Besserer Miteinbezug der Wissenschaft für die Risikobeurteilung bei Mikroverunreinigungen

ShortId
26.3906
Id
20263906
Updated
26.06.2026 07:05
Language
de
Title
Besserer Miteinbezug der Wissenschaft für die Risikobeurteilung bei Mikroverunreinigungen
AdditionalIndexing
2841;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mikroverunreinigungen sind kleinste Rückstände von Stoffen, die durch menschliche Aktivitäten in die Umwelt gelangen, so von Haushalten, Abwasserreinigungsanlagen, Industrie, Landwirtschaft, Gewerbe oder Siedlungsgebieten. Ein Nachweis von solchen Mikroverunreinigungen allein bedeutet nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung oder ein Umweltproblem.&nbsp;</p><p>Insbesondere bei Pestiziden (Biozide und Pflanzenschutzmittel) sowie deren Metaboliten gelten generische Werte von 0,1 µg/L als vorsorgeorientierte Anforderungswerte. Generische Werte sind unspezifische Richtwerte, aber keine exakten individuellen Werte. Vorsorgewerte dienen als Signalwerte zur Früherkennung von Belastungen. Sie sind nicht mit gesundheitsbasierten Grenzwerten gleichzusetzen und erlauben für sich allein keine Aussage über ein tatsächliches Gesundheitsrisiko.&nbsp;</p><p>Heute werden vom BLV vorsorgeorientierte Anforderungswerte als zentrale Entscheidungsgrundlage angewendet, weshalb basierend auf deren Überschreitung bereits teure Sanierungsmassnahmen angeordnet werden. Dies erfolgt oft auch in Fällen, in denen die gesundheitliche Relevanz einzelner Metaboliten nicht belegt ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12.03.2026 die bisherige Vollzugspraxis des Bundes ausdrücklich korrigiert: Es hält fest, dass nicht alle Abbauprodukte (Metaboliten) von Muttersubstanzen (Wirkstoffen) automatisch als gesundheitlich relevant gelten, nur weil die Muttersubstanz problematische Eigenschaften aufweist. Massgebend sei vielmehr eine metabolitenspezifische toxikologische individuelle Beurteilung.&nbsp;</p><p>Deshalb braucht es den besseren Einbezug der Wissenschaft. Diese soll wissenschaftlich fundiert die Grundlage für eine risikobasierte Regulierung schaffen. So können Massnahmen gezielt dort angesetzt werden, wo ein relevantes Risiko für Mensch und Umwelt besteht.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gewässerschutz- und Lebensmittelgesetzgebung einschliesslich Vollzugsvorgaben auf Verordnungs- und Weisungsebene so anzupassen, dass für Stoffgruppen, bei denen heute generische vorsorgeorientierte Anforderungswerte angewendet werden, zusätzlich wissenschaftsbasierte Werte betreffend Human- und Ökotoxizität im Vollzug berücksichtigt werden.&nbsp;</p>
  • Besserer Miteinbezug der Wissenschaft für die Risikobeurteilung bei Mikroverunreinigungen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mikroverunreinigungen sind kleinste Rückstände von Stoffen, die durch menschliche Aktivitäten in die Umwelt gelangen, so von Haushalten, Abwasserreinigungsanlagen, Industrie, Landwirtschaft, Gewerbe oder Siedlungsgebieten. Ein Nachweis von solchen Mikroverunreinigungen allein bedeutet nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung oder ein Umweltproblem.&nbsp;</p><p>Insbesondere bei Pestiziden (Biozide und Pflanzenschutzmittel) sowie deren Metaboliten gelten generische Werte von 0,1 µg/L als vorsorgeorientierte Anforderungswerte. Generische Werte sind unspezifische Richtwerte, aber keine exakten individuellen Werte. Vorsorgewerte dienen als Signalwerte zur Früherkennung von Belastungen. Sie sind nicht mit gesundheitsbasierten Grenzwerten gleichzusetzen und erlauben für sich allein keine Aussage über ein tatsächliches Gesundheitsrisiko.&nbsp;</p><p>Heute werden vom BLV vorsorgeorientierte Anforderungswerte als zentrale Entscheidungsgrundlage angewendet, weshalb basierend auf deren Überschreitung bereits teure Sanierungsmassnahmen angeordnet werden. Dies erfolgt oft auch in Fällen, in denen die gesundheitliche Relevanz einzelner Metaboliten nicht belegt ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12.03.2026 die bisherige Vollzugspraxis des Bundes ausdrücklich korrigiert: Es hält fest, dass nicht alle Abbauprodukte (Metaboliten) von Muttersubstanzen (Wirkstoffen) automatisch als gesundheitlich relevant gelten, nur weil die Muttersubstanz problematische Eigenschaften aufweist. Massgebend sei vielmehr eine metabolitenspezifische toxikologische individuelle Beurteilung.&nbsp;</p><p>Deshalb braucht es den besseren Einbezug der Wissenschaft. Diese soll wissenschaftlich fundiert die Grundlage für eine risikobasierte Regulierung schaffen. So können Massnahmen gezielt dort angesetzt werden, wo ein relevantes Risiko für Mensch und Umwelt besteht.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gewässerschutz- und Lebensmittelgesetzgebung einschliesslich Vollzugsvorgaben auf Verordnungs- und Weisungsebene so anzupassen, dass für Stoffgruppen, bei denen heute generische vorsorgeorientierte Anforderungswerte angewendet werden, zusätzlich wissenschaftsbasierte Werte betreffend Human- und Ökotoxizität im Vollzug berücksichtigt werden.&nbsp;</p>
    • Besserer Miteinbezug der Wissenschaft für die Risikobeurteilung bei Mikroverunreinigungen

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