Überstunden. Ist die Teilzeitarbeit zu einer Gratisvariable geworden?
- ShortId
-
26.3715
- Id
-
20263715
- Updated
-
27.07.2026 16:07
- Language
-
de
- Title
-
Überstunden. Ist die Teilzeitarbeit zu einer Gratisvariable geworden?
- AdditionalIndexing
-
44;1211;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Stellungnahme, in der er die Ablehnung der Motion 26.3188 begründet, beruft sich der Bundesrat auf das Obligationenrecht (OR) und bekräftigt, dass Teilzeitbeschäftigte geschützt seien. Seine Argumentation lässt jedoch angesichts der Realität vor Ort eine Doppelmoral erkennen.</p><p> </p><p>Erstens räumt der Bundesrat ein, dass laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) der Anteil der nicht entschädigten Überstunden bei Beschäftigten mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent höher ist. Diese Gruppe, die überwiegend aus Frauen besteht, ist somit gezielter Ausbeutung ausgesetzt. Dennoch kommt die Regierung zum Schluss, dass nichts geändert werden muss.</p><p> </p><p>Zweitens bekräftigt der Bundesrat, dass Überstunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent entschädigt werden (Art. 321c OR), und beruft sich, wenn es um den Schutz der Eltern geht, auf die «Grundsätze von Treu und Glauben». Er versäumt es jedoch zu erwähnen, dass das Gesetz durch eine einfache schriftliche Vereinbarung den Verzicht auf diesen Zuschlag zulässt. In prekären Bereichen der Arbeitswelt ist dieser Verzicht eine Standardklausel, zu der bei der Vertragsunterzeichnung eingewilligt wird. Angesichts des Machtgefälles ist «Treu und Glauben» eine Illusion: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen können es sich nicht leisten, diesen Zwang zur nicht entschädigten Flexibilität abzulehnen.</p><p> </p><ol><li><p>Der Bundesrat stellt selbst fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent die meisten nicht ausgeglichenen Arbeitsstunden leisten. Wie begründet er politisch seine Weigerung, das Gesetz angesichts dieser nachweislichen prekären Lage anzupassen?</p><p> </p></li><li><p>Erkennt der Bundesrat an, dass sich die Möglichkeit, durch eine schriftliche Vereinbarung (Art. 321c Abs. 3) auf den Zuschlag von 25 Prozent zu verzichten, in Niedriglohnbranchen zu einem Instrument entwickelt hat, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern systematisch zu einer nicht entschädigten Flexibilität gezwungen werden?</p><p> </p></li><li>Verpflichtet sich der Bundesrat, das BFS zu beauftragen, regelmässig aufgeschlüsselte Daten (nach Branche, Geschlecht und Beschäftigungsgrad) über den genauen Umfang der in der Schweiz ohne Zuschlag geleisteten Überstunden zu veröffentlichen?</li></ol>
- Überstunden. Ist die Teilzeitarbeit zu einer Gratisvariable geworden?
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In seiner Stellungnahme, in der er die Ablehnung der Motion 26.3188 begründet, beruft sich der Bundesrat auf das Obligationenrecht (OR) und bekräftigt, dass Teilzeitbeschäftigte geschützt seien. Seine Argumentation lässt jedoch angesichts der Realität vor Ort eine Doppelmoral erkennen.</p><p> </p><p>Erstens räumt der Bundesrat ein, dass laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) der Anteil der nicht entschädigten Überstunden bei Beschäftigten mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent höher ist. Diese Gruppe, die überwiegend aus Frauen besteht, ist somit gezielter Ausbeutung ausgesetzt. Dennoch kommt die Regierung zum Schluss, dass nichts geändert werden muss.</p><p> </p><p>Zweitens bekräftigt der Bundesrat, dass Überstunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent entschädigt werden (Art. 321c OR), und beruft sich, wenn es um den Schutz der Eltern geht, auf die «Grundsätze von Treu und Glauben». Er versäumt es jedoch zu erwähnen, dass das Gesetz durch eine einfache schriftliche Vereinbarung den Verzicht auf diesen Zuschlag zulässt. In prekären Bereichen der Arbeitswelt ist dieser Verzicht eine Standardklausel, zu der bei der Vertragsunterzeichnung eingewilligt wird. Angesichts des Machtgefälles ist «Treu und Glauben» eine Illusion: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen können es sich nicht leisten, diesen Zwang zur nicht entschädigten Flexibilität abzulehnen.</p><p> </p><ol><li><p>Der Bundesrat stellt selbst fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 Prozent die meisten nicht ausgeglichenen Arbeitsstunden leisten. Wie begründet er politisch seine Weigerung, das Gesetz angesichts dieser nachweislichen prekären Lage anzupassen?</p><p> </p></li><li><p>Erkennt der Bundesrat an, dass sich die Möglichkeit, durch eine schriftliche Vereinbarung (Art. 321c Abs. 3) auf den Zuschlag von 25 Prozent zu verzichten, in Niedriglohnbranchen zu einem Instrument entwickelt hat, mit dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern systematisch zu einer nicht entschädigten Flexibilität gezwungen werden?</p><p> </p></li><li>Verpflichtet sich der Bundesrat, das BFS zu beauftragen, regelmässig aufgeschlüsselte Daten (nach Branche, Geschlecht und Beschäftigungsgrad) über den genauen Umfang der in der Schweiz ohne Zuschlag geleisteten Überstunden zu veröffentlichen?</li></ol>
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