Welchen Wert hat die Swissness nun nach dem jüngsten "Kompromiss", der vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingegangen wurde, und welche Folgen hat die damit verbundene Wertminderung für die Schweizer KMU?
- ShortId
-
26.3580
- Id
-
20263580
- Updated
-
13.07.2026 08:31
- Language
-
de
- Title
-
Welchen Wert hat die Swissness nun nach dem jüngsten "Kompromiss", der vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingegangen wurde, und welche Folgen hat die damit verbundene Wertminderung für die Schweizer KMU?
- AdditionalIndexing
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15
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im März 2026 gab das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bekannt, dass die Gesetze angesichts der aktuellen Wirtschaftslage möglichst zugunsten der Unternehmen angewendet werden müssen. So hat das IGE seine mit der Verwendung des Schweizerkreuzes verbundene «Praxis derart präzisiert», dass Unternehmen dieses neu bei den Angaben «SWISS RESEARCH» oder «SWISS ENGINEERING» mitverwenden dürfen, selbst auf Produkten, die nicht (auch nicht teilweise) in der Schweiz produziert werden. Diese Praxisänderung führt zu einer erheblichen Wertminderung des Schweizerkreuzes, eines der zugkräftigen Symbole für Swissness. Dies im Bereich des internationalen Handels, wo die Stärken der Schweiz erhalten und ausgebaut werden müssen und nicht verscherbelt werden dürfen.<br> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<br> </p><ol><li>War das IGE befugt, die Auslegung der Swissness-Gesetzgebung eigenmächtig anzupassen? Hätte dies nicht Gegenstand eines Gerichtsentscheids oder zumindest einer breiteren Konsultation sein müssen? </li><li>Dürfen durch diese Lockerung auch Unternehmen, die nur einen Teil ihrer Forschungs- oder Entwicklungsarbeit in der Schweiz durchführen, ihre Produkte mit dem Schweizerkreuz kennzeichnen?</li><li>Wie steht der Bundesrat zur Kritik im Zusammenhang mit dieser Praxisänderung, insbesondere hinsichtlich der daraus resultierenden Wertminderung der Marken, die bisher mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet waren?</li><li>Wurde in Betracht gezogen, dass dies einige Unternehmen dazu veranlassen könnte, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern oder sie in der Schweiz sogar ganz aufzugeben? Beunruhigt dies den Bundesrat?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese gelockerten Vorschriften für Konsumentinnen und Konsumenten, die mit einem Produkt mit dem Schweizerkreuz in Kontakt kommen, ausreichend klar und verständlich sind? Ist er der Ansicht, dass sie konsumentenfreundlich sind?</li><li>Versteht er die Bedenken der Schweizer KMU, die vor allem auf Nischenprodukte setzen, das Schweizerkreuz als ihr wichtigstes Verkaufsargument nutzen und nun befürchten, dass eine zumindest mittelfristige Schwächung ihres Wettbewerbsvorteils möglich ist?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, im Zusammenhang mit der Swissness-Gesetzgebung und deren Auslegung Schritte zu unternehmen?</li></ol>
- Welchen Wert hat die Swissness nun nach dem jüngsten "Kompromiss", der vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingegangen wurde, und welche Folgen hat die damit verbundene Wertminderung für die Schweizer KMU?
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im März 2026 gab das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) bekannt, dass die Gesetze angesichts der aktuellen Wirtschaftslage möglichst zugunsten der Unternehmen angewendet werden müssen. So hat das IGE seine mit der Verwendung des Schweizerkreuzes verbundene «Praxis derart präzisiert», dass Unternehmen dieses neu bei den Angaben «SWISS RESEARCH» oder «SWISS ENGINEERING» mitverwenden dürfen, selbst auf Produkten, die nicht (auch nicht teilweise) in der Schweiz produziert werden. Diese Praxisänderung führt zu einer erheblichen Wertminderung des Schweizerkreuzes, eines der zugkräftigen Symbole für Swissness. Dies im Bereich des internationalen Handels, wo die Stärken der Schweiz erhalten und ausgebaut werden müssen und nicht verscherbelt werden dürfen.<br> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<br> </p><ol><li>War das IGE befugt, die Auslegung der Swissness-Gesetzgebung eigenmächtig anzupassen? Hätte dies nicht Gegenstand eines Gerichtsentscheids oder zumindest einer breiteren Konsultation sein müssen? </li><li>Dürfen durch diese Lockerung auch Unternehmen, die nur einen Teil ihrer Forschungs- oder Entwicklungsarbeit in der Schweiz durchführen, ihre Produkte mit dem Schweizerkreuz kennzeichnen?</li><li>Wie steht der Bundesrat zur Kritik im Zusammenhang mit dieser Praxisänderung, insbesondere hinsichtlich der daraus resultierenden Wertminderung der Marken, die bisher mit dem Schweizerkreuz gekennzeichnet waren?</li><li>Wurde in Betracht gezogen, dass dies einige Unternehmen dazu veranlassen könnte, ihre Produktion ins Ausland zu verlagern oder sie in der Schweiz sogar ganz aufzugeben? Beunruhigt dies den Bundesrat?</li><li>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese gelockerten Vorschriften für Konsumentinnen und Konsumenten, die mit einem Produkt mit dem Schweizerkreuz in Kontakt kommen, ausreichend klar und verständlich sind? Ist er der Ansicht, dass sie konsumentenfreundlich sind?</li><li>Versteht er die Bedenken der Schweizer KMU, die vor allem auf Nischenprodukte setzen, das Schweizerkreuz als ihr wichtigstes Verkaufsargument nutzen und nun befürchten, dass eine zumindest mittelfristige Schwächung ihres Wettbewerbsvorteils möglich ist?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, im Zusammenhang mit der Swissness-Gesetzgebung und deren Auslegung Schritte zu unternehmen?</li></ol>
- Welchen Wert hat die Swissness nun nach dem jüngsten "Kompromiss", der vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum eingegangen wurde, und welche Folgen hat die damit verbundene Wertminderung für die Schweizer KMU?
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