für Plattformdienste sind derzeit noch nicht in Kraft. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2027 über das vollständige Inkrafttreten des JSFVG entscheiden. Für die Aufsicht wird das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig sein.</p><p> </p><p>Im Postulatsbericht <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254892"><u>25.4892</u></a> Gugger «Besserer Schutz Minderjähriger vor Online-Pornografie mittels verbindlicher Altersverifikation (z. B. durch E-ID)» wird der Bundesrat die bestehenden Massnahmen in diesem Bereich darlegen und allfällige Lücken identifizieren.</p><p> </p><p>Zu den Fragen 2 und 3 </p><p> </p><p>In Erfüllung der Postulate <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244480"><u>24.4480</u></a> Vara «Psychische Gesundheit von Jugendlichen und Exposition gegenüber sozialen Netzwerken. Was wird unternommen?» und <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20244592"><u>24.4592</u></a> Graf «Kinder und Jugendliche vor schädlichem Konsum von sozialen Medien schützen» wird der Bundesrat aufzeigen, wie sich die Nutzung sozialer Netzwerke auf die psychische Gesundheit von Jugendlichen auswirkt. Im Rahmen der Prüfarbeiten wird auch analysiert, inwiefern Altersschranken für soziale Netzwerke sowie weitere Massnahmen zum Schutz junger Menschen vor einer problematischen Nutzung sozialer Netzwerke sinnvoll sind. Auch die Regulierungsansätze in anderen Ländern werden beigezogen.</p>
- <p>Die sozialen Medien, die ursprünglich dazu gedacht waren, Menschen miteinander zu verbinden und gemeinsame Inhalte und Interessen zu teilen, haben sich zu komplexen Plattformen entwickelt. Sie beruhen auf Algorithmen, die darauf ausgelegt sind, die Aufmerksamkeit und die Nutzungsdauer zu maximieren, und begünstigen damit eine intensive und potenziell süchtig machende Nutzungsdynamik. Für junge Menschen ist dieser Mechanismus besonders heikel: Die Adoleszenz ist eine Entwicklungsphase, die sich durch eine erhöhte Empfindlichkeit gegenüber sozialen Reizen und eine eingeschränkte Fähigkeit zur Selbstregulierung auszeichnet.</p><p>In der Schweiz nutzen 91 Prozent der Jugendlichen soziale Medien täglich, und das Smartphone wird im Durchschnitt 3,25 Stunden pro Tag genutzt. Zahlreich sind zudem die Jugendlichen, die von Erfahrungen wie Anmache und Cybermobbing berichten.</p><p>Gleichzeitig zeigen internationale wissenschaftliche Untersuchungen Zusammenhänge zwischen der intensiven Nutzung sozialer Medien und verschiedenen Anzeichen psychischer und sozialer Belastungen auf, darunter Angstzustände, Depressionen, Schlafstörungen, Probleme mit dem Selbstwertgefühl und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Körperbild.</p><p>In letzter Zeit hat sich die Debatte über die Einführung von Altersbeschränkungen verschärft. In Australien wurde eine Altersgrenze von 16 Jahren eingeführt, verbunden mit Auflagen für digitale Plattformen. In Frankreich wurden ähnliche gesetzliche Massnahmen eingeleitet. In der Schweiz beauftragt das Postulat 24.4592 den Bundesrat, mögliche Massnahmen zum Schutz Minderjähriger vor schädlicher Nutzung sozialer Medien zu prüfen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><ol><li>Ist er der Ansicht, der derzeitige rechtliche Rahmen in der Schweiz gewährleiste einen ausreichenden Schutz Minderjähriger vor den mit der Nutzung sozialer Netzwerke verbundenen Risiken? Worauf stützt er sich dabei?</li><li>Teilt er die Auffassung, dass der Staat bei Vorliegen von Risiken für die psychische und physische Entwicklung Minderjähriger angemessene Beschränkungen für den Zugang zu bestimmten digitalen Diensten einführen kann und muss?</li><li>Wie beurteilt er die Einführung einer Altersgrenze von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, und ist er nicht auch der Meinung, dass ein ähnliches Modell auch in der Schweiz in Betracht gezogen werden sollte?</li><li>Ist er der Ansicht, dass digitale Plattformen mehr Verantwortung für den Schutz Minderjähriger übernehmen sollten, insbesondere was die Altersüberprüfung der Nutzerinnen und Nutzer betrifft?</li><li>Ist er der Ansicht, dass Prävention und Sensibilisierung allein ausreichen, oder hält er es für notwendig, auch auf gesetzlicher Ebene tätig zu werden?</li></ol>
- Schutz von Minderjährigen vor den Gefahren, die mit den sozialen Medien verbunden sind. Welche Strategie will der Bundesrat verfolgen?
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