Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2026. Alle Verträge sind vollständig offenzulegen

ShortId
26.3673
Id
20263673
Updated
27.07.2026 15:52
Language
de
Title
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2026. Alle Verträge sind vollständig offenzulegen
AdditionalIndexing
2841;1211;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Urteilen vom 10. Februar 2026 (A-488/2024, A-514/2024, A-619/2024) hat das Bundesverwaltungsgericht das BAG verpflichtet, die Impfstofflieferverträge, welche die Eidgenossenschaft mit Moderna und Novavax abgeschlossen hat, vollständig offenzulegen. Nach Rechtskraft des Urteils erfolgte am 16. April 2026 eine vollständige Offenlegung dieser Verträge durch das BAG. Nicht vollständig offengelegt wurden die Verträge mit den übrigen Herstellern (Pfizer/BioNTech, Janssen, AstraZeneca und CureVac gemäss BAG-Webseite). Im Bereich der staatlichen Transparenz gilt der Grundsatz "access to one, access to all". Der Staat sollte sich generell auch nicht willkürlich verhalten und gegen Treu und Glauben verstossen (Art. 9 BV), indem er einmal die Verträge offenlegt und das andere Mal wieder nicht. Somit sind sämtliche Verträge vollständig offenzulegen. Der Bund kann die Verträge ohne weiteres von sich aus veröffentlichen. Weitere Gesuche sind nicht notwendig. Im Zuge von BGE 144 I 170 haben die kantonalen IV-Stellen die restlichen IV-Gutachten auch ohne Anhörung der betroffenen Gutachter ediert, weil die Voraussetzungen der Offenlegung vom Gericht - wie hier - generell abstrakt definiert wurden. Sollte der Bund anderer Auffassung sein, ist diese Motion als Offenlegungsgesuch für alle noch nicht veröffentlichten Verträge entgegenzunehmen und auch so zu behandeln, dies nötigenfalls unter Wahrung der Anhörungs- und Beschwerderechte der Vertragspartner., wie das BAG dies auf seiner Webseite so auch in Aussicht gestellt hat. Die Nicht-Offenlegung der restlichen Verträge würde von der Bevölkerung nicht verstanden und auch gegen das Transparenzziel in der laufenden Legislaturplanung 2023-2027 verstossen.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) anzuweisen, alle Impfstofflieferverträge, welche die Eidgenossenschaft mit sämtlichen sechs Herstellern während der Covid-19-Pandemie abgeschlossen hat, vollständig offenzulegen, dies nötigenfalls unter Wahrung der Anhörungs- und Beschwerderechte der Vertragspartner, namentlich der Hersteller.&nbsp;</p>
  • Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2026. Alle Verträge sind vollständig offenzulegen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Urteilen vom 10. Februar 2026 (A-488/2024, A-514/2024, A-619/2024) hat das Bundesverwaltungsgericht das BAG verpflichtet, die Impfstofflieferverträge, welche die Eidgenossenschaft mit Moderna und Novavax abgeschlossen hat, vollständig offenzulegen. Nach Rechtskraft des Urteils erfolgte am 16. April 2026 eine vollständige Offenlegung dieser Verträge durch das BAG. Nicht vollständig offengelegt wurden die Verträge mit den übrigen Herstellern (Pfizer/BioNTech, Janssen, AstraZeneca und CureVac gemäss BAG-Webseite). Im Bereich der staatlichen Transparenz gilt der Grundsatz "access to one, access to all". Der Staat sollte sich generell auch nicht willkürlich verhalten und gegen Treu und Glauben verstossen (Art. 9 BV), indem er einmal die Verträge offenlegt und das andere Mal wieder nicht. Somit sind sämtliche Verträge vollständig offenzulegen. Der Bund kann die Verträge ohne weiteres von sich aus veröffentlichen. Weitere Gesuche sind nicht notwendig. Im Zuge von BGE 144 I 170 haben die kantonalen IV-Stellen die restlichen IV-Gutachten auch ohne Anhörung der betroffenen Gutachter ediert, weil die Voraussetzungen der Offenlegung vom Gericht - wie hier - generell abstrakt definiert wurden. Sollte der Bund anderer Auffassung sein, ist diese Motion als Offenlegungsgesuch für alle noch nicht veröffentlichten Verträge entgegenzunehmen und auch so zu behandeln, dies nötigenfalls unter Wahrung der Anhörungs- und Beschwerderechte der Vertragspartner., wie das BAG dies auf seiner Webseite so auch in Aussicht gestellt hat. Die Nicht-Offenlegung der restlichen Verträge würde von der Bevölkerung nicht verstanden und auch gegen das Transparenzziel in der laufenden Legislaturplanung 2023-2027 verstossen.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) anzuweisen, alle Impfstofflieferverträge, welche die Eidgenossenschaft mit sämtlichen sechs Herstellern während der Covid-19-Pandemie abgeschlossen hat, vollständig offenzulegen, dies nötigenfalls unter Wahrung der Anhörungs- und Beschwerderechte der Vertragspartner, namentlich der Hersteller.&nbsp;</p>
    • Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 2026. Alle Verträge sind vollständig offenzulegen

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