Sexualisierte Deepfakes bekämpfen und den Opferschutz stärken

ShortId
26.3851
Id
20263851
Updated
29.06.2026 15:39
Language
de
Title
Sexualisierte Deepfakes bekämpfen und den Opferschutz stärken
AdditionalIndexing
28;34;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die jüngsten Fälle von sexualisierten Deepfakes in der Schweiz zeigen deutlich, dass sich ein neues Phänomen digitaler sexualisierter Gewalt etabliert hat. Mithilfe von künstlicher Intelligenz werden täuschend echte Nacktbilder und pornografische Inhalte erstellt und ohne Einwilligung der betroffenen Personen verbreitet. Die Zahl solcher Fälle nimmt zu. Betroffen sind überwiegend Frauen, zunehmend aber auch Kinder und Jugendliche.</p><p>&nbsp;</p><p>Das geltende Strafrecht greift hier nur unzureichend. Heute werden solche Fälle meist unter Identitätsmissbrauch oder Ehrverletzung subsumiert. Diese Tatbestände wurden nicht für solche Eingriffe in die Intimsphäre geschaffen und bilden den tatsächlichen Unrechtsgehalt nicht vollständig ab. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Art. 197a StGB («Rachepornografie»). Dieser erfasst heute die unbefugte Weitergabe realer intimer Aufnahmen, nicht jedoch künstlich erzeugte intime Inhalte. Sexualisierte Deepfakes fallen daher regelmässig nicht darunter, obwohl sie für die Betroffenen einen vergleichbaren oder sogar grösseren Schaden verursachen können. Dadurch wird der besondere Unrechtsgehalt sexualisierter Deepfakes im geltenden Recht nicht angemessen berücksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Ziel dieser Motion ist es, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen gezielt weiterzuentwickeln, um den Opferschutz zu stärken, den Unrechtsgehalt klar abzubilden und die Strafverfolgung effektiv zu ermöglichen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass sexualisierte Deepfakes ohne Einwilligung der betroffenen Person wirksam strafrechtlich erfasst und verfolgt werden können. Dabei sind insbesondere bestehende Straftatbestände, namentlich Art. 197a StGB, auf künstlich erzeugte intime Inhalte auszudehnen sowie die Einführung angemessener Strafschärfungen zu prüfen.&nbsp;</p>
  • Sexualisierte Deepfakes bekämpfen und den Opferschutz stärken
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die jüngsten Fälle von sexualisierten Deepfakes in der Schweiz zeigen deutlich, dass sich ein neues Phänomen digitaler sexualisierter Gewalt etabliert hat. Mithilfe von künstlicher Intelligenz werden täuschend echte Nacktbilder und pornografische Inhalte erstellt und ohne Einwilligung der betroffenen Personen verbreitet. Die Zahl solcher Fälle nimmt zu. Betroffen sind überwiegend Frauen, zunehmend aber auch Kinder und Jugendliche.</p><p>&nbsp;</p><p>Das geltende Strafrecht greift hier nur unzureichend. Heute werden solche Fälle meist unter Identitätsmissbrauch oder Ehrverletzung subsumiert. Diese Tatbestände wurden nicht für solche Eingriffe in die Intimsphäre geschaffen und bilden den tatsächlichen Unrechtsgehalt nicht vollständig ab. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Art. 197a StGB («Rachepornografie»). Dieser erfasst heute die unbefugte Weitergabe realer intimer Aufnahmen, nicht jedoch künstlich erzeugte intime Inhalte. Sexualisierte Deepfakes fallen daher regelmässig nicht darunter, obwohl sie für die Betroffenen einen vergleichbaren oder sogar grösseren Schaden verursachen können. Dadurch wird der besondere Unrechtsgehalt sexualisierter Deepfakes im geltenden Recht nicht angemessen berücksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Ziel dieser Motion ist es, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen gezielt weiterzuentwickeln, um den Opferschutz zu stärken, den Unrechtsgehalt klar abzubilden und die Strafverfolgung effektiv zu ermöglichen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass sexualisierte Deepfakes ohne Einwilligung der betroffenen Person wirksam strafrechtlich erfasst und verfolgt werden können. Dabei sind insbesondere bestehende Straftatbestände, namentlich Art. 197a StGB, auf künstlich erzeugte intime Inhalte auszudehnen sowie die Einführung angemessener Strafschärfungen zu prüfen.&nbsp;</p>
    • Sexualisierte Deepfakes bekämpfen und den Opferschutz stärken

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