Vermeiden von finanziellen Anreizen für die medizinische Überproduktion in den von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanzierten Einrichtungen

ShortId
26.3903
Id
20263903
Updated
27.07.2026 17:03
Language
de
Title
Vermeiden von finanziellen Anreizen für die medizinische Überproduktion in den von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanzierten Einrichtungen
AdditionalIndexing
2841;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die jüngsten Enthüllungen bezüglich eines Radiologie-Netzwerks in der Westschweiz haben problematische Vergütungsmechanismen ans Licht gebracht. Laut internen Dokumenten, die bekannt geworden sind, verdienen dort angestellte Ärztinnen und Ärzte jährlich bis zu 420&nbsp;000 Franken. Hinzu kommen Boni, die beim Übertreffen von Umsatzzielen ausbezahlt werden und bis zu 200&nbsp;000 Franken pro Jahr betragen können.</p><p>Diese Praktiken sind derzeit zwar legal, lassen sich aber nur schwer mit den Grundsätzen der OKP vereinbaren. Eine Vergütung, die vom Volumen der in Rechnung gestellten Leistungen abhängt, schafft einen wirtschaftlichen Anreiz, mehr medizinische Leistungen zu erbringen. Eine Untersuchung oder Behandlung sollte aber ausschliesslich aufgrund des Patientenwohls angezeigt sein.</p><p>Die enthüllte Praxis ist umso besorgniserregender, als die erbrachten Leistungen durch die obligatorischen Prämien finanziert werden, die die Haushalte immer stärker belasten. Mehr als ein Drittel der Bevölkerung kann heute nur mit Unterstützung der öffentlichen Hand die Prämien bezahlen.</p><p>Ziel dieser Motion ist es nicht, eine angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in Frage zu stellen oder unabhängige Arztpraxen zu schwächen, sondern sicherzustellen, dass die OKP nicht dazu dient, Vergütungsmechanismen Vorschub zu leisten, die auf ein Wachstum des Volumens der Leistungen abzielen statt auf deren Relevanz. &nbsp;Medizinische Entscheide müssen losgelöst vom finanziellen Interesse an der Erbringung der Leistungen gefällt werden.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Gesetzesänderungen vorzulegen, die vorsehen, dass Leistungen die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert werden, nicht mehr von medizinischen Einrichtungen erbracht werden dürfen, die Vergütungssysteme anwenden, die die Ausweitung der Mengen der verrechneten Leistungen begünstigen.</p><p>Der Bundesrat soll dabei insbesondere folgende Massnahmen prüfen:</p><ol><li>Verbot von Boni und variablen Vergütungen, die an den Umsatz und an die Anzahl und das Volumen der Leistungen geknüpft sind, die in Einrichtungen erbracht werden, die zulasten der OKP abrechnen&nbsp;</li><li>Pflicht der Leistungserbringer zu vollständiger Transparenz über ihre Vergütungsmechanismen, die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftlich Begünstigten&nbsp;</li><li>besondere Governance-Anforderungen für medizinische Gruppen, die von nicht medizinischen Investoren kontrolliert werden, um die Unabhängigkeit klinischer Entscheide sicherzustellen&nbsp;</li><li>Sanktionen beim Verstoss gegen diese Regeln, bis hin zum Entzug der Berechtigung, zulasten der OKP abzurechnen.</li></ol>
  • Vermeiden von finanziellen Anreizen für die medizinische Überproduktion in den von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanzierten Einrichtungen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die jüngsten Enthüllungen bezüglich eines Radiologie-Netzwerks in der Westschweiz haben problematische Vergütungsmechanismen ans Licht gebracht. Laut internen Dokumenten, die bekannt geworden sind, verdienen dort angestellte Ärztinnen und Ärzte jährlich bis zu 420&nbsp;000 Franken. Hinzu kommen Boni, die beim Übertreffen von Umsatzzielen ausbezahlt werden und bis zu 200&nbsp;000 Franken pro Jahr betragen können.</p><p>Diese Praktiken sind derzeit zwar legal, lassen sich aber nur schwer mit den Grundsätzen der OKP vereinbaren. Eine Vergütung, die vom Volumen der in Rechnung gestellten Leistungen abhängt, schafft einen wirtschaftlichen Anreiz, mehr medizinische Leistungen zu erbringen. Eine Untersuchung oder Behandlung sollte aber ausschliesslich aufgrund des Patientenwohls angezeigt sein.</p><p>Die enthüllte Praxis ist umso besorgniserregender, als die erbrachten Leistungen durch die obligatorischen Prämien finanziert werden, die die Haushalte immer stärker belasten. Mehr als ein Drittel der Bevölkerung kann heute nur mit Unterstützung der öffentlichen Hand die Prämien bezahlen.</p><p>Ziel dieser Motion ist es nicht, eine angemessene Vergütung der Ärztinnen und Ärzte in Frage zu stellen oder unabhängige Arztpraxen zu schwächen, sondern sicherzustellen, dass die OKP nicht dazu dient, Vergütungsmechanismen Vorschub zu leisten, die auf ein Wachstum des Volumens der Leistungen abzielen statt auf deren Relevanz. &nbsp;Medizinische Entscheide müssen losgelöst vom finanziellen Interesse an der Erbringung der Leistungen gefällt werden.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Gesetzesänderungen vorzulegen, die vorsehen, dass Leistungen die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert werden, nicht mehr von medizinischen Einrichtungen erbracht werden dürfen, die Vergütungssysteme anwenden, die die Ausweitung der Mengen der verrechneten Leistungen begünstigen.</p><p>Der Bundesrat soll dabei insbesondere folgende Massnahmen prüfen:</p><ol><li>Verbot von Boni und variablen Vergütungen, die an den Umsatz und an die Anzahl und das Volumen der Leistungen geknüpft sind, die in Einrichtungen erbracht werden, die zulasten der OKP abrechnen&nbsp;</li><li>Pflicht der Leistungserbringer zu vollständiger Transparenz über ihre Vergütungsmechanismen, die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftlich Begünstigten&nbsp;</li><li>besondere Governance-Anforderungen für medizinische Gruppen, die von nicht medizinischen Investoren kontrolliert werden, um die Unabhängigkeit klinischer Entscheide sicherzustellen&nbsp;</li><li>Sanktionen beim Verstoss gegen diese Regeln, bis hin zum Entzug der Berechtigung, zulasten der OKP abzurechnen.</li></ol>
    • Vermeiden von finanziellen Anreizen für die medizinische Überproduktion in den von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanzierten Einrichtungen

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