Vollzug, wissenschaftliche Kohärenz und Verhältnismässigkeit bei Mikroverunreinigungen in Gewässern

ShortId
26.3836
Id
20263836
Updated
25.06.2026 11:53
Language
de
Title
Vollzug, wissenschaftliche Kohärenz und Verhältnismässigkeit bei Mikroverunreinigungen in Gewässern
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung können bereits geringfügige Überschreitungen generischer Vorsorgewerte kostspielige Massnahmen nach sich ziehen, auch wenn kein relevantes Risiko besteht bzw. von keinem relevanten Risiko ausgegangen werden kann.</p><p>Auffällig ist zudem, dass Pestizide und ihre Metaboliten regulatorisch anders behandelt werden als andere organische Spurenstoffe:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Pestizide und ihre relevanten Metaboliten unterliegen einem einheitlichen generischen Vorsorgewert von 0,1 µg/L, unabhängig von ihrer tatsächlichen Toxizität oder der vorhandenen Datenlage.</li><li>Bei organischen Verbindungen wird in der Trinkwasserverordnung hingegen eine differenzierte Bewertung vorgenommen. Diese orientiert sich sowohl an der Verfügbarkeit toxikologischer Daten als auch an der vermuteten Toxizität.</li><li>Während für organische Verbindungen in der Gewässerschutzverordnung stoffspezifische, ökotoxikologisch begründete Qualitätskriterien festgelegt werden, gilt für Pestizide zusätzlich ein generischer Höchstwert von 0,1 µg/L.</li></ul>
  • <p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Massnahmen im Zusammenhang mit Mikroverunreinigungen verhältnismässig ausgestaltet sind und sich an einer fundierten wissenschaftlichen Bewertung orientieren?</p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen – wie zum Beispiel bei energieintensiven Verfahren wie die thermische Behandlung von Abwässern – das Verhältnnismässigkeitsprinzip gewahrt wird in Bezug auf den Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und ihren tatsächlichen Nutzen für den Gewässerschutz aber auch in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit?</p><p>3. Wie begründet der Bundesrat, dass bei organischen Verbindungen eine differenzierte Bewertung erfolgt, während Pestizide und deren Metaboliten weitgehend einem einheitlichen generischen Vorsorgewert unterliegen?</p>
  • Vollzug, wissenschaftliche Kohärenz und Verhältnismässigkeit bei Mikroverunreinigungen in Gewässern
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung können bereits geringfügige Überschreitungen generischer Vorsorgewerte kostspielige Massnahmen nach sich ziehen, auch wenn kein relevantes Risiko besteht bzw. von keinem relevanten Risiko ausgegangen werden kann.</p><p>Auffällig ist zudem, dass Pestizide und ihre Metaboliten regulatorisch anders behandelt werden als andere organische Spurenstoffe:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Pestizide und ihre relevanten Metaboliten unterliegen einem einheitlichen generischen Vorsorgewert von 0,1 µg/L, unabhängig von ihrer tatsächlichen Toxizität oder der vorhandenen Datenlage.</li><li>Bei organischen Verbindungen wird in der Trinkwasserverordnung hingegen eine differenzierte Bewertung vorgenommen. Diese orientiert sich sowohl an der Verfügbarkeit toxikologischer Daten als auch an der vermuteten Toxizität.</li><li>Während für organische Verbindungen in der Gewässerschutzverordnung stoffspezifische, ökotoxikologisch begründete Qualitätskriterien festgelegt werden, gilt für Pestizide zusätzlich ein generischer Höchstwert von 0,1 µg/L.</li></ul>
    • <p>1. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Massnahmen im Zusammenhang mit Mikroverunreinigungen verhältnismässig ausgestaltet sind und sich an einer fundierten wissenschaftlichen Bewertung orientieren?</p><p>2. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass bei Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen – wie zum Beispiel bei energieintensiven Verfahren wie die thermische Behandlung von Abwässern – das Verhältnnismässigkeitsprinzip gewahrt wird in Bezug auf den Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und ihren tatsächlichen Nutzen für den Gewässerschutz aber auch in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und technische Machbarkeit?</p><p>3. Wie begründet der Bundesrat, dass bei organischen Verbindungen eine differenzierte Bewertung erfolgt, während Pestizide und deren Metaboliten weitgehend einem einheitlichen generischen Vorsorgewert unterliegen?</p>
    • Vollzug, wissenschaftliche Kohärenz und Verhältnismässigkeit bei Mikroverunreinigungen in Gewässern

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