Qualität im Gesundheitswesen sichern – auch durch die Digitalisierung

ShortId
26.3905
Id
20263905
Updated
26.06.2026 07:06
Language
de
Title
Qualität im Gesundheitswesen sichern – auch durch die Digitalisierung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Qualität im Gesundheitswesen ist von höchster Bedeutung. Seit Inkrafttreten des KVG im Jahr 1996 wird von den Akteuren erwartet, dass sie in angemessener Form die Qualität sichern und weiterentwickeln. Inzwischen bestehen zahlreiche Instrumente und Gefässe zur Qualitätssicherung- und förderung. Dazu gehört seit 2021 auch die Eidgenössische Qualitätskommission, die auch nach 4 Jahren noch keine Empfehlungen oder verbindliche Vorgaben vorgelegt hat (vgl. Interpellation 25.3439). Festzustellen ist auch, dass für die Versicherten keine verständlichen und transparenten Qualitätsdaten und Vergleiche vorliegen. Gleichzeitig kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Vorfällen, bei denen die Qualität der Versorgung ungenügend oder gar gravierend mangelhaft war (u. a. der Skandal am Universitätsspital Zürich).</p><p>Der Gesetzgeber hat verschiedene Instrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität eingeführt. Dazu zählen insbesondere die EQK (einschliesslich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Koordination mit der EKKQ), die Qualitätsverträge nach Art. 58a KVG, der ANQ, nationale Register, Qualitätsindikatoren des Bundesamtes für Gesundheit, Qualitätszirkel sowie Guidelines und weitere Instrumente.</p><p>Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Ziele von Art. 58 KVG mit den aktuellen bundesrechtlichen Massnahmen, insbesondere den Qualitätsverträgen und der EQK, erreicht werden können? Weshalb?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Investitionen des Bundes in die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie die derzeit gesetzlich verankerten Massnahmen mit Blick auf ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis grundsätzlich überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden sollten? Weshalb?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die bestehenden Qualitätsmassnahmen ausreichend mit den übrigen Investitionen des Bundes in das Gesundheitswesen abgestimmt sind, um Synergien optimal zu nutzen? Im Besonderen wird auf die Projekte zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens verwiesen, die einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität leisten könnten.</li></ol>
  • Qualität im Gesundheitswesen sichern – auch durch die Digitalisierung
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Qualität im Gesundheitswesen ist von höchster Bedeutung. Seit Inkrafttreten des KVG im Jahr 1996 wird von den Akteuren erwartet, dass sie in angemessener Form die Qualität sichern und weiterentwickeln. Inzwischen bestehen zahlreiche Instrumente und Gefässe zur Qualitätssicherung- und förderung. Dazu gehört seit 2021 auch die Eidgenössische Qualitätskommission, die auch nach 4 Jahren noch keine Empfehlungen oder verbindliche Vorgaben vorgelegt hat (vgl. Interpellation 25.3439). Festzustellen ist auch, dass für die Versicherten keine verständlichen und transparenten Qualitätsdaten und Vergleiche vorliegen. Gleichzeitig kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Vorfällen, bei denen die Qualität der Versorgung ungenügend oder gar gravierend mangelhaft war (u. a. der Skandal am Universitätsspital Zürich).</p><p>Der Gesetzgeber hat verschiedene Instrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität eingeführt. Dazu zählen insbesondere die EQK (einschliesslich ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Koordination mit der EKKQ), die Qualitätsverträge nach Art. 58a KVG, der ANQ, nationale Register, Qualitätsindikatoren des Bundesamtes für Gesundheit, Qualitätszirkel sowie Guidelines und weitere Instrumente.</p><p>Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Ziele von Art. 58 KVG mit den aktuellen bundesrechtlichen Massnahmen, insbesondere den Qualitätsverträgen und der EQK, erreicht werden können? Weshalb?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Investitionen des Bundes in die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie die derzeit gesetzlich verankerten Massnahmen mit Blick auf ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis grundsätzlich überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden sollten? Weshalb?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat der Auffassung, dass die bestehenden Qualitätsmassnahmen ausreichend mit den übrigen Investitionen des Bundes in das Gesundheitswesen abgestimmt sind, um Synergien optimal zu nutzen? Im Besonderen wird auf die Projekte zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens verwiesen, die einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität leisten könnten.</li></ol>
    • Qualität im Gesundheitswesen sichern – auch durch die Digitalisierung

Back to List