Weiternutzung von Bildern des Bundes (Open Government Pictures)

ShortId
26.3646
Id
20263646
Updated
29.06.2026 15:44
Language
de
Title
Weiternutzung von Bildern des Bundes (Open Government Pictures)
AdditionalIndexing
12;24;04;2831
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bund verfügt über viele Bilder (Fotos, Grafiken) welche gemäss Urheberrechtsgesetz und der allgmeinen Copyright-Klausel auf admin.ch, nicht frei verwendet werden dürfen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Open Government Data.</p><p>Diese Restriktionen verhindern Nachnutzungen durch Unternehmen, Plattformen wie Wikipedia oder auch durch generative KI, welche sich an die urheberrechtlichen Regeln hält (wie zum Beispiel die Schweizer KI Apertus).</p><p>Der Bundesrat und der Nationalrat waren bereit, die Bilder des Bundes zur Nachnutzung bereitzustellen, der Ständerat hat dies aus Kostengründen jedoch abgelehnt (siehe Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214195">21.4195</a> Freigabe von Bildern des Bundes auf dem Portal für Open Government Data). Um das Kostenargument zu berücksichtigen, könnte eine Freigabe durch Änderung der Copyright-Klausel auf admin.ch geschehen (<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html">https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html</a>).</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>1. Ist der Bundesrat bereit diejenigen Bilder zur Nachnutzung freizugeben, für deren Freigabe keine zusätzlichen Kosten entstehen?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Online-Medienagentur des VBS schreibt, ihre Fotos seien für «privaten, kommerziellen und redaktionellen Gebrauch», bei den einzelnen Dateien steht dann jedoch die Einschränkung NC, also non-commercial. Ist der Bundesrat bereit die Nachnutzung auch für Unternehmen und freie Plattformen wie Wikipedia zu erlauben?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie sieht der Bundesrat das Spannungsfeld zwischen Bildern des Bundes und dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)? Müssten zum Beispiel Fotos deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, nicht gleich behandelt werden wie Daten, also zur freien Nachnutzung kostenlos zur Verfügung gestellt werden?</p><p>&nbsp;</p>
  • Weiternutzung von Bildern des Bundes (Open Government Pictures)
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund verfügt über viele Bilder (Fotos, Grafiken) welche gemäss Urheberrechtsgesetz und der allgmeinen Copyright-Klausel auf admin.ch, nicht frei verwendet werden dürfen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu den Open Government Data.</p><p>Diese Restriktionen verhindern Nachnutzungen durch Unternehmen, Plattformen wie Wikipedia oder auch durch generative KI, welche sich an die urheberrechtlichen Regeln hält (wie zum Beispiel die Schweizer KI Apertus).</p><p>Der Bundesrat und der Nationalrat waren bereit, die Bilder des Bundes zur Nachnutzung bereitzustellen, der Ständerat hat dies aus Kostengründen jedoch abgelehnt (siehe Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214195">21.4195</a> Freigabe von Bildern des Bundes auf dem Portal für Open Government Data). Um das Kostenargument zu berücksichtigen, könnte eine Freigabe durch Änderung der Copyright-Klausel auf admin.ch geschehen (<a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html">https://www.admin.ch/gov/de/start/rechtliches.html</a>).</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>1. Ist der Bundesrat bereit diejenigen Bilder zur Nachnutzung freizugeben, für deren Freigabe keine zusätzlichen Kosten entstehen?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Die Online-Medienagentur des VBS schreibt, ihre Fotos seien für «privaten, kommerziellen und redaktionellen Gebrauch», bei den einzelnen Dateien steht dann jedoch die Einschränkung NC, also non-commercial. Ist der Bundesrat bereit die Nachnutzung auch für Unternehmen und freie Plattformen wie Wikipedia zu erlauben?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie sieht der Bundesrat das Spannungsfeld zwischen Bildern des Bundes und dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)? Müssten zum Beispiel Fotos deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, nicht gleich behandelt werden wie Daten, also zur freien Nachnutzung kostenlos zur Verfügung gestellt werden?</p><p>&nbsp;</p>
    • Weiternutzung von Bildern des Bundes (Open Government Pictures)

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