Deckelung der Vermittlerprovisionen bei Zusatzversicherungen

ShortId
26.3837
Id
20263837
Updated
25.06.2026 11:54
Language
de
Title
Deckelung der Vermittlerprovisionen bei Zusatzversicherungen
AdditionalIndexing
2841;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die überhöhten Entschädigungen für die Vermittlung von Zusatzversicherungen der Krankenversicherungen stellen nach wie vor ein grosses Ärgernis für die Bevölkerung dar. Hunderte Millionen Franken fliessen so an Versicherungsvermittler, was Einfluss auf die hohen Gesundheitskosten hat und daher nicht hinnehmbar ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Deckelung der Vermittlerprovisionen für Zusatzversicherungen ist weitgehend den Versicherungsunternehmen selbst überlassen. Die Entwicklung der BVV der damaligen Krankenkassenverbände curafutura und santesuisse zeigt: Die Branche ist nicht in der Lage, das Problem der überhöhten Entschädigungen zu lösen. Während die erste Fassung der Branchenvereinbarung BVV 1.0 eine Obergrenze von zwölf Monatsprämien vorgesehen hat, hob die BVV 2.0 im September 2023 die Deckelung vorübergehend ganz auf, nur um mit der BVV 3.0 vom März 2024 eine erhöhte Obergrenze auf sechzehn Monatsprämien einzuführen. Diese Anpassungen der BVV sind nicht zufällig: Sie gehen mit einem massiven Anstieg der Krankenkassenprämien und einem dadurch auf Hochtouren laufenden Vermittlergeschäft einher.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch der Bundesrat erkannte, dass die freiwillige Selbstregulierung der Branche nicht ausreicht. Per 1.9.24 wurden mit der Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit ausgewählte Punkte der Branchenvereinbarung Vermittler BVV 3.0 allgemeinverbindlich erklärt und damit leider auch die exorbitanten Entschädigungen von 16&nbsp;Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt bei Zusatzversicherungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zusatzversicherte zahlen somit nach einem Versicherungswechsel bis zu 16&nbsp;Monate den Vermittler, ehe sie sich an den anfallenden Gesundheitskosten beteiligen. Diese überhöhten Vermittlerprovisionen tragen zum Prämienanstieg bei, erhöhen die Prämienlast in der Bevölkerung und schaffen bei Vermittlern falsche Anreize.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Beschränkung der Provisionszahlungen auf sechs Monatsprämien pro Produkt ist ein notwendiger und verhältnismässiger Schritt, um die Prämienzahler:innen besser vor unnötigen Kosten zu schützen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><ul><li>die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Versicherungsvermittlungstätigkeit unabhängig von der Branchenvereinbarung Vermittler (BVV) der Krankenversicherungen nach KVAG und VAG geregelt wird (Deckelung Provisionszahlungen),</li><li>die Provisionszahlungen im Bereich Zusatzversicherung auf sechs Monate zu beschränken.</li></ul>
  • Deckelung der Vermittlerprovisionen bei Zusatzversicherungen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die überhöhten Entschädigungen für die Vermittlung von Zusatzversicherungen der Krankenversicherungen stellen nach wie vor ein grosses Ärgernis für die Bevölkerung dar. Hunderte Millionen Franken fliessen so an Versicherungsvermittler, was Einfluss auf die hohen Gesundheitskosten hat und daher nicht hinnehmbar ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Deckelung der Vermittlerprovisionen für Zusatzversicherungen ist weitgehend den Versicherungsunternehmen selbst überlassen. Die Entwicklung der BVV der damaligen Krankenkassenverbände curafutura und santesuisse zeigt: Die Branche ist nicht in der Lage, das Problem der überhöhten Entschädigungen zu lösen. Während die erste Fassung der Branchenvereinbarung BVV 1.0 eine Obergrenze von zwölf Monatsprämien vorgesehen hat, hob die BVV 2.0 im September 2023 die Deckelung vorübergehend ganz auf, nur um mit der BVV 3.0 vom März 2024 eine erhöhte Obergrenze auf sechzehn Monatsprämien einzuführen. Diese Anpassungen der BVV sind nicht zufällig: Sie gehen mit einem massiven Anstieg der Krankenkassenprämien und einem dadurch auf Hochtouren laufenden Vermittlergeschäft einher.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch der Bundesrat erkannte, dass die freiwillige Selbstregulierung der Branche nicht ausreicht. Per 1.9.24 wurden mit der Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit ausgewählte Punkte der Branchenvereinbarung Vermittler BVV 3.0 allgemeinverbindlich erklärt und damit leider auch die exorbitanten Entschädigungen von 16&nbsp;Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt bei Zusatzversicherungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zusatzversicherte zahlen somit nach einem Versicherungswechsel bis zu 16&nbsp;Monate den Vermittler, ehe sie sich an den anfallenden Gesundheitskosten beteiligen. Diese überhöhten Vermittlerprovisionen tragen zum Prämienanstieg bei, erhöhen die Prämienlast in der Bevölkerung und schaffen bei Vermittlern falsche Anreize.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Beschränkung der Provisionszahlungen auf sechs Monatsprämien pro Produkt ist ein notwendiger und verhältnismässiger Schritt, um die Prämienzahler:innen besser vor unnötigen Kosten zu schützen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><ul><li>die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Versicherungsvermittlungstätigkeit unabhängig von der Branchenvereinbarung Vermittler (BVV) der Krankenversicherungen nach KVAG und VAG geregelt wird (Deckelung Provisionszahlungen),</li><li>die Provisionszahlungen im Bereich Zusatzversicherung auf sechs Monate zu beschränken.</li></ul>
    • Deckelung der Vermittlerprovisionen bei Zusatzversicherungen

Back to List