Konsequente StrafverschÀrfung bei schwerer Gewalt und lebenslange Landesverweisung

ShortId
26.3711
Id
20263711
Updated
14.07.2026 15:37
Language
de
Title
Konsequente Strafverschärfung bei schwerer Gewalt und lebenslange Landesverweisung
AdditionalIndexing
1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zahl schwerer Gewaltdelikte nimmt zu und die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass der Rechtsstaat auf brutale Gewalt konsequent reagiert. Das geltende Recht sieht bei schwerer Körperverletzung Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Diese grosse Bandbreite führt dazu, dass selbst bei gravierenden Taten milde Strafen ausgesprochen werden können. Eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren setzt ein klares Zeichen zugunsten des Opferschutzes und stärkt das Vertrauen in die Strafjustiz.<br><br>Besonders stossend ist, dass Angriffe auf mehrere Personen heute lediglich im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden. Wer mehrere Menschen angreift oder verletzt, offenbart eine besondere Gewaltbereitschaft und Gefährlichkeit. Mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative hat das Schweizer Volk unmissverständlich verlangt, dass ausländische Straftäter bei schweren Delikten konsequent des Landes verwiesen werden. In der Praxis wird dieser Volkswille jedoch durch Härtefallregelungen und Ermessensspielräume teilweise abgeschwächt. Wer in der Schweiz schwerste Gewaltverbrechen begeht, mehrere Menschen verletzt oder die öffentliche Sicherheit massiv gefährdet, hat sein Gastrecht verwirkt. Der Schutz der Bevölkerung muss höher gewichtet werden als die Interessen von Gewalttätern.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) sowie der einschlägigen Bestimmungen zur Landesverweisung vorzulegen, welche:</p><p>1. für schwere Körperverletzung gemäss Art. 122 StGB eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren einführt;</p><p>2. für Gewaltverbrechen gegen mehrere Opfer einen Qualifikationstatbestand schafft, der einen deutlich erhöhten Strafrahmen vorsieht;</p><p>3. für ausländische Täter, die wegen schwerer Gewaltverbrechen verurteilt werden, insbesondere bei mehreren Opfern oder besonders brutaler Tatausführung, grundsätzlich die lebenslange Landesverweisung vorsieht und den Ermessensspielraum für Ausnahmen auf ein Minimum beschränkt.</p>
  • Konsequente Strafverschärfung bei schwerer Gewalt und lebenslange Landesverweisung
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zahl schwerer Gewaltdelikte nimmt zu und die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass der Rechtsstaat auf brutale Gewalt konsequent reagiert. Das geltende Recht sieht bei schwerer Körperverletzung Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. Diese grosse Bandbreite führt dazu, dass selbst bei gravierenden Taten milde Strafen ausgesprochen werden können. Eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren setzt ein klares Zeichen zugunsten des Opferschutzes und stärkt das Vertrauen in die Strafjustiz.<br><br>Besonders stossend ist, dass Angriffe auf mehrere Personen heute lediglich im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden. Wer mehrere Menschen angreift oder verletzt, offenbart eine besondere Gewaltbereitschaft und Gefährlichkeit. Mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative hat das Schweizer Volk unmissverständlich verlangt, dass ausländische Straftäter bei schweren Delikten konsequent des Landes verwiesen werden. In der Praxis wird dieser Volkswille jedoch durch Härtefallregelungen und Ermessensspielräume teilweise abgeschwächt. Wer in der Schweiz schwerste Gewaltverbrechen begeht, mehrere Menschen verletzt oder die öffentliche Sicherheit massiv gefährdet, hat sein Gastrecht verwirkt. Der Schutz der Bevölkerung muss höher gewichtet werden als die Interessen von Gewalttätern.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) sowie der einschlägigen Bestimmungen zur Landesverweisung vorzulegen, welche:</p><p>1. für schwere Körperverletzung gemäss Art. 122 StGB eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren einführt;</p><p>2. für Gewaltverbrechen gegen mehrere Opfer einen Qualifikationstatbestand schafft, der einen deutlich erhöhten Strafrahmen vorsieht;</p><p>3. für ausländische Täter, die wegen schwerer Gewaltverbrechen verurteilt werden, insbesondere bei mehreren Opfern oder besonders brutaler Tatausführung, grundsätzlich die lebenslange Landesverweisung vorsieht und den Ermessensspielraum für Ausnahmen auf ein Minimum beschränkt.</p>
    • Konsequente Strafverschärfung bei schwerer Gewalt und lebenslange Landesverweisung

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