Wirkungsevaluation des Gleichstellungsgesetzes. Wie lassen sich Verzerrungen bei den Antworten minimieren?

ShortId
26.3954
Id
20263954
Updated
27.07.2026 17:41
Language
de
Title
Wirkungsevaluation des Gleichstellungsgesetzes. Wie lassen sich Verzerrungen bei den Antworten minimieren?
AdditionalIndexing
28;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Februar&nbsp;2025 veröffentlichte der Bundesrat die Zwischenbilanz über die Umsetzung der Artikel 13a bis 13i des Gleichstellungsgesetzes (GlG). Diese ergänzenden Artikel, die vor sechs Jahren in Kraft getreten sind, verpflichten bestimmte Unternehmen in der Schweiz zu einer Lohngleichheitsanalyse. Die Zwischenbilanz zeigt, dass sich die Mehrheit der Arbeitgebenden nicht an das Gesetz hält. Aufgrund des enttäuschenden Ergebnisses hat der Bundesrat die Wirkungsevaluation auf Ende&nbsp;2027 vorverlegt.&nbsp;</p><p>Die Zwischenbilanz hebt die Rücklaufquote der Antworten von 39,9&nbsp;Prozent hervor; die antwortenden Unternehmen beschäftigen rund 1&nbsp;Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie weist jedoch auf mehrere Auswahlverzerrungen hin, darunter insbesondere die Verzerrung, wonach tendenziell vor allem Arbeitgebende geantwortet haben, die sich der Problematik der Lohngleichheit bewusst sind.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende zwei Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Bestätigt der Bundesrat, dass die Zwischenbilanz die Anzahl der Arbeitgebenden, die sich an das Gesetz halten, aufgrund der erwähnten Verzerrungen möglicherweise überschätzt?&nbsp;</li><li>Wie gedenkt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement diese Verzerrungen in der Wirkungsevaluation zu verringern oder zu umgehen?&nbsp;</li><li>Inwieweit erschweren die Auswahlverzerrungen eine fundierte Situationsanalyse?&nbsp;&nbsp;</li><li>Aus der Zwischenbilanz geht ausserdem hervor, dass bei 15&nbsp;Arbeitgebenden, die nicht geantwortet hatten, eine telefonische Nachfrage durchgeführt wurde. Könnten solche Nachfragen wiederholt und vermehrt stattfinden?&nbsp;</li></ol>
  • Wirkungsevaluation des Gleichstellungsgesetzes. Wie lassen sich Verzerrungen bei den Antworten minimieren?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Februar&nbsp;2025 veröffentlichte der Bundesrat die Zwischenbilanz über die Umsetzung der Artikel 13a bis 13i des Gleichstellungsgesetzes (GlG). Diese ergänzenden Artikel, die vor sechs Jahren in Kraft getreten sind, verpflichten bestimmte Unternehmen in der Schweiz zu einer Lohngleichheitsanalyse. Die Zwischenbilanz zeigt, dass sich die Mehrheit der Arbeitgebenden nicht an das Gesetz hält. Aufgrund des enttäuschenden Ergebnisses hat der Bundesrat die Wirkungsevaluation auf Ende&nbsp;2027 vorverlegt.&nbsp;</p><p>Die Zwischenbilanz hebt die Rücklaufquote der Antworten von 39,9&nbsp;Prozent hervor; die antwortenden Unternehmen beschäftigen rund 1&nbsp;Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie weist jedoch auf mehrere Auswahlverzerrungen hin, darunter insbesondere die Verzerrung, wonach tendenziell vor allem Arbeitgebende geantwortet haben, die sich der Problematik der Lohngleichheit bewusst sind.&nbsp;&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende zwei Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Bestätigt der Bundesrat, dass die Zwischenbilanz die Anzahl der Arbeitgebenden, die sich an das Gesetz halten, aufgrund der erwähnten Verzerrungen möglicherweise überschätzt?&nbsp;</li><li>Wie gedenkt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement diese Verzerrungen in der Wirkungsevaluation zu verringern oder zu umgehen?&nbsp;</li><li>Inwieweit erschweren die Auswahlverzerrungen eine fundierte Situationsanalyse?&nbsp;&nbsp;</li><li>Aus der Zwischenbilanz geht ausserdem hervor, dass bei 15&nbsp;Arbeitgebenden, die nicht geantwortet hatten, eine telefonische Nachfrage durchgeführt wurde. Könnten solche Nachfragen wiederholt und vermehrt stattfinden?&nbsp;</li></ol>
    • Wirkungsevaluation des Gleichstellungsgesetzes. Wie lassen sich Verzerrungen bei den Antworten minimieren?

Back to List