Bundesrechtliche Grundlage für den interkantonalen Informationsaustausch bei missbräuchlichen Konkursen

ShortId
26.3591
Id
20263591
Updated
10.07.2026 09:54
Language
de
Title
Bundesrechtliche Grundlage für den interkantonalen Informationsaustausch bei missbräuchlichen Konkursen
AdditionalIndexing
04;1211;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die jüngsten Reformen gegen die «Konkursreiterei» gehen in die richtige Richtung. Doch hat der Bundesrat selbst festgestellt, dass ihre Wirksamkeit erst nach einigen Jahren beurteilt werden kann und dass weiterhin erhebliche technische Verzögerungen bestehen, insbesondere hinsichtlich der zentralen Datenbank der in den kantonalen Registern eingetragenen Personen und hinsichtlich der Personensuche in Zefix.</p><p>In der Praxis bleibt daher ein zentrales Problem bestehen: Die Akten zu Personen, die in problematische Konkursverfahren verwickelt sind, können in verschiedenen Kantonen und bei unterschiedlichen Behörden liegen. Dies erschwert es, weitere Schäden für den öffentlichen Sektor zu verhindern, beispielsweise in Bezug auf Steuer- und Beitragsforderungen, Subventionen, Finanzhilfen, Bürgschaften oder öffentliche Auftragsvergaben.</p><p>Die Angelegenheit ist seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung am 1. Januar 2025 noch heikler geworden; denn nun müssen auch öffentlich-rechtliche Forderungen gegenüber Schuldnern, die im Handelsregister eingetragen sind, im Rahmen eines Konkursverfahrens geltend gemacht werden.</p><p>Es geht weder darum, neue pauschale schwarze Listen zu erstellen, noch darum, bürokratische Hürden für seriöse Unternehmen einzuführen. Vielmehr geht es darum, den Behörden eine klare Rechtsgrundlage zu geben, die es ihnen ermöglicht, in begründeten Fällen die Informationen auszutauschen, die zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, zur Verhinderung von Missbrauch und zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen unbedingt erforderlich sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen und damit eine klare Grundlage zu schaffen, sodass die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen bei&nbsp;missbräuchlichen&nbsp;Konkursen,&nbsp;Insolvenzketten&nbsp;oder&nbsp;wirtschaftlich&nbsp;gleichwertigen&nbsp;Neugründungen,&nbsp;die&nbsp;zu&nbsp;Verlusten&nbsp;zulasten&nbsp;der&nbsp;öffentlichen&nbsp;Hand&nbsp;führen&nbsp;könnten, die notwendigen Informationen austauschen&nbsp;können. Dabei ist&nbsp;der&nbsp;Verhältnismässigkeit&nbsp;und&nbsp;dem&nbsp;Datenschutz Rechnung zu tragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vorlage sollte insbesondere festlegen, welche Behörden zur Übermittlung und zum Empfang von Informationen befugt sind, und den Umfang der austauschbaren Daten sowie die zulässigen Zwecke festlegen.</p>
  • Bundesrechtliche Grundlage für den interkantonalen Informationsaustausch bei missbräuchlichen Konkursen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die jüngsten Reformen gegen die «Konkursreiterei» gehen in die richtige Richtung. Doch hat der Bundesrat selbst festgestellt, dass ihre Wirksamkeit erst nach einigen Jahren beurteilt werden kann und dass weiterhin erhebliche technische Verzögerungen bestehen, insbesondere hinsichtlich der zentralen Datenbank der in den kantonalen Registern eingetragenen Personen und hinsichtlich der Personensuche in Zefix.</p><p>In der Praxis bleibt daher ein zentrales Problem bestehen: Die Akten zu Personen, die in problematische Konkursverfahren verwickelt sind, können in verschiedenen Kantonen und bei unterschiedlichen Behörden liegen. Dies erschwert es, weitere Schäden für den öffentlichen Sektor zu verhindern, beispielsweise in Bezug auf Steuer- und Beitragsforderungen, Subventionen, Finanzhilfen, Bürgschaften oder öffentliche Auftragsvergaben.</p><p>Die Angelegenheit ist seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung am 1. Januar 2025 noch heikler geworden; denn nun müssen auch öffentlich-rechtliche Forderungen gegenüber Schuldnern, die im Handelsregister eingetragen sind, im Rahmen eines Konkursverfahrens geltend gemacht werden.</p><p>Es geht weder darum, neue pauschale schwarze Listen zu erstellen, noch darum, bürokratische Hürden für seriöse Unternehmen einzuführen. Vielmehr geht es darum, den Behörden eine klare Rechtsgrundlage zu geben, die es ihnen ermöglicht, in begründeten Fällen die Informationen auszutauschen, die zum Schutz der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, zur Verhinderung von Missbrauch und zur Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen unbedingt erforderlich sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen und damit eine klare Grundlage zu schaffen, sodass die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen bei&nbsp;missbräuchlichen&nbsp;Konkursen,&nbsp;Insolvenzketten&nbsp;oder&nbsp;wirtschaftlich&nbsp;gleichwertigen&nbsp;Neugründungen,&nbsp;die&nbsp;zu&nbsp;Verlusten&nbsp;zulasten&nbsp;der&nbsp;öffentlichen&nbsp;Hand&nbsp;führen&nbsp;könnten, die notwendigen Informationen austauschen&nbsp;können. Dabei ist&nbsp;der&nbsp;Verhältnismässigkeit&nbsp;und&nbsp;dem&nbsp;Datenschutz Rechnung zu tragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vorlage sollte insbesondere festlegen, welche Behörden zur Übermittlung und zum Empfang von Informationen befugt sind, und den Umfang der austauschbaren Daten sowie die zulässigen Zwecke festlegen.</p>
    • Bundesrechtliche Grundlage für den interkantonalen Informationsaustausch bei missbräuchlichen Konkursen

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