Doppelspurigkeiten bei der Erhebung und Entrichtung der Nationalstrassenabgabe in der Schweiz eliminieren

ShortId
26.3902
Id
20263902
Updated
01.07.2026 12:01
Language
de
Title
Doppelspurigkeiten bei der Erhebung und Entrichtung der Nationalstrassenabgabe in der Schweiz eliminieren
AdditionalIndexing
48;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die E-Vignette wurde in der Schweiz im Jahr 2023 eingeführt. Seither besteht eine teure, unnötige Doppelspurigkeit im Erhebungssystem, weil der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis zur endgültigen Abschaffung der alten Klebevignette vorgesehen hatte. (Art. 19a, NSAG, Abschaffung der Klebevignette).</p><p>&nbsp;</p><p>Seit ihrer Einführung gewinnt die E-Vignette Jahr für Jahr deutlich an Marktanteil. Sie wird im In-, wie im Ausland von den abgabepflichtigen Fahrzeughaltern als administrativ einfachere, praktischere Lösung akzeptiert und geschätzt. Das neue System hat sich hinsichtlich Erhebung und Entrichtung, wie auch hinsichtlich Kontrollen und Sicherheitsleistungen bewährt. Der Datenschutz ist gewährleistet. Weiteres Effizienzpotential besteht bei Frontscheibenbruch, Fahrzeugwechsel oder Kontrollschilder-Austausch.</p><p>&nbsp;</p><p>Demgegenüber verursacht die doppelspurige Beibehaltung der alten Klebevignette beim BAZG erhebliche Kosten für Produktion, Vertrieb, Verkauf und Abrechnung in zweistelliger Millionenhöhe. Das frisst Ressourcen weg, die das BAZG angesichts rigider Sparvorgaben erheblich effizienter zur eigentlichen Aufgabenerfüllung einsetzen könnte und müsste.</p><p>&nbsp;</p><p>Unser Nachbar Österreich ist uns bei der E-Vignette bereits einen grossen Schritt voraus. Dort gibt es kein "Pickerl" mehr. Dennoch kann die E-Vignette problemlos und jederzeit über das ganze ursprüngliche und breite Vertriebsnetz (Poststellen, Detailhandel, Rast- und Tankstellen, Automobilverbände, Automaten etc.) erworben werden. Das ursprüngliche Argument zur Beibehaltung der Klebevignette, wonach diese für alle Bevölkerungsteile, auch für jene ohne Internet- oder Telekommunikations-Zugang erhalten bleiben muss, nicht mehr stichhaltig. Die Lösung E-Vignette ist heute zeitgemäss. Die alte Klebevignette überholt, teuer und ineffizient.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG, SR741.71) vorzulegen, mit welchen die Erhebung und Entrichtung der Abgabe der Nationalstrassenabgabe auf die Registrierung des Kontrollschildes im Informationssystem des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG (E-Vignette) beschränkt und vereinfacht wird.</p>
  • Doppelspurigkeiten bei der Erhebung und Entrichtung der Nationalstrassenabgabe in der Schweiz eliminieren
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die E-Vignette wurde in der Schweiz im Jahr 2023 eingeführt. Seither besteht eine teure, unnötige Doppelspurigkeit im Erhebungssystem, weil der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis zur endgültigen Abschaffung der alten Klebevignette vorgesehen hatte. (Art. 19a, NSAG, Abschaffung der Klebevignette).</p><p>&nbsp;</p><p>Seit ihrer Einführung gewinnt die E-Vignette Jahr für Jahr deutlich an Marktanteil. Sie wird im In-, wie im Ausland von den abgabepflichtigen Fahrzeughaltern als administrativ einfachere, praktischere Lösung akzeptiert und geschätzt. Das neue System hat sich hinsichtlich Erhebung und Entrichtung, wie auch hinsichtlich Kontrollen und Sicherheitsleistungen bewährt. Der Datenschutz ist gewährleistet. Weiteres Effizienzpotential besteht bei Frontscheibenbruch, Fahrzeugwechsel oder Kontrollschilder-Austausch.</p><p>&nbsp;</p><p>Demgegenüber verursacht die doppelspurige Beibehaltung der alten Klebevignette beim BAZG erhebliche Kosten für Produktion, Vertrieb, Verkauf und Abrechnung in zweistelliger Millionenhöhe. Das frisst Ressourcen weg, die das BAZG angesichts rigider Sparvorgaben erheblich effizienter zur eigentlichen Aufgabenerfüllung einsetzen könnte und müsste.</p><p>&nbsp;</p><p>Unser Nachbar Österreich ist uns bei der E-Vignette bereits einen grossen Schritt voraus. Dort gibt es kein "Pickerl" mehr. Dennoch kann die E-Vignette problemlos und jederzeit über das ganze ursprüngliche und breite Vertriebsnetz (Poststellen, Detailhandel, Rast- und Tankstellen, Automobilverbände, Automaten etc.) erworben werden. Das ursprüngliche Argument zur Beibehaltung der Klebevignette, wonach diese für alle Bevölkerungsteile, auch für jene ohne Internet- oder Telekommunikations-Zugang erhalten bleiben muss, nicht mehr stichhaltig. Die Lösung E-Vignette ist heute zeitgemäss. Die alte Klebevignette überholt, teuer und ineffizient.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG, SR741.71) vorzulegen, mit welchen die Erhebung und Entrichtung der Abgabe der Nationalstrassenabgabe auf die Registrierung des Kontrollschildes im Informationssystem des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG (E-Vignette) beschränkt und vereinfacht wird.</p>
    • Doppelspurigkeiten bei der Erhebung und Entrichtung der Nationalstrassenabgabe in der Schweiz eliminieren

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