Gesetz des israelischen Parlaments zur Ausweitung der Todesstrafe gegen Palästinenserinnen und Palästinenser

ShortId
26.3863
Id
20263863
Updated
02.07.2026 11:40
Language
de
Title
Gesetz des israelischen Parlaments zur Ausweitung der Todesstrafe gegen Palästinenserinnen und Palästinenser
AdditionalIndexing
08;1231;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat den Aktionsplan 2024–2027 verabschiedet, in dem sie sich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Am 8.&nbsp;Oktober 2025 verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat eine von der Schweiz eingebrachte Resolution. Die Schweiz setzte sich dafür ein, dass der Text anerkennt, dass marginalisierte sozioökonomische Gruppen unter den zum Tode verurteilten Personen überdurchschnittlich stark vertreten sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Gleichzeitig hat das israelische Parlament auf Vorschlag der Regierung beschlossen, die Anwendung der Todesstrafe ausschliesslich gegen Palästinenserinnen und Palästinenser in den besetzten Gebieten auszuweiten, wenn sie von einem Militärgericht wegen Mordes mit terroristischem Motiv verurteilt werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das erwähnte Gesetz ist auf breite Kritik gestossen. Es führt im Kriegskontext zu einer weiteren Diskriminierung und Segregation der palästinensischen Bevölkerung. Die Entscheidungen liegen ausschliesslich bei einem Militärgericht. Kritisiert wird auch die kurze Frist von 90&nbsp;Tagen zwischen Verurteilung und Vollstreckung durch Erhängen. Eine Beschwerde der israelischen Bürgerrechtsorganisation ist derzeit vor dem Obersten Gerichtshof hängig.</p><p>&nbsp;</p><p>Im April&nbsp;2026 bestellte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten den israelischen Botschafter ein, um die Bedenken der Schweiz zum Ausdruck zu bringen. Dabei wurde bekräftigt, die Schweiz lehne die Todesstrafe überall und unter allen Umständen ab, da sie mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde unvereinbar sei. Das erwähnte Gesetz verletzt das Recht auf Leben, das Diskriminierungsverbot und das Folterverbot (Artikel 6, 26, 2 und 7 des von Israel ratifizierten UNO-Pakts II). Angesichts der Verletzung der internationalen Verpflichtungen Israels rechtfertigen sich zusätzliche Massnahmen, ergänzend zu jenen, die in der Antwort auf die Interpellation Molina&nbsp;26.3303 angekündigt wurden.</p>
  • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Was hat das Treffen zwischen der Schweiz und dem israelischen Botschafter ergeben und welche Schritte wurden seither unternommen?&nbsp;</li><li>Wird die Ausgestaltung des israelischen Gesetzes – insbesondere der Umstand, dass die Todesstrafe ausschliesslich gegen Palästinenserinnen und Palästinenser in den besetzten Gebieten durch ein Militärgericht verhängt werden kann – die Schweiz dazu veranlassen, im Sinne der UNO-Resolution vom 8.&nbsp;Oktober 2025 zu handeln, die sie mitverfasst hat und die auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe abzielt?</li><li>Zieht die Schweiz Sanktionen gegen die Regierung Netanjahu in Betracht, sollte das erwähnte Gesetz zur Todesstrafe Anwendung finden?</li></ol>
  • Gesetz des israelischen Parlaments zur Ausweitung der Todesstrafe gegen Palästinenserinnen und Palästinenser
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat den Aktionsplan 2024–2027 verabschiedet, in dem sie sich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Am 8.&nbsp;Oktober 2025 verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat eine von der Schweiz eingebrachte Resolution. Die Schweiz setzte sich dafür ein, dass der Text anerkennt, dass marginalisierte sozioökonomische Gruppen unter den zum Tode verurteilten Personen überdurchschnittlich stark vertreten sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Gleichzeitig hat das israelische Parlament auf Vorschlag der Regierung beschlossen, die Anwendung der Todesstrafe ausschliesslich gegen Palästinenserinnen und Palästinenser in den besetzten Gebieten auszuweiten, wenn sie von einem Militärgericht wegen Mordes mit terroristischem Motiv verurteilt werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das erwähnte Gesetz ist auf breite Kritik gestossen. Es führt im Kriegskontext zu einer weiteren Diskriminierung und Segregation der palästinensischen Bevölkerung. Die Entscheidungen liegen ausschliesslich bei einem Militärgericht. Kritisiert wird auch die kurze Frist von 90&nbsp;Tagen zwischen Verurteilung und Vollstreckung durch Erhängen. Eine Beschwerde der israelischen Bürgerrechtsorganisation ist derzeit vor dem Obersten Gerichtshof hängig.</p><p>&nbsp;</p><p>Im April&nbsp;2026 bestellte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten den israelischen Botschafter ein, um die Bedenken der Schweiz zum Ausdruck zu bringen. Dabei wurde bekräftigt, die Schweiz lehne die Todesstrafe überall und unter allen Umständen ab, da sie mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde unvereinbar sei. Das erwähnte Gesetz verletzt das Recht auf Leben, das Diskriminierungsverbot und das Folterverbot (Artikel 6, 26, 2 und 7 des von Israel ratifizierten UNO-Pakts II). Angesichts der Verletzung der internationalen Verpflichtungen Israels rechtfertigen sich zusätzliche Massnahmen, ergänzend zu jenen, die in der Antwort auf die Interpellation Molina&nbsp;26.3303 angekündigt wurden.</p>
    • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Was hat das Treffen zwischen der Schweiz und dem israelischen Botschafter ergeben und welche Schritte wurden seither unternommen?&nbsp;</li><li>Wird die Ausgestaltung des israelischen Gesetzes – insbesondere der Umstand, dass die Todesstrafe ausschliesslich gegen Palästinenserinnen und Palästinenser in den besetzten Gebieten durch ein Militärgericht verhängt werden kann – die Schweiz dazu veranlassen, im Sinne der UNO-Resolution vom 8.&nbsp;Oktober 2025 zu handeln, die sie mitverfasst hat und die auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe abzielt?</li><li>Zieht die Schweiz Sanktionen gegen die Regierung Netanjahu in Betracht, sollte das erwähnte Gesetz zur Todesstrafe Anwendung finden?</li></ol>
    • Gesetz des israelischen Parlaments zur Ausweitung der Todesstrafe gegen Palästinenserinnen und Palästinenser

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