Gewinn- und Sonderausschüttung der SNB zur Finanzierung einer umfassenden Sicherheitspolitik
- ShortId
-
26.3852
- Id
-
20263852
- Updated
-
01.07.2026 13:29
- Language
-
de
- Title
-
Gewinn- und Sonderausschüttung der SNB zur Finanzierung einer umfassenden Sicherheitspolitik
- AdditionalIndexing
-
24;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Sicherheitspolitik muss umfassender gedacht werden. Es ist deshalb zwingend die IZA zu berücksichtigen. Die Schweiz muss endlich das international verankerte Ziel einer APD-Quote von 0.7% BNE erreichen. </p><p>Das EK der SNB besteht v.a. aus einbehaltenen Gewinnen und betrug per Ende 2025 166,5 Mrd. oder 18,6%. Eine EK-Quote von 10-15% ist aber hinreichend gross (eine Zentralbank könnte sogar mit negativem EK operieren). Wenn kein weiterer Aufbau des EK notwendig ist, ist eine jährliche Gewinnausschüttung von 9-12 Mrd. bzw. 3-4 Mrd. für den Bund realistisch. Der Betrag, der die heute vereinbarte maximale Ausschüttung von 2 Mrd. übersteigt, soll in einen Fonds eingelegt werden (1-2 Mrd.), solange dieser existiert, ebenso wie die einmalige Sonderausschüttung an den Bund (Stand Ende 2025 3,6% oder rund 32 Mrd.). Dies muss mit einer Übergangsbestimmung in der Verfassung geregelt werden, da sonst den Kantonen mindestens 2/3 der Gewinnausschüttung zusteht. Auch diese erhalten durch die Verankerung des EK-Ziels künftig mehr.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetz und Verfassung so anzupassen, dass die SNB zukünftig ein Eigenkapital (EK) in einer Bandbreite von 10-15% anstrebt. Damit muss sie kein weiteres EK aufbauen und kann einen höheren Anteil der Gewinne ausschütten. Der überschiessende Teil des EK zum oberen Zielwert von 15% soll als einmalige Sonderausschüttung an den Bund ausgeschüttet werden. Die für den Bund zusätzlich anfallenden Mittel sollen in einen verschuldungsfähigen Fonds zur Finanzierung einer umfassenden Sicherheitspolitik mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren eingelegt werden. </p><p>Für die Verwendung der Fondsmittel sind folgende Schwerpunkte festzulegen: die Schliessung der Finanzierungslücke, die für das vom Parlament beschlossene 1%-BIP Wachstumsziel für die Armee besteht; zudem die interne Priorisierung der Beschaffungen, inklusive Verzichtsplanungen für die Armee, auf Basis der Bedrohungsanalyse der Sicherheitspolitischen Strategie 2026; weiter das Bereitstellen von Mitteln, um die notwendigen Investitionen im zivilen Sicherheitsbereich zu tätigen; ebenso das Bereitstellen von Mitteln, damit eine APD-Quote von mindestens 0.7% des BNE gewährleistet werden kann; sowie das Vorantreiben sicherheitspolitischer Kooperationen mit europäischen Partnern und das Tätigen von mindestens 90% des Volumens der Rüstungsbeschaffungen in europäischen Staaten.</p>
- Gewinn- und Sonderausschüttung der SNB zur Finanzierung einer umfassenden Sicherheitspolitik
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Sicherheitspolitik muss umfassender gedacht werden. Es ist deshalb zwingend die IZA zu berücksichtigen. Die Schweiz muss endlich das international verankerte Ziel einer APD-Quote von 0.7% BNE erreichen. </p><p>Das EK der SNB besteht v.a. aus einbehaltenen Gewinnen und betrug per Ende 2025 166,5 Mrd. oder 18,6%. Eine EK-Quote von 10-15% ist aber hinreichend gross (eine Zentralbank könnte sogar mit negativem EK operieren). Wenn kein weiterer Aufbau des EK notwendig ist, ist eine jährliche Gewinnausschüttung von 9-12 Mrd. bzw. 3-4 Mrd. für den Bund realistisch. Der Betrag, der die heute vereinbarte maximale Ausschüttung von 2 Mrd. übersteigt, soll in einen Fonds eingelegt werden (1-2 Mrd.), solange dieser existiert, ebenso wie die einmalige Sonderausschüttung an den Bund (Stand Ende 2025 3,6% oder rund 32 Mrd.). Dies muss mit einer Übergangsbestimmung in der Verfassung geregelt werden, da sonst den Kantonen mindestens 2/3 der Gewinnausschüttung zusteht. Auch diese erhalten durch die Verankerung des EK-Ziels künftig mehr.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetz und Verfassung so anzupassen, dass die SNB zukünftig ein Eigenkapital (EK) in einer Bandbreite von 10-15% anstrebt. Damit muss sie kein weiteres EK aufbauen und kann einen höheren Anteil der Gewinne ausschütten. Der überschiessende Teil des EK zum oberen Zielwert von 15% soll als einmalige Sonderausschüttung an den Bund ausgeschüttet werden. Die für den Bund zusätzlich anfallenden Mittel sollen in einen verschuldungsfähigen Fonds zur Finanzierung einer umfassenden Sicherheitspolitik mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren eingelegt werden. </p><p>Für die Verwendung der Fondsmittel sind folgende Schwerpunkte festzulegen: die Schliessung der Finanzierungslücke, die für das vom Parlament beschlossene 1%-BIP Wachstumsziel für die Armee besteht; zudem die interne Priorisierung der Beschaffungen, inklusive Verzichtsplanungen für die Armee, auf Basis der Bedrohungsanalyse der Sicherheitspolitischen Strategie 2026; weiter das Bereitstellen von Mitteln, um die notwendigen Investitionen im zivilen Sicherheitsbereich zu tätigen; ebenso das Bereitstellen von Mitteln, damit eine APD-Quote von mindestens 0.7% des BNE gewährleistet werden kann; sowie das Vorantreiben sicherheitspolitischer Kooperationen mit europäischen Partnern und das Tätigen von mindestens 90% des Volumens der Rüstungsbeschaffungen in europäischen Staaten.</p>
- Gewinn- und Sonderausschüttung der SNB zur Finanzierung einer umfassenden Sicherheitspolitik
Back to List