Humanitäres Völkerrecht und Sicherheit. Unterstützung des IKRK beim Zugang zu Personen, denen die Freiheit entzogen wurde
- ShortId
-
26.3856
- Id
-
20263856
- Updated
-
27.07.2026 16:55
- Language
-
de
- Title
-
Humanitäres Völkerrecht und Sicherheit. Unterstützung des IKRK beim Zugang zu Personen, denen die Freiheit entzogen wurde
- AdditionalIndexing
-
1231
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach Jahrzehnten vor allem nationaler Konflikte erlebt die Welt derzeit eine Zunahme internationaler bewaffneter Konflikte. Die Genfer Abkommen legen fest, dass das IKRK sowohl Kriegsgefangen (III. Genfer Abkommen) als auch internierte Zivilpersonen (IV. Genfer Abkommen) besuchen darf, also Zivilpersonen, die Nichtkombattanten sind und denen die Freiheit entzogen wurde. Diese Besuche sind weder eine politische Geste noch ein Gefallen: Sie ergeben sich aus den Verpflichtungen der Vertragsstaaten, unabhängig von der Anerkennung eines Kriegszustands oder des Zustands der inhaftierten Personen.</p><p>Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist derzeit beeinträchtigt. Im Nahen Osten konnte das IKRK die in Gaza festgehaltenen israelischen Geiseln vor ihrer Freilassung nicht besuchen, genau so wenig kann es die palästinensischen Personen besuchen, die derzeit in Israel inhaftiert sind. Obwohl das Oberste Gericht in Israel am 3. Juni 2026 entschieden hat, das Besuchsverbot aufzuheben, ist die tatsächliche Wiederaufnahme der Besuche nicht gewährleistet. Im Krieg zwischen Russland und der Ukraine hatte das IKRK im April 2026 nach wie vor keinen Zugang zu allen Kriegsgefangen und inhaftierten Zivilpersonen.</p><p>Die geopolitischen Krisen nehmen zu und vor diesem Kontext hat sich die Weltgemeinschaft mobilisiert: 2024 wurde die globale Initiative für das humanitäre Völkerrecht auf den Weg gebracht. Sie vereint fast hundert Staaten und die Arbeit wird 2026 mit einer Konferenz in Jordanien abgeschlossen. In immer mehr Konflikten wird das Kriegsrecht immer weniger eingehalten. Für deren Einhaltung müssen nicht nur Leben geschützt werden, sondern auch die internationale Sicherheitsarchitektur. Die Schweiz nimmt aufgrund der Neutralität, der Vermittlerrolle und der zentralen Stellung im humanitären Genf eine einzigartige Rolle ein, die sie bekräftigen muss.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine diplomatischen Bemühungen zu intensivieren und zu koordinieren, sowohl auf bilateraler Ebene als auch gegenüber den Kriegsparteien der internationalen bewaffneten Konflikte. Das Ziel der diplomatischen Bemühungen soll sein, die Einhaltung der Verpflichtungen zu fördern, die sich aus den Genfer Abkommen ergeben, und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beim Zugang zu Personen zu unterstützen, denen die Freiheit entzogen wurde, seien es Kriegsgefangene oder internierte Zivilpersonen. Der Bundesrat soll im Rahmen seiner humanitären Politik, seiner Vermittlungsbemühungen und seines Engagements für das humanitäre Völkerrecht unparteiisch und unabhängig von den betroffenen Parteien und Konflikten handeln. Er soll dem Parlament regelmässig über die ergriffenen Massnahmen und deren Beitrag zur Erhaltung des humanitären Völkerrechts Bericht erstatten. </p><p> </p>
- Humanitäres Völkerrecht und Sicherheit. Unterstützung des IKRK beim Zugang zu Personen, denen die Freiheit entzogen wurde
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach Jahrzehnten vor allem nationaler Konflikte erlebt die Welt derzeit eine Zunahme internationaler bewaffneter Konflikte. Die Genfer Abkommen legen fest, dass das IKRK sowohl Kriegsgefangen (III. Genfer Abkommen) als auch internierte Zivilpersonen (IV. Genfer Abkommen) besuchen darf, also Zivilpersonen, die Nichtkombattanten sind und denen die Freiheit entzogen wurde. Diese Besuche sind weder eine politische Geste noch ein Gefallen: Sie ergeben sich aus den Verpflichtungen der Vertragsstaaten, unabhängig von der Anerkennung eines Kriegszustands oder des Zustands der inhaftierten Personen.</p><p>Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist derzeit beeinträchtigt. Im Nahen Osten konnte das IKRK die in Gaza festgehaltenen israelischen Geiseln vor ihrer Freilassung nicht besuchen, genau so wenig kann es die palästinensischen Personen besuchen, die derzeit in Israel inhaftiert sind. Obwohl das Oberste Gericht in Israel am 3. Juni 2026 entschieden hat, das Besuchsverbot aufzuheben, ist die tatsächliche Wiederaufnahme der Besuche nicht gewährleistet. Im Krieg zwischen Russland und der Ukraine hatte das IKRK im April 2026 nach wie vor keinen Zugang zu allen Kriegsgefangen und inhaftierten Zivilpersonen.</p><p>Die geopolitischen Krisen nehmen zu und vor diesem Kontext hat sich die Weltgemeinschaft mobilisiert: 2024 wurde die globale Initiative für das humanitäre Völkerrecht auf den Weg gebracht. Sie vereint fast hundert Staaten und die Arbeit wird 2026 mit einer Konferenz in Jordanien abgeschlossen. In immer mehr Konflikten wird das Kriegsrecht immer weniger eingehalten. Für deren Einhaltung müssen nicht nur Leben geschützt werden, sondern auch die internationale Sicherheitsarchitektur. Die Schweiz nimmt aufgrund der Neutralität, der Vermittlerrolle und der zentralen Stellung im humanitären Genf eine einzigartige Rolle ein, die sie bekräftigen muss.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine diplomatischen Bemühungen zu intensivieren und zu koordinieren, sowohl auf bilateraler Ebene als auch gegenüber den Kriegsparteien der internationalen bewaffneten Konflikte. Das Ziel der diplomatischen Bemühungen soll sein, die Einhaltung der Verpflichtungen zu fördern, die sich aus den Genfer Abkommen ergeben, und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beim Zugang zu Personen zu unterstützen, denen die Freiheit entzogen wurde, seien es Kriegsgefangene oder internierte Zivilpersonen. Der Bundesrat soll im Rahmen seiner humanitären Politik, seiner Vermittlungsbemühungen und seines Engagements für das humanitäre Völkerrecht unparteiisch und unabhängig von den betroffenen Parteien und Konflikten handeln. Er soll dem Parlament regelmässig über die ergriffenen Massnahmen und deren Beitrag zur Erhaltung des humanitären Völkerrechts Bericht erstatten. </p><p> </p>
- Humanitäres Völkerrecht und Sicherheit. Unterstützung des IKRK beim Zugang zu Personen, denen die Freiheit entzogen wurde
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