Gotthard-Eisenbahnachse. Plant der Bundesrat, die bei der Ausarbeitung der Botschaft 2027 aufgetretenen Mängel zu beheben?

ShortId
26.3750
Id
20263750
Updated
13.08.2026 11:10
Language
de
Title
Gotthard-Eisenbahnachse. Plant der Bundesrat, die bei der Ausarbeitung der Botschaft 2027 aufgetretenen Mängel zu beheben?
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Das Gutachten der ETH Zürich umfasste sämtliche bereits beschlossene Massnahmen, für welche beim Bundesamt für Verkehr (BAV) bis am 15. Januar 2025 noch kein Plangenehmigungsgesuch eingereicht war. Zudem wurden alle Massnahmen überprüft, welche im Rahmen der Konsolidierung mit Stand Herbst 2024 für notwendig erachtet wurden, um das Angebotskonzept 2035 konsolidiert zu stabilisieren. Es wurden keine zusätzlich von Kantonen eingereichte Massnahmen in die Überprüfung aufgenommen. </p><p>&nbsp;</p><p>2. Ziel des Gutachtens der ETH&nbsp;Zürich war es zu untersuchen, welche Infrastrukturprojekte für die Schweiz prioritär sind und welche allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Es ging nicht darum, von den Kantonen vorgelegte neue Projekte zu beurteilen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Auf Grundlage der laufenden Planungen, insbesondere bis zum Horizont&nbsp;2035, ist davon auszugehen, dass die künftige Nachfrage mit den vorgesehenen Angeboten abgedeckt werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Gemäss dem vom BAV vorgegebenen Planungsrahmen hat die SBB Konzepte geprüft, die einen grossen Kundennutzen generieren bei geringem zusätzlichem Infrastrukturausbau. Ziel war, eine Lösung zu finden für das verkehrliche Bedürfnis nach einem stündlich dritten Fernverkehrszug auf der Gotthard-Achse aufgrund der hohen Nachfrage an Spitzentagen, der ohne Einschränkungen des Güter- und Regionalverkehrs geführt werden kann. Weiter war es das Ziel, verbesserte Lösungen für vom Kanton Tessin ausgewiesene Schwachpunkte des Angebotskonzepts 2035 zu finden.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Zusätzliche Infrastrukturen sind auf einen Umfang von maximal 3&nbsp;Milliarden Franken für die ganze Schweiz beschränkt und nur möglich, wenn diese Infrastrukturen in den nächsten 10 Jahren geplant und gebaut werden können. Eine gesamtheitliche Aufwertung der Infrastrukturen war kein Ziel des Auftrags. </p><p>&nbsp;</p><p>6. Derzeit läuft das Vernehmlassungsverfahren für die Botschaft&nbsp;2027. Allfällige Änderungsanträge werden in diesem Rahmen behandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Mit der Fertigstellung der NEAT verfügt die Schweiz über leistungsfähige alpenquerende Verkehrsachsen mit den erforderlichen Kapazitäten im Güter- und Personenverkehr. Die Weiterentwicklung der Nord-Süd-Achse wie auch der Ost-West-Achse wird im Zuge der kommenden Ausbauschritte gestützt auf die Perspektive Bahn&nbsp;2050 und das Zielbild STEP untersucht.</p><p>&nbsp;</p><p>8. Die Realisierung der NEAT unterstreicht die strategische Bedeutung der Gotthardachse. Der Bundesrat setzt sich insbesondere für den Ausbau der Transportkapazitäten südlich und nördlich der Schweiz ein, damit die vorhandenen Kapazitäten bestmöglich genutzt werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>9. Basierend auf den zugrunde gelegten Annahmen und den Angaben der Infrastrukturbetreiber ist in den kommenden Jahren mit einer Kumulation grosser Bauprojekte zu rechnen, die gleichzeitig in die Realisierungsphase eintreten und die verfügbaren Mittel im BIF deutlich übersteigen. Dies macht bereits heute eine sorgfältige Priorisierung der Ausgaben erforderlich. Je längerfristig die Perspektive des BIF, desto stärker nehmen die Unsicherheiten der Annahmen und Prognosen zu. Sie sind jedoch solide genug für die heute zu treffenden Entscheide.</p>
  • <p>Angesichts der strategischen Bedeutung der Gotthardachse für den nationalen und internationalen Personenverkehr sowie für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene frage ich den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Der Kanton Tessin hat Infrastrukturvorschläge vorgelegt. Dazu gehören der Ausbau der Strecke Cadenazzo–Locarno auf den Brücken über die Verzasca und den Ticino, die Anpassung des Knotenpunkts Mendrisio sowie der Ausbau der Knotenpunkte Bellinzona und Lugano. Weshalb&nbsp;wurden&nbsp;diese Vorschläge nicht in den Evaluationsauftrag aufgenommen, der der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) im Rahmen des Gutachtens «Verkehr ’45» erteilt wurde?</li><li>Hält es der Bundesrat für richtig, dass Massnahmen, die nicht von den Fachleuten der ETHZ bewertet wurden, de facto von vornherein von einer Berücksichtigung in der Botschaft 2027 ausgeschlossen sind?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die derzeit südlich des Gotthards geplante Infrastruktur nicht ausreichen könnte, um der erwarteten Nachfrageentwicklung im regionalen, nationalen, internationalen Personenverkehr und im Güterverkehr gerecht zu werden?</li><li>Welche Prüfungen haben das BAV und die SBB hinsichtlich der Durchführbarkeit des Angebotskonzepts 2035 für das Tessin durchgeführt, und welche kritischen Punkte sind dabei zutage getreten?</li><li>Warum wurde mit den kürzlich von den SBB formulierten neuen Anforderungen für den Fernverkehr zwischen Zürich/Luzern und Lugano nicht auch die erforderliche Infrastruktur umfassend neu beurteilt?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft 2027 die vom Kanton Tessin vorgeschlagenen Massnahmen erneut zu prüfen, falls deren Notwendigkeit für die Erreichung der vom Bund selbst festgelegten Angebotsziele nachgewiesen wird?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, eine umfassende Studie zur Nord-Süd-Eisenbahnachse in Auftrag zu geben, ähnlich derjenigen, die im Rahmen von „Verkehr ’45“ für die West-Ost-Achse durchgeführt wurde, um damit eine Grundlage für künftige Ausbauetappen der nationalen Eisenbahninfrastruktur zu schaffen?</li><li>Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die strategische Rolle des Gotthardkorridors als wichtigste internationale Transitachse der Schweiz in der Eisenbahnplanung bis 2050 angemessen berücksichtigt wird?</li><li>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat kürzlich festgestellt, dass der Finanzplanungsprozess des Fonds für die Eisenbahninfrastruktur (BIF) nach wie vor unsicher ist, dass die Berichterstattung die wichtigsten Unsicherheiten nicht ausreichend hervorhebt und dass die Qualität der langfristigen Prognosen weiterhin unzureichend ist. Ist der Bundesrat angesichts dieser Feststellungen der Ansicht, dass die finanziellen und methodischen Grundlagen, auf denen die Prioritätensetzung im Rahmen von «Verkehr '45» und der Botschaft 2027 beruht, ausreichend solide sind, um den Ausschluss bestimmter Infrastrukturprojekte zu rechtfertigen?</li></ol>
  • Gotthard-Eisenbahnachse. Plant der Bundesrat, die bei der Ausarbeitung der Botschaft 2027 aufgetretenen Mängel zu beheben?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Gutachten der ETH Zürich umfasste sämtliche bereits beschlossene Massnahmen, für welche beim Bundesamt für Verkehr (BAV) bis am 15. Januar 2025 noch kein Plangenehmigungsgesuch eingereicht war. Zudem wurden alle Massnahmen überprüft, welche im Rahmen der Konsolidierung mit Stand Herbst 2024 für notwendig erachtet wurden, um das Angebotskonzept 2035 konsolidiert zu stabilisieren. Es wurden keine zusätzlich von Kantonen eingereichte Massnahmen in die Überprüfung aufgenommen. </p><p>&nbsp;</p><p>2. Ziel des Gutachtens der ETH&nbsp;Zürich war es zu untersuchen, welche Infrastrukturprojekte für die Schweiz prioritär sind und welche allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden sollen. Es ging nicht darum, von den Kantonen vorgelegte neue Projekte zu beurteilen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Auf Grundlage der laufenden Planungen, insbesondere bis zum Horizont&nbsp;2035, ist davon auszugehen, dass die künftige Nachfrage mit den vorgesehenen Angeboten abgedeckt werden kann.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Gemäss dem vom BAV vorgegebenen Planungsrahmen hat die SBB Konzepte geprüft, die einen grossen Kundennutzen generieren bei geringem zusätzlichem Infrastrukturausbau. Ziel war, eine Lösung zu finden für das verkehrliche Bedürfnis nach einem stündlich dritten Fernverkehrszug auf der Gotthard-Achse aufgrund der hohen Nachfrage an Spitzentagen, der ohne Einschränkungen des Güter- und Regionalverkehrs geführt werden kann. Weiter war es das Ziel, verbesserte Lösungen für vom Kanton Tessin ausgewiesene Schwachpunkte des Angebotskonzepts 2035 zu finden.</p><p>&nbsp;</p><p>5. Zusätzliche Infrastrukturen sind auf einen Umfang von maximal 3&nbsp;Milliarden Franken für die ganze Schweiz beschränkt und nur möglich, wenn diese Infrastrukturen in den nächsten 10 Jahren geplant und gebaut werden können. Eine gesamtheitliche Aufwertung der Infrastrukturen war kein Ziel des Auftrags. </p><p>&nbsp;</p><p>6. Derzeit läuft das Vernehmlassungsverfahren für die Botschaft&nbsp;2027. Allfällige Änderungsanträge werden in diesem Rahmen behandelt.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Mit der Fertigstellung der NEAT verfügt die Schweiz über leistungsfähige alpenquerende Verkehrsachsen mit den erforderlichen Kapazitäten im Güter- und Personenverkehr. Die Weiterentwicklung der Nord-Süd-Achse wie auch der Ost-West-Achse wird im Zuge der kommenden Ausbauschritte gestützt auf die Perspektive Bahn&nbsp;2050 und das Zielbild STEP untersucht.</p><p>&nbsp;</p><p>8. Die Realisierung der NEAT unterstreicht die strategische Bedeutung der Gotthardachse. Der Bundesrat setzt sich insbesondere für den Ausbau der Transportkapazitäten südlich und nördlich der Schweiz ein, damit die vorhandenen Kapazitäten bestmöglich genutzt werden können.</p><p>&nbsp;</p><p>9. Basierend auf den zugrunde gelegten Annahmen und den Angaben der Infrastrukturbetreiber ist in den kommenden Jahren mit einer Kumulation grosser Bauprojekte zu rechnen, die gleichzeitig in die Realisierungsphase eintreten und die verfügbaren Mittel im BIF deutlich übersteigen. Dies macht bereits heute eine sorgfältige Priorisierung der Ausgaben erforderlich. Je längerfristig die Perspektive des BIF, desto stärker nehmen die Unsicherheiten der Annahmen und Prognosen zu. Sie sind jedoch solide genug für die heute zu treffenden Entscheide.</p>
    • <p>Angesichts der strategischen Bedeutung der Gotthardachse für den nationalen und internationalen Personenverkehr sowie für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene frage ich den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Der Kanton Tessin hat Infrastrukturvorschläge vorgelegt. Dazu gehören der Ausbau der Strecke Cadenazzo–Locarno auf den Brücken über die Verzasca und den Ticino, die Anpassung des Knotenpunkts Mendrisio sowie der Ausbau der Knotenpunkte Bellinzona und Lugano. Weshalb&nbsp;wurden&nbsp;diese Vorschläge nicht in den Evaluationsauftrag aufgenommen, der der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) im Rahmen des Gutachtens «Verkehr ’45» erteilt wurde?</li><li>Hält es der Bundesrat für richtig, dass Massnahmen, die nicht von den Fachleuten der ETHZ bewertet wurden, de facto von vornherein von einer Berücksichtigung in der Botschaft 2027 ausgeschlossen sind?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die derzeit südlich des Gotthards geplante Infrastruktur nicht ausreichen könnte, um der erwarteten Nachfrageentwicklung im regionalen, nationalen, internationalen Personenverkehr und im Güterverkehr gerecht zu werden?</li><li>Welche Prüfungen haben das BAV und die SBB hinsichtlich der Durchführbarkeit des Angebotskonzepts 2035 für das Tessin durchgeführt, und welche kritischen Punkte sind dabei zutage getreten?</li><li>Warum wurde mit den kürzlich von den SBB formulierten neuen Anforderungen für den Fernverkehr zwischen Zürich/Luzern und Lugano nicht auch die erforderliche Infrastruktur umfassend neu beurteilt?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft 2027 die vom Kanton Tessin vorgeschlagenen Massnahmen erneut zu prüfen, falls deren Notwendigkeit für die Erreichung der vom Bund selbst festgelegten Angebotsziele nachgewiesen wird?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, eine umfassende Studie zur Nord-Süd-Eisenbahnachse in Auftrag zu geben, ähnlich derjenigen, die im Rahmen von „Verkehr ’45“ für die West-Ost-Achse durchgeführt wurde, um damit eine Grundlage für künftige Ausbauetappen der nationalen Eisenbahninfrastruktur zu schaffen?</li><li>Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die strategische Rolle des Gotthardkorridors als wichtigste internationale Transitachse der Schweiz in der Eisenbahnplanung bis 2050 angemessen berücksichtigt wird?</li><li>Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat kürzlich festgestellt, dass der Finanzplanungsprozess des Fonds für die Eisenbahninfrastruktur (BIF) nach wie vor unsicher ist, dass die Berichterstattung die wichtigsten Unsicherheiten nicht ausreichend hervorhebt und dass die Qualität der langfristigen Prognosen weiterhin unzureichend ist. Ist der Bundesrat angesichts dieser Feststellungen der Ansicht, dass die finanziellen und methodischen Grundlagen, auf denen die Prioritätensetzung im Rahmen von «Verkehr '45» und der Botschaft 2027 beruht, ausreichend solide sind, um den Ausschluss bestimmter Infrastrukturprojekte zu rechtfertigen?</li></ol>
    • Gotthard-Eisenbahnachse. Plant der Bundesrat, die bei der Ausarbeitung der Botschaft 2027 aufgetretenen Mängel zu beheben?

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