Beschränkung des Familiennachzugs auf Personen, die ihre Familienangehörigen versorgen können

ShortId
26.3702
Id
20263702
Updated
09.07.2026 11:31
Language
de
Title
Beschränkung des Familiennachzugs auf Personen, die ihre Familienangehörigen versorgen können
AdditionalIndexing
10;2811;44;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>45,21 Prozent der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und ganze 12 Kantone haben die Initiative „Nein zu einer 10-Millionen-Schweiz“ angenommen. Auch wenn keine Mehrheit erreicht wurde, bestätigt dieses Ergebnis, dass ein sehr grosser Teil der Bevölkerung die derzeitige Einwanderung für übermässig hält und konkrete Massnahmen zu ihrer Eindämmung fordert.</p><p>&nbsp;</p><p>Während der Kampagne haben auch viele Gegnerinnen und Gegner der Initiative anerkannt, dass das Problem tatsächlich besteht. Ihr Widerstand richtete sich nicht immer direkt gegen das Ziel, den Migrationsdruck zu verringern, sondern oft gegen die institutionellen Folgen der Initiative, insbesondere gegen die Gefahr, dass die bilateralen Abkommen mit der EU hätten in Frage gestellt werden können. Man kann daher mit Fug und Recht davon ausgehen, dass die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die über das derzeitige Ausmass der Einwanderung besorgt sind, höher ist als der Anteil der Ja-Stimmen allein.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb sollte der Familiennachzug gründlich überprüft werden. Die Schweiz muss der für den Arbeitsmarkt notwendigen Wirtschaftsimmigration Vorrang einräumen können, d. h. Menschen, die kommen, um zu arbeiten, einen Beitrag zur Wirtschaft zu leisten und den Sozialstaat zu finanzieren. Es ist hingegen nicht tragbar, dass der Familiennachzug zu einem dauerhaften Einwanderungskanal wird, der von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person und den Integrationsmöglichkeiten der nachziehenden Familienangehörigen losgelöst&nbsp;ist.</p><p>Die Familie bleibt ein wichtiges Element, muss jedoch mit den Interessen des Landes, der finanziellen Tragbarkeit und der Integrationsfähigkeit in Einklang gebracht werden. Wer den Nachzug von Familienangehörigen in die Schweiz beantragt, muss nachweisen, dass sie oder er für deren Unterhalt aufkommen kann, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, und dass sie oder er günstige Bedingungen für deren Integration gewährleistet.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Änderungen der Rechtsgrundlagen vorzulegen:</p><ol><li>Der Familiennachzug soll nur möglich sein, wenn die betreffende Person nachweislich&nbsp;über ein ausreichendes Einkommen verfügt, nicht von der Sozialhilfe abhängig ist und keine konkrete Gefahr besteht, dass sie künftig von der Sozialhilfe abhängig wird.</li><li>Die antragstellende Person soll für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen stärker in die Verantwortung genommen werden. Zudem sind klare Konsequenzen vorzusehen, falls nach dem Familiennachzug die erforderlichen Voraussetzungen in wirtschaftlicher Hinsicht sowie hinsichtlich Integration nicht mehr gegeben sind.</li><li>Der für den heimischen Arbeitsmarkt tatsächlich notwendigen Wirtschaftsimmigration ist Vorrang einzuräumen, und es ist zu verhindern, dass der Familiennachzug zu einem dauerhaften Einwanderungskanal wird, der losgelöst von der Integrationsfähigkeit des Landes ist.</li></ol>
  • Beschränkung des Familiennachzugs auf Personen, die ihre Familienangehörigen versorgen können
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>45,21 Prozent der Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und ganze 12 Kantone haben die Initiative „Nein zu einer 10-Millionen-Schweiz“ angenommen. Auch wenn keine Mehrheit erreicht wurde, bestätigt dieses Ergebnis, dass ein sehr grosser Teil der Bevölkerung die derzeitige Einwanderung für übermässig hält und konkrete Massnahmen zu ihrer Eindämmung fordert.</p><p>&nbsp;</p><p>Während der Kampagne haben auch viele Gegnerinnen und Gegner der Initiative anerkannt, dass das Problem tatsächlich besteht. Ihr Widerstand richtete sich nicht immer direkt gegen das Ziel, den Migrationsdruck zu verringern, sondern oft gegen die institutionellen Folgen der Initiative, insbesondere gegen die Gefahr, dass die bilateralen Abkommen mit der EU hätten in Frage gestellt werden können. Man kann daher mit Fug und Recht davon ausgehen, dass die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die über das derzeitige Ausmass der Einwanderung besorgt sind, höher ist als der Anteil der Ja-Stimmen allein.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb sollte der Familiennachzug gründlich überprüft werden. Die Schweiz muss der für den Arbeitsmarkt notwendigen Wirtschaftsimmigration Vorrang einräumen können, d. h. Menschen, die kommen, um zu arbeiten, einen Beitrag zur Wirtschaft zu leisten und den Sozialstaat zu finanzieren. Es ist hingegen nicht tragbar, dass der Familiennachzug zu einem dauerhaften Einwanderungskanal wird, der von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person und den Integrationsmöglichkeiten der nachziehenden Familienangehörigen losgelöst&nbsp;ist.</p><p>Die Familie bleibt ein wichtiges Element, muss jedoch mit den Interessen des Landes, der finanziellen Tragbarkeit und der Integrationsfähigkeit in Einklang gebracht werden. Wer den Nachzug von Familienangehörigen in die Schweiz beantragt, muss nachweisen, dass sie oder er für deren Unterhalt aufkommen kann, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, und dass sie oder er günstige Bedingungen für deren Integration gewährleistet.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Änderungen der Rechtsgrundlagen vorzulegen:</p><ol><li>Der Familiennachzug soll nur möglich sein, wenn die betreffende Person nachweislich&nbsp;über ein ausreichendes Einkommen verfügt, nicht von der Sozialhilfe abhängig ist und keine konkrete Gefahr besteht, dass sie künftig von der Sozialhilfe abhängig wird.</li><li>Die antragstellende Person soll für den Unterhalt der nachgezogenen Familienangehörigen stärker in die Verantwortung genommen werden. Zudem sind klare Konsequenzen vorzusehen, falls nach dem Familiennachzug die erforderlichen Voraussetzungen in wirtschaftlicher Hinsicht sowie hinsichtlich Integration nicht mehr gegeben sind.</li><li>Der für den heimischen Arbeitsmarkt tatsächlich notwendigen Wirtschaftsimmigration ist Vorrang einzuräumen, und es ist zu verhindern, dass der Familiennachzug zu einem dauerhaften Einwanderungskanal wird, der losgelöst von der Integrationsfähigkeit des Landes ist.</li></ol>
    • Beschränkung des Familiennachzugs auf Personen, die ihre Familienangehörigen versorgen können

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