Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Importeure — Doppelspurigkeiten beseitigen

ShortId
26.3875
Id
20263875
Updated
29.06.2026 14:46
Language
de
Title
Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Importeure — Doppelspurigkeiten beseitigen
AdditionalIndexing
55;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Importierte Weine unterliegen beim Grenzübertritt bereits einer mehrfachen Kontrolle: Durch die Zollbehörden, durch die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden sowie — im Rahmen des bilateralen Agrarabkommens mit der EU (Anhang 7) — durch die Zertifizierungsbehörden des jeweiligen Herkunftslandes.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die zusätzliche Unterstellung unter die SWK stellt für Weinimporteure eine unverhältnismässige bürokratische und finanzielle Belastung dar, ohne einen erkennbaren Mehrwert für den Konsumentenschutz zu erbringen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die SWK ist eine privatrechtliche Stiftung, die hoheitliche Kontrollaufgaben wahrnimmt — ohne direkte demokratische Rechenschaftspflicht. Dieses Konstrukt widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV), soweit keine sachliche Notwendigkeit für eine Sonderkontrolle besteht.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Bereich der Weinimporte besteht diese Notwendigkeit nicht. Der Bundesrat wird eingeladen, in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die gleichen Überlegungen auch auf weitere Kategorien von Weinhandelsbetrieben — namentlich Selbsteinkellerer und Kleinproduzenten — auszudehnen sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Weinverordnung (SR 916.140) sowie die einschlägigen Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 60–64 LwG) dahingehend zu revidieren, dass Weinimporteure von der Unterstellungspflicht unter die Stiftung Schweizerische Weinhandelskontrolle (SWK) befreit werden. Die Kontrolle importierter Weine ist vollständig in den Vollzug des Lebensmittelgesetzes (LMG) und die bestehenden Zoll- und Grenzkontrollen zu integrieren.</p>
  • Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Importeure — Doppelspurigkeiten beseitigen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Importierte Weine unterliegen beim Grenzübertritt bereits einer mehrfachen Kontrolle: Durch die Zollbehörden, durch die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden sowie — im Rahmen des bilateralen Agrarabkommens mit der EU (Anhang 7) — durch die Zertifizierungsbehörden des jeweiligen Herkunftslandes.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die zusätzliche Unterstellung unter die SWK stellt für Weinimporteure eine unverhältnismässige bürokratische und finanzielle Belastung dar, ohne einen erkennbaren Mehrwert für den Konsumentenschutz zu erbringen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die SWK ist eine privatrechtliche Stiftung, die hoheitliche Kontrollaufgaben wahrnimmt — ohne direkte demokratische Rechenschaftspflicht. Dieses Konstrukt widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns und der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV), soweit keine sachliche Notwendigkeit für eine Sonderkontrolle besteht.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Bereich der Weinimporte besteht diese Notwendigkeit nicht. Der Bundesrat wird eingeladen, in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die gleichen Überlegungen auch auf weitere Kategorien von Weinhandelsbetrieben — namentlich Selbsteinkellerer und Kleinproduzenten — auszudehnen sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Weinverordnung (SR 916.140) sowie die einschlägigen Bestimmungen des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 60–64 LwG) dahingehend zu revidieren, dass Weinimporteure von der Unterstellungspflicht unter die Stiftung Schweizerische Weinhandelskontrolle (SWK) befreit werden. Die Kontrolle importierter Weine ist vollständig in den Vollzug des Lebensmittelgesetzes (LMG) und die bestehenden Zoll- und Grenzkontrollen zu integrieren.</p>
    • Abschaffung der Weinhandelskontrolle für Importeure — Doppelspurigkeiten beseitigen

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