Die Schweiz soll Grenzgängerinnen und Grenzgängern kein Arbeitslosengeld zahlen

ShortId
26.3569
Id
20263569
Updated
10.07.2026 09:56
Language
de
Title
Die Schweiz soll Grenzgängerinnen und Grenzgängern kein Arbeitslosengeld zahlen
AdditionalIndexing
10;2836;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Presseberichten (Aargauer Zeitung) zufolge soll die EU intern eine Einigung über die Auszahlung von Arbeitslosengeld an Grenzgängerinnen und Grenzgänger erzielt haben. Gemäss dieser Vereinbarung sollen diese Leistungen nicht mehr wie bisher vom Wohnsitzstaat (mit einer Beteiligung des Landes, in dem die Grenzgängerin oder der Grenzgänger gearbeitet hat) bezahlt werden, sondern vom Beschäftigungsstaat.</p><p>Die Schweiz ist mit rund 412'000 Grenzgängerinnen und Grenzgängern das europäische Land, in dem die meisten G-Bewilligungen ausgestellt werden. Folglich wäre sie von der Änderung besonders stark betroffen. Laut dem SECO, auf das sich die Aargauer Zeitung beruft, würden sich die Ausgaben für die Schweizer Arbeitslosenversicherung unter dem „neuen System“ auf mehrere Hundert Millionen bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr belaufen. Das wäre nicht die einzige negative Folge. Kantone mit einer hohen Zahl an Grenzgängerinnen und Grenzgängern, allen voran das Tessin, sollten auf eigene Kosten die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) ausbauen, um auf eine massive Zunahme von Grenzgängerinnen und Grenzgängern vorbereitet zu sein (derzeit meldet sich fast niemand an). Die RAV müssten also zusätzliche Mittel bereitstellen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf Kosten der Tessiner Arbeitslosen zu vermitteln: eine Situation, die nicht nur paradox ist, sondern auch im Widerspruch zur „Inländervorrang-Light“-Regelung steht.</p><p>Die Nachricht über die innerhalb der EU erzielte Einigung kommt jedoch nicht aus heiterhellem Himmel: Das Thema wird bereits seit Jahren diskutiert. Im Nationalrat wurde mehrfach darauf hingewiesen.</p><p>In seinen Stellungnahmen zu früheren parlamentarischen Vorstössen zu diesem Thema hat der Bundesrat erklärt, eine Änderung der Vorschriften zur Arbeitslosigkeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern erfordere eine Anpassung von Anhang II des Freizügigkeitsabkommens durch den Gemischten Ausschuss Schweiz–EU und sei deshalb ohne die Zustimmung der Schweiz nicht möglich. Dies beruhigt allerdings nur mässig. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundesrat argumentiert, die Schweiz müsse sich den Beschlüssen der EU „anpassen“, um das Freizügigkeitsabkommen nicht zu gefährden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der EU unverzüglich klarzumachen, dass die Schweiz nicht beabsichtigt, Grenzgängerinnen und Grenzgängern Arbeitslosenentschädigungen zu bezahlen und sich daher nicht an allfällige, von Brüssel beschlossene Änderungen in diesem Bereich anpassen wird.</p>
  • Die Schweiz soll Grenzgängerinnen und Grenzgängern kein Arbeitslosengeld zahlen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Presseberichten (Aargauer Zeitung) zufolge soll die EU intern eine Einigung über die Auszahlung von Arbeitslosengeld an Grenzgängerinnen und Grenzgänger erzielt haben. Gemäss dieser Vereinbarung sollen diese Leistungen nicht mehr wie bisher vom Wohnsitzstaat (mit einer Beteiligung des Landes, in dem die Grenzgängerin oder der Grenzgänger gearbeitet hat) bezahlt werden, sondern vom Beschäftigungsstaat.</p><p>Die Schweiz ist mit rund 412'000 Grenzgängerinnen und Grenzgängern das europäische Land, in dem die meisten G-Bewilligungen ausgestellt werden. Folglich wäre sie von der Änderung besonders stark betroffen. Laut dem SECO, auf das sich die Aargauer Zeitung beruft, würden sich die Ausgaben für die Schweizer Arbeitslosenversicherung unter dem „neuen System“ auf mehrere Hundert Millionen bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr belaufen. Das wäre nicht die einzige negative Folge. Kantone mit einer hohen Zahl an Grenzgängerinnen und Grenzgängern, allen voran das Tessin, sollten auf eigene Kosten die regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) ausbauen, um auf eine massive Zunahme von Grenzgängerinnen und Grenzgängern vorbereitet zu sein (derzeit meldet sich fast niemand an). Die RAV müssten also zusätzliche Mittel bereitstellen, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auf Kosten der Tessiner Arbeitslosen zu vermitteln: eine Situation, die nicht nur paradox ist, sondern auch im Widerspruch zur „Inländervorrang-Light“-Regelung steht.</p><p>Die Nachricht über die innerhalb der EU erzielte Einigung kommt jedoch nicht aus heiterhellem Himmel: Das Thema wird bereits seit Jahren diskutiert. Im Nationalrat wurde mehrfach darauf hingewiesen.</p><p>In seinen Stellungnahmen zu früheren parlamentarischen Vorstössen zu diesem Thema hat der Bundesrat erklärt, eine Änderung der Vorschriften zur Arbeitslosigkeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern erfordere eine Anpassung von Anhang II des Freizügigkeitsabkommens durch den Gemischten Ausschuss Schweiz–EU und sei deshalb ohne die Zustimmung der Schweiz nicht möglich. Dies beruhigt allerdings nur mässig. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bundesrat argumentiert, die Schweiz müsse sich den Beschlüssen der EU „anpassen“, um das Freizügigkeitsabkommen nicht zu gefährden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der EU unverzüglich klarzumachen, dass die Schweiz nicht beabsichtigt, Grenzgängerinnen und Grenzgängern Arbeitslosenentschädigungen zu bezahlen und sich daher nicht an allfällige, von Brüssel beschlossene Änderungen in diesem Bereich anpassen wird.</p>
    • Die Schweiz soll Grenzgängerinnen und Grenzgängern kein Arbeitslosengeld zahlen

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