Aufenthaltsbewilligungen, interkantonale Koordination und organisiertes Verbrechen. Welche Lehren lassen sich aus dem Fall im Misox ziehen?

ShortId
26.3729
Id
20263729
Updated
10.07.2026 09:57
Language
de
Title
Aufenthaltsbewilligungen, interkantonale Koordination und organisiertes Verbrechen. Welche Lehren lassen sich aus dem Fall im Misox ziehen?
AdditionalIndexing
1216;09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Februar 2026 führte eine internationale Operation, an der die Schweiz, Italien und Frankreich beteiligt waren, zur Festnahme mehrerer Personen mit Wohnsitz im Misox. Diese standen im Verdacht, in internationalen Drogenhandel, Geldwäscherei und Verbindungen zum organisierten Verbrechen verwickelt zu sein. Nach dem, was bekannt wurde, soll mindestens eine der beteiligten Personen zuvor von den Behörden des Kantons Tessin aus Gründen, die mit Vorstrafen und Sicherheitsbedenken zusammenhingen, keine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, später dann im Kanton Graubünden hingegen schon. Die zuständigen Behörden sagten, die Entscheide stünden im Einklang mit dem geltenden Recht. Zudem seien bestimmte relevante Informationen erst zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt worden bzw. hätten nicht übermittelt werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>Unabhängig vom Schweregrad und den Risiken macht der konkrete Falls deutlich, wie wichtig eine wirksame Koordination zwischen den Behörden sowie ein zeitnaher und umfassender Informationsaustausch sind, insbesondere in heiklen Fällen, wie solchen, die im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen stehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li><p>Wie beurteilt er die Tatsache, dass eine Person, der ein Kanton wegen Vorstrafen und aus Sicherheitsgründen eine Aufenthaltsbewilligung verweigert hat, diese dann in einem anderen Kanton erhalten kann?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Können die zuständigen kantonalen Behörden (nicht nur die Polizei, sondern auch die Verwaltungsbehörden) mit den heute vorhandenen Instrumenten vorgängige negative Entscheide, Meldungen und Risikobewertungen anderer Kantone ausreichend Kenntnis haben und berücksichtigen? Wenn nicht oder nur teilweise, warum?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Weshalb erhalten die zuständigen&nbsp;Behörden Informationen, die als sicherheitsrelevant gelten, erst nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung? Hält der Bundesrat die derzeitigen Prozesse zur Koordination und zum Informationsaustausch zwischen den Kantonen, dem SEM und dem Fedpol für angemessen?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Hält er es für angebracht, unter Wahrung der kantonalen Zuständigkeiten, strengere Koordinierungsmassnahmen zu prüfen bzw. – sofern bereits vorhanden – sie konsequenter durchzusetzen, wenn bereits eine andere&nbsp;Behörde&nbsp;in&nbsp;der&nbsp;Schweiz eine Person negativ beurteilt oder Meldung erstattet hat über einen Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen?</li></ol>
  • Aufenthaltsbewilligungen, interkantonale Koordination und organisiertes Verbrechen. Welche Lehren lassen sich aus dem Fall im Misox ziehen?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Februar 2026 führte eine internationale Operation, an der die Schweiz, Italien und Frankreich beteiligt waren, zur Festnahme mehrerer Personen mit Wohnsitz im Misox. Diese standen im Verdacht, in internationalen Drogenhandel, Geldwäscherei und Verbindungen zum organisierten Verbrechen verwickelt zu sein. Nach dem, was bekannt wurde, soll mindestens eine der beteiligten Personen zuvor von den Behörden des Kantons Tessin aus Gründen, die mit Vorstrafen und Sicherheitsbedenken zusammenhingen, keine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, später dann im Kanton Graubünden hingegen schon. Die zuständigen Behörden sagten, die Entscheide stünden im Einklang mit dem geltenden Recht. Zudem seien bestimmte relevante Informationen erst zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt worden bzw. hätten nicht übermittelt werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>Unabhängig vom Schweregrad und den Risiken macht der konkrete Falls deutlich, wie wichtig eine wirksame Koordination zwischen den Behörden sowie ein zeitnaher und umfassender Informationsaustausch sind, insbesondere in heiklen Fällen, wie solchen, die im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen stehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li><p>Wie beurteilt er die Tatsache, dass eine Person, der ein Kanton wegen Vorstrafen und aus Sicherheitsgründen eine Aufenthaltsbewilligung verweigert hat, diese dann in einem anderen Kanton erhalten kann?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Können die zuständigen kantonalen Behörden (nicht nur die Polizei, sondern auch die Verwaltungsbehörden) mit den heute vorhandenen Instrumenten vorgängige negative Entscheide, Meldungen und Risikobewertungen anderer Kantone ausreichend Kenntnis haben und berücksichtigen? Wenn nicht oder nur teilweise, warum?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Weshalb erhalten die zuständigen&nbsp;Behörden Informationen, die als sicherheitsrelevant gelten, erst nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung? Hält der Bundesrat die derzeitigen Prozesse zur Koordination und zum Informationsaustausch zwischen den Kantonen, dem SEM und dem Fedpol für angemessen?</p><p>&nbsp;</p></li><li>Hält er es für angebracht, unter Wahrung der kantonalen Zuständigkeiten, strengere Koordinierungsmassnahmen zu prüfen bzw. – sofern bereits vorhanden – sie konsequenter durchzusetzen, wenn bereits eine andere&nbsp;Behörde&nbsp;in&nbsp;der&nbsp;Schweiz eine Person negativ beurteilt oder Meldung erstattet hat über einen Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen?</li></ol>
    • Aufenthaltsbewilligungen, interkantonale Koordination und organisiertes Verbrechen. Welche Lehren lassen sich aus dem Fall im Misox ziehen?

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