Verzicht auf sicherheitspolitisch nachteilige Suspendierungsklauseln
- ShortId
-
26.3912
- Id
-
20263912
- Updated
-
26.06.2026 07:34
- Language
-
de
- Title
-
Verzicht auf sicherheitspolitisch nachteilige Suspendierungsklauseln
- AdditionalIndexing
-
09;08;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Aus sicherheitspolitischer Sicht macht es wenig Sinn, Abkommen zur internationalen Zusammenarbeit mittels «Suspendierungsklausel» ausgerechnet in jenem Moment ausser Kraft zu setzen, wenn sie wirklich gebraucht würden. </p><p>Auf einseitigen Wunsch der Schweiz enthalten internationale Abkommen zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit jedoch in der Regel eine Klausel, wonach sie im Falle «einer Krise oder aus einem anderen wichtigen Grund von nationalem Interesse» durch blosse Notifizierung «mit sofortiger Wirkung» suspendiert werden können (so Artikel 14 im Abkommen der Schweiz mit Österreich zur grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums, SR 0.513.216.31, und vielen weiteren Abkommen).</p><p>Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026, eine solche «Suspendierungsklausel» auch in das angestrebte internationale Abkommen zum Austausch von Luftlagedaten aufzunehmen. Ein solches Abkommen hat für unser Land eine grosse sicherheitspolitische Bedeutung, da nur so die Schweiz rechtzeitig Hinweise auf potenzielle Bedrohungen erhalten kann, d.h. noch bevor diese den eigenen Luftraum erreichen, womit wertvolle Vorwarnzeit für Bevölkerung und Armee gewonnen wird. </p><p>Umso unverständlicher ist die Androhung, im Krisenfall dieses Abkommen «mit sofortiger Wirkung» gleich wieder suspendieren zu wollen. Eine tragfähige Partnerschaft, die auf gegenseitigem Vertrauen und grösstmöglicher Verlässlichkeit beruht, kann so nicht aufgebaut werden. Vielmehr sendet die Schweiz mit derartigen «Suspendierungsklauseln» ein Signal grösstmöglicher Unzuverlässigkeit und Wankelmütigkeit aus und untergräbt damit ihre eigene Sicherheit.</p><p>Der Austausch von Luftlagedaten oder andere Formen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit beruht immer auf Gegenseitigkeit. Es ist nicht Aufgabe unserer Nachbarstaaten, «gratis und franko» für unsere Sicherheit zu sorgen, ohne auf eine verlässliche Gegenleistung zählen zu können.</p><p>Diese Zusammenarbeit ist bei erhöhten Spannungen oder gar im Kriegsfall besonders wichtig. Indem die Schweiz mittels «Suspendierungsklausel» androht, die Zusammenarbeit dann einzustellen, wenn unsere Nachbarstaaten besonders dringend darauf angewiesen wären, untergräbt die Schweiz die Philosophie solcher Abkommen auf Kosten der eigenen Sicherheit.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, in Zukunft auf solche «Suspendierungsklauseln» zu verzichten und Verhandlungen einzuleiten, um diese aus bestehenden Abkommen schrittweise wieder zu entfernen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in neue internationale Abkommen zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit keine Suspendierungsklauseln mehr aufzunehmen und Verhandlungen einzuleiten, um solche Klauseln aus bestehenden Abkommen schrittweise zu entfernen.</p>
- Verzicht auf sicherheitspolitisch nachteilige Suspendierungsklauseln
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aus sicherheitspolitischer Sicht macht es wenig Sinn, Abkommen zur internationalen Zusammenarbeit mittels «Suspendierungsklausel» ausgerechnet in jenem Moment ausser Kraft zu setzen, wenn sie wirklich gebraucht würden. </p><p>Auf einseitigen Wunsch der Schweiz enthalten internationale Abkommen zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit jedoch in der Regel eine Klausel, wonach sie im Falle «einer Krise oder aus einem anderen wichtigen Grund von nationalem Interesse» durch blosse Notifizierung «mit sofortiger Wirkung» suspendiert werden können (so Artikel 14 im Abkommen der Schweiz mit Österreich zur grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums, SR 0.513.216.31, und vielen weiteren Abkommen).</p><p>Der Bundesrat beschloss an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026, eine solche «Suspendierungsklausel» auch in das angestrebte internationale Abkommen zum Austausch von Luftlagedaten aufzunehmen. Ein solches Abkommen hat für unser Land eine grosse sicherheitspolitische Bedeutung, da nur so die Schweiz rechtzeitig Hinweise auf potenzielle Bedrohungen erhalten kann, d.h. noch bevor diese den eigenen Luftraum erreichen, womit wertvolle Vorwarnzeit für Bevölkerung und Armee gewonnen wird. </p><p>Umso unverständlicher ist die Androhung, im Krisenfall dieses Abkommen «mit sofortiger Wirkung» gleich wieder suspendieren zu wollen. Eine tragfähige Partnerschaft, die auf gegenseitigem Vertrauen und grösstmöglicher Verlässlichkeit beruht, kann so nicht aufgebaut werden. Vielmehr sendet die Schweiz mit derartigen «Suspendierungsklauseln» ein Signal grösstmöglicher Unzuverlässigkeit und Wankelmütigkeit aus und untergräbt damit ihre eigene Sicherheit.</p><p>Der Austausch von Luftlagedaten oder andere Formen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit beruht immer auf Gegenseitigkeit. Es ist nicht Aufgabe unserer Nachbarstaaten, «gratis und franko» für unsere Sicherheit zu sorgen, ohne auf eine verlässliche Gegenleistung zählen zu können.</p><p>Diese Zusammenarbeit ist bei erhöhten Spannungen oder gar im Kriegsfall besonders wichtig. Indem die Schweiz mittels «Suspendierungsklausel» androht, die Zusammenarbeit dann einzustellen, wenn unsere Nachbarstaaten besonders dringend darauf angewiesen wären, untergräbt die Schweiz die Philosophie solcher Abkommen auf Kosten der eigenen Sicherheit.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, in Zukunft auf solche «Suspendierungsklauseln» zu verzichten und Verhandlungen einzuleiten, um diese aus bestehenden Abkommen schrittweise wieder zu entfernen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in neue internationale Abkommen zur sicherheitspolitischen Zusammenarbeit keine Suspendierungsklauseln mehr aufzunehmen und Verhandlungen einzuleiten, um solche Klauseln aus bestehenden Abkommen schrittweise zu entfernen.</p>
- Verzicht auf sicherheitspolitisch nachteilige Suspendierungsklauseln
Back to List