Spielerschutz. Weshalb verhindern Glücksspielanbieter die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen?
- ShortId
-
26.3908
- Id
-
20263908
- Updated
-
27.07.2026 17:06
- Language
-
de
- Title
-
Spielerschutz. Weshalb verhindern Glücksspielanbieter die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen?
- AdditionalIndexing
-
28;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Gespa hat eine Testkaufkampagne durchgeführt, bei der Minderjährige an Verkaufsstellen für Grossspiele Testkäufe tätigten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wurde infolge eines von den beiden betroffenen Betreibern (Swisslos und LoRo) eingeleiteten Verfahrens ausgesetzt.</p><p>Diese Situation zeigt eine Schwachstelle beim Schutz der Bevölkerung. Testkäufe gehören zu den wenigen Instrumenten, mit denen sich die Wirksamkeit des Jugendschutzes in der Praxis konkret messen lässt. Wenn die Gespa Ergebnisse jedoch veröffentlichen will, insbesondere um die Öffentlichkeit zu informieren, die Verkaufsstellen zu sensibilisieren und die Präventionsmassnahmen anzupassen, verfügen LoRo und Swisslos über verfahrensrechtliche Mittel, mit denen sie die Veröffentlichung verzögern oder gar verhindern können.</p><p>Der Nutzen von Daten zu Kontrollergebnissen ist besonders im Vorfeld grosser Sportereignisse (Eishockey- und Fussball-Weltmeisterschaften) von Bedeutung, da letztere mit einer Zunahme der Wettaktivitäten und erhöhten Risiken für Minderjährige sowie andere besonders gefährdete Personen einhergehen. Eine rasche Information der Öffentlichkeit und die Umsetzung von Präventionsmassnahmen sind daher zentral. Wird die Veröffentlichung von Ergebnissen um mehrere Monate oder gar Jahre verzögert, geht ein wesentlicher Teil ihres präventiven Nutzens verloren.</p><p>Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Geldspiels, insbesondere vor der Spielsucht, gehört zu den zentralen Zielen des Geldspielgesetzes (Art. 2 BGS). Es ist widersprüchlich, dass die für die Umsetzung des Schutzes in ihrem Netz verantwortlichen Betreiber verhindern können, dass die Ergebnisse der entsprechenden Kontrollen transparent gemacht werden.</p>
- <ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat im Hinblick auf die in Artikel 2 des Geldspielgesetzes (BGS) verankerten Schutzziele den Umstand, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen ausgesetzt werden kann? </li><li>Sieht er im Gesuch um Aussetzung den Willen der Betreiber, ihr «Geschäft» im Vorfeld zweier grosser Sportereignisse (Eishockey- und Fussball-Weltmeisterschaften) zu sichern? </li><li>Verfügt die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) über eine gesetzliche Grundlage, die ihr die Veröffentlichung der Ergebnisse ihrer Kontrollen und Testkäufe auch gegen den Widerstand der betroffenen Betreiber ermöglicht? Falls nein, wäre es nicht angezeigt, diese Lücke zu schliessen?</li><li>Welche Zusicherungen kann der Bundesrat geben, damit die für den Spielerschutz verantwortlichen Betreiber Tests zur Messung der Wirksamkeit dieses Schutzes nicht behindern können?</li></ol>
- Spielerschutz. Weshalb verhindern Glücksspielanbieter die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen?
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Gespa hat eine Testkaufkampagne durchgeführt, bei der Minderjährige an Verkaufsstellen für Grossspiele Testkäufe tätigten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wurde infolge eines von den beiden betroffenen Betreibern (Swisslos und LoRo) eingeleiteten Verfahrens ausgesetzt.</p><p>Diese Situation zeigt eine Schwachstelle beim Schutz der Bevölkerung. Testkäufe gehören zu den wenigen Instrumenten, mit denen sich die Wirksamkeit des Jugendschutzes in der Praxis konkret messen lässt. Wenn die Gespa Ergebnisse jedoch veröffentlichen will, insbesondere um die Öffentlichkeit zu informieren, die Verkaufsstellen zu sensibilisieren und die Präventionsmassnahmen anzupassen, verfügen LoRo und Swisslos über verfahrensrechtliche Mittel, mit denen sie die Veröffentlichung verzögern oder gar verhindern können.</p><p>Der Nutzen von Daten zu Kontrollergebnissen ist besonders im Vorfeld grosser Sportereignisse (Eishockey- und Fussball-Weltmeisterschaften) von Bedeutung, da letztere mit einer Zunahme der Wettaktivitäten und erhöhten Risiken für Minderjährige sowie andere besonders gefährdete Personen einhergehen. Eine rasche Information der Öffentlichkeit und die Umsetzung von Präventionsmassnahmen sind daher zentral. Wird die Veröffentlichung von Ergebnissen um mehrere Monate oder gar Jahre verzögert, geht ein wesentlicher Teil ihres präventiven Nutzens verloren.</p><p>Der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Geldspiels, insbesondere vor der Spielsucht, gehört zu den zentralen Zielen des Geldspielgesetzes (Art. 2 BGS). Es ist widersprüchlich, dass die für die Umsetzung des Schutzes in ihrem Netz verantwortlichen Betreiber verhindern können, dass die Ergebnisse der entsprechenden Kontrollen transparent gemacht werden.</p>
- <ol><li>Wie beurteilt der Bundesrat im Hinblick auf die in Artikel 2 des Geldspielgesetzes (BGS) verankerten Schutzziele den Umstand, dass die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen ausgesetzt werden kann? </li><li>Sieht er im Gesuch um Aussetzung den Willen der Betreiber, ihr «Geschäft» im Vorfeld zweier grosser Sportereignisse (Eishockey- und Fussball-Weltmeisterschaften) zu sichern? </li><li>Verfügt die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) über eine gesetzliche Grundlage, die ihr die Veröffentlichung der Ergebnisse ihrer Kontrollen und Testkäufe auch gegen den Widerstand der betroffenen Betreiber ermöglicht? Falls nein, wäre es nicht angezeigt, diese Lücke zu schliessen?</li><li>Welche Zusicherungen kann der Bundesrat geben, damit die für den Spielerschutz verantwortlichen Betreiber Tests zur Messung der Wirksamkeit dieses Schutzes nicht behindern können?</li></ol>
- Spielerschutz. Weshalb verhindern Glücksspielanbieter die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen?
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