Strengere Überprüfung des Alters von Asylsuchenden, die angeben, minderjährig zu sein

ShortId
26.3712
Id
20263712
Updated
30.09.2026 10:37
Language
de
Title
Strengere Überprüfung des Alters von Asylsuchenden, die angeben, minderjährig zu sein
AdditionalIndexing
2811;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Beantwortung der Anfrage 23.1025 «Wieso wird keine medizinische Altersbestimmung durchgeführt, um angeblich minderjährige Asylsuchende zu entlarven?» hat der Bundesrat bestätigt, dass das Gesetz dem SEM die Möglichkeit einräumt, ein medizinisches Gutachten zu bestellen, wenn Zweifel am tatsächlichen Alter von Asylsuchenden bestehen, die angeben, minderjährig zu sein. Das SEM greift zwar auf dieses Mittel zurück, jedoch nur gelegentlich. So profitieren zahlreiche Asylsuchende, die sich als minderjährig bezeichnen, dies in Wirklichkeit jedoch nicht sind, von einer Behandlung, auf die sie keinen Anspruch haben.&nbsp;</p><p>In der schweizerischen Gesetzgebung wird klar zwischen minderjährigen und volljährigen Personen unterschieden. Das gilt auch für die Betreuung in den Unterkünften. Minderjährige sind zudem besser geschützt.&nbsp;</p><p>In der erwähnten Anfrage wird ein Fall geschildert, bei dem drei Asylsuchende aus der Schweiz in Italien festgenommen wurden, nachdem sie im Zentrum von Como einen jungen Schweizer ausgeraubt hatten. Für die Schweizer Behörden waren die Asylsuchenden minderjährig; die italienischen Behörden zweifelten an ihrem Alter und bestellten ein Gutachten zur Altersbestimmung, mit dem es möglich war, eindeutig festzustellen, dass alle drei in Wirklichkeit volljährig waren. Sie wurden daraufhin verhaftet und zu Recht wie Erwachsene behandelt.</p><p>Es braucht eine Gesetzes- und Praxisanpassung, damit die Personalien der Asylsuchenden mit grösserer Genauigkeit überprüft werden können.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 28. August 2024 zur Motion Marchesi <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243642"><u>24.3642</u></a> «Strengere Überprüfung des Alters von Asylsuchenden, die angeben, minderjährig zu sein», deren Wortlaut sich mit jenem der vorliegenden Motion deckt. Darin legt der Bundesrat dar, dass die Forderung des Motionärs, ein medizinisches Gutachten zu erstellen, wenn die behauptete Minderjährigkeit von unbegleiteten jugendlichen Asylsuchenden angezweifelt wird, bereits erfüllt ist. Am 10. Juni 2025 lehnte der Nationalrat die Motion 24.3642 ab.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen vorzulegen und die Praxis innerhalb des Staatssekretariats für Migration (SEM) und weiterer mit der Überprüfung der Personalien von Asylsuchenden beauftragter Verwaltungseinheiten des Bundes und der Kantone anzupassen, damit die medizinische Altersbestimmung oder eine gleichwertige Testung systematisch&nbsp;zur Anwendung kommt, wenn Zweifel am Alter von Asylsuchenden bestehen, die angeben, minderjährig zu sein.</p>
  • Strengere Überprüfung des Alters von Asylsuchenden, die angeben, minderjährig zu sein
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Beantwortung der Anfrage 23.1025 «Wieso wird keine medizinische Altersbestimmung durchgeführt, um angeblich minderjährige Asylsuchende zu entlarven?» hat der Bundesrat bestätigt, dass das Gesetz dem SEM die Möglichkeit einräumt, ein medizinisches Gutachten zu bestellen, wenn Zweifel am tatsächlichen Alter von Asylsuchenden bestehen, die angeben, minderjährig zu sein. Das SEM greift zwar auf dieses Mittel zurück, jedoch nur gelegentlich. So profitieren zahlreiche Asylsuchende, die sich als minderjährig bezeichnen, dies in Wirklichkeit jedoch nicht sind, von einer Behandlung, auf die sie keinen Anspruch haben.&nbsp;</p><p>In der schweizerischen Gesetzgebung wird klar zwischen minderjährigen und volljährigen Personen unterschieden. Das gilt auch für die Betreuung in den Unterkünften. Minderjährige sind zudem besser geschützt.&nbsp;</p><p>In der erwähnten Anfrage wird ein Fall geschildert, bei dem drei Asylsuchende aus der Schweiz in Italien festgenommen wurden, nachdem sie im Zentrum von Como einen jungen Schweizer ausgeraubt hatten. Für die Schweizer Behörden waren die Asylsuchenden minderjährig; die italienischen Behörden zweifelten an ihrem Alter und bestellten ein Gutachten zur Altersbestimmung, mit dem es möglich war, eindeutig festzustellen, dass alle drei in Wirklichkeit volljährig waren. Sie wurden daraufhin verhaftet und zu Recht wie Erwachsene behandelt.</p><p>Es braucht eine Gesetzes- und Praxisanpassung, damit die Personalien der Asylsuchenden mit grösserer Genauigkeit überprüft werden können.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme vom 28. August 2024 zur Motion Marchesi <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243642"><u>24.3642</u></a> «Strengere Überprüfung des Alters von Asylsuchenden, die angeben, minderjährig zu sein», deren Wortlaut sich mit jenem der vorliegenden Motion deckt. Darin legt der Bundesrat dar, dass die Forderung des Motionärs, ein medizinisches Gutachten zu erstellen, wenn die behauptete Minderjährigkeit von unbegleiteten jugendlichen Asylsuchenden angezweifelt wird, bereits erfüllt ist. Am 10. Juni 2025 lehnte der Nationalrat die Motion 24.3642 ab.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen vorzulegen und die Praxis innerhalb des Staatssekretariats für Migration (SEM) und weiterer mit der Überprüfung der Personalien von Asylsuchenden beauftragter Verwaltungseinheiten des Bundes und der Kantone anzupassen, damit die medizinische Altersbestimmung oder eine gleichwertige Testung systematisch&nbsp;zur Anwendung kommt, wenn Zweifel am Alter von Asylsuchenden bestehen, die angeben, minderjährig zu sein.</p>
    • Strengere Überprüfung des Alters von Asylsuchenden, die angeben, minderjährig zu sein

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