Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
- ShortId
-
26.3931
- Id
-
20263931
- Updated
-
30.06.2026 15:55
- Language
-
de
- Title
-
Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
- AdditionalIndexing
-
2811;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein vorläufig Aufgenommener hat keine Aufenthaltsrechte in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, und er muss, sobald es möglich ist, in seine Heimat rückgeschafft werden. Wie der Name schon sagt, muss die Aufnahme solcher Personen "vorläufig" und kurzfristig sein. Ein Familiennachzug macht hingegen nur Sinn, wenn der Aufenthalt von längerer Dauer ist. Dies darf bei vorläufig Aufgenommenen nicht der Fall sein. Die Tatsache, dass heute über 60 Prozent der Personen im Asylwesen unter dem Statut "vorläufig Aufgenommener" in der Schweiz leben, zeugt davon, dass dieses System missbraucht wird. Es geht dabei nicht mehr um die vorübergehende Aufnahme von Härtefällen, die nicht unmittelbar zurückgeführt werden können, sondern um ein Schlupfloch im Schweizer Asylsystem. Mit der Möglichkeit des Familiennachzuges wird dieses Schlupfloch noch weiter ausgedehnt, da einerseits die Annehmlichkeiten diese Status erhöht werden und die Chancen, dass ein vorläufig Aufgenommener die Schweiz je wieder verlässt, gegen Null sinken. Andererseits wird mit dieser Möglichkeit massiv Missbrauch betrieben, da die Familienzugehörigkeit praktisch nie kontrolliert wird. Somit kommen auf dieser Schiene weitere unzählige Zuwanderer in die Schweiz, die eigentlich kein Recht auf Aufenthalt in unserem Land hätten. Die auf diesem Weg Nachgezogenen erscheinen auch nicht in der Asylstatistik, da sie kein Gesuch stellen müssen. Gemäss Aussagen der Kantone hat die Zuwanderung auf diesem Weg in letzter Zeit massiv zugenommen und führt immer mehr zu Problemen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Gesetzesänderung in die nächste Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes aufzunehmen, wobei Artikel Art 85 AIG wie folgt zu ändern sei: <br>Art. 85 Abs. 7 <br>Vorläufig Aufgenommene haben kein Recht auf Familiennachzug. </p>
- Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ein vorläufig Aufgenommener hat keine Aufenthaltsrechte in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, und er muss, sobald es möglich ist, in seine Heimat rückgeschafft werden. Wie der Name schon sagt, muss die Aufnahme solcher Personen "vorläufig" und kurzfristig sein. Ein Familiennachzug macht hingegen nur Sinn, wenn der Aufenthalt von längerer Dauer ist. Dies darf bei vorläufig Aufgenommenen nicht der Fall sein. Die Tatsache, dass heute über 60 Prozent der Personen im Asylwesen unter dem Statut "vorläufig Aufgenommener" in der Schweiz leben, zeugt davon, dass dieses System missbraucht wird. Es geht dabei nicht mehr um die vorübergehende Aufnahme von Härtefällen, die nicht unmittelbar zurückgeführt werden können, sondern um ein Schlupfloch im Schweizer Asylsystem. Mit der Möglichkeit des Familiennachzuges wird dieses Schlupfloch noch weiter ausgedehnt, da einerseits die Annehmlichkeiten diese Status erhöht werden und die Chancen, dass ein vorläufig Aufgenommener die Schweiz je wieder verlässt, gegen Null sinken. Andererseits wird mit dieser Möglichkeit massiv Missbrauch betrieben, da die Familienzugehörigkeit praktisch nie kontrolliert wird. Somit kommen auf dieser Schiene weitere unzählige Zuwanderer in die Schweiz, die eigentlich kein Recht auf Aufenthalt in unserem Land hätten. Die auf diesem Weg Nachgezogenen erscheinen auch nicht in der Asylstatistik, da sie kein Gesuch stellen müssen. Gemäss Aussagen der Kantone hat die Zuwanderung auf diesem Weg in letzter Zeit massiv zugenommen und führt immer mehr zu Problemen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Gesetzesänderung in die nächste Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes aufzunehmen, wobei Artikel Art 85 AIG wie folgt zu ändern sei: <br>Art. 85 Abs. 7 <br>Vorläufig Aufgenommene haben kein Recht auf Familiennachzug. </p>
- Kein Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene
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