Waadtländer Abteien. Ist die leihweise Abgabe von Waffen unmöglich?

ShortId
26.3849
Id
20263849
Updated
27.07.2026 16:53
Language
de
Title
Waadtländer Abteien. Ist die leihweise Abgabe von Waffen unmöglich?
AdditionalIndexing
09;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anfangs Juni, mitten in der Zeit der Festlichkeiten, die von den Vereinen genannt «Waadtländer Abteien» organisiert werden, wurden diese darüber informiert, dass der Kanton Waadt ihnen keine Ordonannzwaffen mehr ausleiht, wie er dies traditionellerweise und unter sehr strikten Auflagen getan hat. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz erklärt, keine Wahl gehabt zu haben: Nach einer neuen Prüfung seiner historischen und konstanten Praxis kommt es zum Schluss, dass keine ausreichende rechtliche Grundlage dafür existiert, den Abtei-Vereinen die Waffen, die vom Kanton aufbewahrt werden, leihweise abzugeben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ul><li>Widerspricht es in jedem Fall dem Bundesrecht, wenn die Kantone Armeegewehre, die sie aufbewahren, leihweise an die Abtei-Vereine abgegeben?&nbsp;</li><li>Unter welchen Bedingungen können die Kantone derzeit Waffen an Vereine für deren Veranstaltungen&nbsp;ausleihen?</li><li>Ist der Bundesrat der Meinung, dass traditionelle und beliebte Veranstaltungen, die den Schiesssport in der Schweiz stärken, unterstützt werden müssen?</li><li>Ist der Bundesrat, falls eine rechtliche Grundlage fehlen sollte, dazu bereit, diesen Mangel zu beheben – sei es auf dem Verordnungsweg oder indem er dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegt?</li></ul>
  • Waadtländer Abteien. Ist die leihweise Abgabe von Waffen unmöglich?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anfangs Juni, mitten in der Zeit der Festlichkeiten, die von den Vereinen genannt «Waadtländer Abteien» organisiert werden, wurden diese darüber informiert, dass der Kanton Waadt ihnen keine Ordonannzwaffen mehr ausleiht, wie er dies traditionellerweise und unter sehr strikten Auflagen getan hat. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz erklärt, keine Wahl gehabt zu haben: Nach einer neuen Prüfung seiner historischen und konstanten Praxis kommt es zum Schluss, dass keine ausreichende rechtliche Grundlage dafür existiert, den Abtei-Vereinen die Waffen, die vom Kanton aufbewahrt werden, leihweise abzugeben.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ul><li>Widerspricht es in jedem Fall dem Bundesrecht, wenn die Kantone Armeegewehre, die sie aufbewahren, leihweise an die Abtei-Vereine abgegeben?&nbsp;</li><li>Unter welchen Bedingungen können die Kantone derzeit Waffen an Vereine für deren Veranstaltungen&nbsp;ausleihen?</li><li>Ist der Bundesrat der Meinung, dass traditionelle und beliebte Veranstaltungen, die den Schiesssport in der Schweiz stärken, unterstützt werden müssen?</li><li>Ist der Bundesrat, falls eine rechtliche Grundlage fehlen sollte, dazu bereit, diesen Mangel zu beheben – sei es auf dem Verordnungsweg oder indem er dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegt?</li></ul>
    • Waadtländer Abteien. Ist die leihweise Abgabe von Waffen unmöglich?

Back to List