PFAS: zuerst Recht schaffen, dann vollziehen
- ShortId
-
26.3897
- Id
-
20263897
- Updated
-
25.06.2026 13:36
- Language
-
de
- Title
-
PFAS: zuerst Recht schaffen, dann vollziehen
- AdditionalIndexing
-
52;2841;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Schaffung eines befristeten Spezialgesetzes zur Bewältigung von PFAS-bedingten Härtefällen angekündigt und gleichzeitig die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» eröffnet.</p><p> </p><p>Damit anerkennt der Bundesrat selbst, dass die bestehende Rechtslage für die Bewältigung der PFAS-Problematik ungenügend ist und ergänzende gesetzliche Grundlagen erforderlich sind. Umso mehr erstaunt es, dass parallel dazu mit der Weisung 2026/1 bereits ein Vollzug angeordnet wird, der für betroffene Betriebe erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.</p><p> </p><p>Dieses Vorgehen schafft Rechtsunsicherheit. Die Weisung greift einem laufenden Gesetzgebungsprozess vor und schafft Vollzugsrealität, bevor Parlament und Bundesrat die notwendigen Rahmenbedingungen abschliessend festgelegt haben. Rechtsstaatlich sollte die Reihenfolge umgekehrt sein: Zuerst müssen die gesetzlichen Grundlagen, die Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen sowie die Vollzugsinstrumente geklärt werden. Erst danach soll ein flächendeckender Vollzug erfolgen.</p><p> </p><p>Ein wirksamer Umgang mit PFAS setzt eine ausgewogene und verhältnismässige Gesamtlösung voraus. Diese muss den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten, gleichzeitig aber auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, die Rechtssicherheit sowie die wirtschaftliche Existenz betroffener Betriebe berücksichtigen.</p><p> </p><p>Solange die gesetzlichen Grundlagen, die vorgesehenen Härtefallregelungen und die Unterstützungsmassnahmen nicht beschlossen sind, ist ein Vollzug mit potenziell weitreichenden Folgen für die betroffenen Betriebe nicht sachgerecht. Die Weisung 2026/1 ist deshalb bis zum Abschluss der laufenden Gesetzgebungsarbeiten auszusetzen.</p><p> </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Weisung 2026/1 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Vollzug der Höchstgehalte für PFAS so lange auszusetzen, bis die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der PFAS-Strategie des Bundes sowie die angekündigten Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen in Kraft gesetzt sind und ein rechtsgleicher sowie praxistauglicher Vollzug sichergestellt werden kann.</p>
- PFAS: zuerst Recht schaffen, dann vollziehen
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 die Schaffung eines befristeten Spezialgesetzes zur Bewältigung von PFAS-bedingten Härtefällen angekündigt und gleichzeitig die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 25.3421 «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» eröffnet.</p><p> </p><p>Damit anerkennt der Bundesrat selbst, dass die bestehende Rechtslage für die Bewältigung der PFAS-Problematik ungenügend ist und ergänzende gesetzliche Grundlagen erforderlich sind. Umso mehr erstaunt es, dass parallel dazu mit der Weisung 2026/1 bereits ein Vollzug angeordnet wird, der für betroffene Betriebe erhebliche wirtschaftliche und betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.</p><p> </p><p>Dieses Vorgehen schafft Rechtsunsicherheit. Die Weisung greift einem laufenden Gesetzgebungsprozess vor und schafft Vollzugsrealität, bevor Parlament und Bundesrat die notwendigen Rahmenbedingungen abschliessend festgelegt haben. Rechtsstaatlich sollte die Reihenfolge umgekehrt sein: Zuerst müssen die gesetzlichen Grundlagen, die Entschädigungs- und Unterstützungsmassnahmen sowie die Vollzugsinstrumente geklärt werden. Erst danach soll ein flächendeckender Vollzug erfolgen.</p><p> </p><p>Ein wirksamer Umgang mit PFAS setzt eine ausgewogene und verhältnismässige Gesamtlösung voraus. Diese muss den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten, gleichzeitig aber auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit, die Rechtssicherheit sowie die wirtschaftliche Existenz betroffener Betriebe berücksichtigen.</p><p> </p><p>Solange die gesetzlichen Grundlagen, die vorgesehenen Härtefallregelungen und die Unterstützungsmassnahmen nicht beschlossen sind, ist ein Vollzug mit potenziell weitreichenden Folgen für die betroffenen Betriebe nicht sachgerecht. Die Weisung 2026/1 ist deshalb bis zum Abschluss der laufenden Gesetzgebungsarbeiten auszusetzen.</p><p> </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Weisung 2026/1 des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Vollzug der Höchstgehalte für PFAS so lange auszusetzen, bis die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der PFAS-Strategie des Bundes sowie die angekündigten Unterstützungs- und Härtefallmassnahmen in Kraft gesetzt sind und ein rechtsgleicher sowie praxistauglicher Vollzug sichergestellt werden kann.</p>
- PFAS: zuerst Recht schaffen, dann vollziehen
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