Befristete Übernahme der IV-Schuldzinsen durch den Bund als Massnahme zur finanziellen Entlastung der IV

ShortId
26.3894
Id
20263894
Updated
25.06.2026 13:35
Language
de
Title
Befristete Übernahme der IV-Schuldzinsen durch den Bund als Massnahme zur finanziellen Entlastung der IV
AdditionalIndexing
2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Invalidenversicherung schloss 2025 mit einem negativen Umlageergebnis von über 200 Millionen Franken ab. Gleichzeitig zahlt die IV jährlich über 200 Millionen Franken Schuldzinsen an die AHV (Schuldzinssatz 2,1%). Die Schuldzinszahlungen sind einer der Haupttreiber des strukturellen Defizits der IV. Sie machen gemäss mittlerem Szenario auch in Zukunft den Hauptteil des strukturellen Defizits aus. Bis heute lastet auf der IV eine erhebliche Darlehensschuld in der Höhe von 10.28 Mrd. Franken.&nbsp;</p><p>Mit den aktuellen Entwicklungen wird immer wahrscheinlicher, dass die IV in ein tiefes Szenario abrutscht und in naher Zukunft das strukturelle Defizit auf 500 bis 800 Mio. Franken ansteigt. In einem solchen Szenario wäre der IV-Fonds ohne weitere Massnahmen 2031 leer. Spätestens dann muss der Bund gemäss Art. 111 Abs. 2 BV ohnehin Verantwortung für die Sicherstellung der Rentenzahlungen und der weiteren IV-Leistungen übernehmen.&nbsp;</p><p>Angesichts der sehr angespannten Situation darf nicht mehr zugewartet werden. Der Bund muss so schnell wie möglich zur finanziellen Stabilisierung der IV beitragen. Andernfalls wird er später mit noch grösseren finanziellen Beiträgen einspringen müssen.&nbsp;</p><p>Wie schon zwischen 2011 und 2017 soll der Bund die Schuldzinszahlungen an die AHV befristet übernehmen. Diese Massnahme hat sich bewährt. Zusammen mit den damaligen Einnahmen aus der befristeten Mehrwertsteuererhöhung konnte die IV ihre Schulden von 14.94 Milliarden um 4.66 Milliarden Franken abbauen.&nbsp;</p><p>Der Zinssatz liegt heute mit 2.1% zu hoch. Er muss gesenkt werden. Bei der Änderung des Ausgleichfondsgesetz und allfälliger weiterer Erlasse ist zu berücksichtigen, dass der Bundesrat bei der Festlegung der Zinshöhe einbezogen werden sollte bzw. es sollte geprüft werden, ob der Bundesrat die Höhe des Zinssatzes selbst festlegen sollte.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere Artikel 22 Absätze 2 und 3 des Ausgleichsfondsgesetzes und allfällige weitere Erlasse so anzupassen, dass der Bund die Schuldzinszahlungen der Invalidenversicherung (IV) an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) befristet übernimmt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • Befristete Übernahme der IV-Schuldzinsen durch den Bund als Massnahme zur finanziellen Entlastung der IV
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Invalidenversicherung schloss 2025 mit einem negativen Umlageergebnis von über 200 Millionen Franken ab. Gleichzeitig zahlt die IV jährlich über 200 Millionen Franken Schuldzinsen an die AHV (Schuldzinssatz 2,1%). Die Schuldzinszahlungen sind einer der Haupttreiber des strukturellen Defizits der IV. Sie machen gemäss mittlerem Szenario auch in Zukunft den Hauptteil des strukturellen Defizits aus. Bis heute lastet auf der IV eine erhebliche Darlehensschuld in der Höhe von 10.28 Mrd. Franken.&nbsp;</p><p>Mit den aktuellen Entwicklungen wird immer wahrscheinlicher, dass die IV in ein tiefes Szenario abrutscht und in naher Zukunft das strukturelle Defizit auf 500 bis 800 Mio. Franken ansteigt. In einem solchen Szenario wäre der IV-Fonds ohne weitere Massnahmen 2031 leer. Spätestens dann muss der Bund gemäss Art. 111 Abs. 2 BV ohnehin Verantwortung für die Sicherstellung der Rentenzahlungen und der weiteren IV-Leistungen übernehmen.&nbsp;</p><p>Angesichts der sehr angespannten Situation darf nicht mehr zugewartet werden. Der Bund muss so schnell wie möglich zur finanziellen Stabilisierung der IV beitragen. Andernfalls wird er später mit noch grösseren finanziellen Beiträgen einspringen müssen.&nbsp;</p><p>Wie schon zwischen 2011 und 2017 soll der Bund die Schuldzinszahlungen an die AHV befristet übernehmen. Diese Massnahme hat sich bewährt. Zusammen mit den damaligen Einnahmen aus der befristeten Mehrwertsteuererhöhung konnte die IV ihre Schulden von 14.94 Milliarden um 4.66 Milliarden Franken abbauen.&nbsp;</p><p>Der Zinssatz liegt heute mit 2.1% zu hoch. Er muss gesenkt werden. Bei der Änderung des Ausgleichfondsgesetz und allfälliger weiterer Erlasse ist zu berücksichtigen, dass der Bundesrat bei der Festlegung der Zinshöhe einbezogen werden sollte bzw. es sollte geprüft werden, ob der Bundesrat die Höhe des Zinssatzes selbst festlegen sollte.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen, insbesondere Artikel 22 Absätze 2 und 3 des Ausgleichsfondsgesetzes und allfällige weitere Erlasse so anzupassen, dass der Bund die Schuldzinszahlungen der Invalidenversicherung (IV) an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) befristet übernimmt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • Befristete Übernahme der IV-Schuldzinsen durch den Bund als Massnahme zur finanziellen Entlastung der IV

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