Schweizer Hülsenfrüchte. Nutzung des gesamten verfügbaren Spielraums bei den Zöllen, um Wettbewerbsnachteile aufgrund von Importen zu vermeiden

ShortId
26.3964
Id
20263964
Updated
27.07.2026 17:49
Language
de
Title
Schweizer Hülsenfrüchte. Nutzung des gesamten verfügbaren Spielraums bei den Zöllen, um Wettbewerbsnachteile aufgrund von Importen zu vermeiden
AdditionalIndexing
55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Hülsenfrüchte werden sich nicht nachhaltig entwickeln, solange sie weiter mit günstigeren Importen im Wettbewerb stehen, die zu anderen Kosten oder unter anderen Standards produziert werden. Erhöhtes Risiko in der Einführungsphase: geringe Mengen, hohe Kosten, Investitionen in Sortierung, Lagerung und Verarbeitung.</p><p>Zusammen mit anderen sensiblen Produktionszweigen dienen auch die erwähnten Kulturen der Ernährungssicherheit, der schweizerischen Wertschöpfung und der nachhaltigen Ernährung. Der zollpolitische Handlungsspielraum wird durch die WTO begrenzt, wie bereits im Zusammenhang mit der Motion 25.3827 dargelegt wurde. Es sind deshalb der gesamte verfügbare Spielraum auszuschöpfen und, wenn nötig, gleichwertige Massnahmen zu treffen. Ohne faire Marktbedingungen werden die Flächenbeiträge und die Innovationsförderung nicht ausreichen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament spätestens im Rahmen der Botschaft zur AP30+ oder der nächsten einschlägigen Revision des Agrarzollrechts einen Vorschlag zu unterbreiten, der darauf abzielt, die Schweizer Produktion von Eiweisserbsen, Ackerbohnen und anderen für die menschliche Ernährung bestimmten Körnerleguminosen besser zu schützen.</p><p>Der Vorschlag soll mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sein. Er soll jedoch die bestehenden Handlungsspielräume voll ausschöpfen, damit die Schweizer Produktion von Hülsenfrüchten gegenüber Importen nicht länger benachteiligt ist.</p><p>Der Bundesrat prüft folgende Instrumente und setzt sie um, soweit dies rechtlich möglich ist:</p><ol><li>Anpassung der geltenden Zolltariflinien für Körnerleguminosen für die menschliche Ernährung;</li><li>Nutzung des verfügbaren Spielraums bei den gebundenen Zollansätzen;</li><li>Einführung einer Gebühr oder einer spezifischen Einfuhrabgabe, soweit diese mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist;</li><li>Schaffung oder Anpassung von Zollkontingenten, sofern dadurch die einheimische Produktion erhalten werden kann;</li><li>verstärkte Deklaration der Herkunft und Produktionsweise bei importierten Hülsenfrüchten;</li><li>gleichwertige Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Schweizer Wertschöpfungskette, wenn eine Zollerhöhung nicht möglich ist.</li></ol><p>Der Bundesrat soll dem Parlament einen Umsetzungsbericht unterbreiten, in dem die ausgewählten Massnahmen, die geltenden internationalen Auflagen, die zu erwartenden Auswirkungen auf die einheimische Produktion und allfällige notwendige Gesetzesänderungen aufgezeigt werden.</p>
  • Schweizer Hülsenfrüchte. Nutzung des gesamten verfügbaren Spielraums bei den Zöllen, um Wettbewerbsnachteile aufgrund von Importen zu vermeiden
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Hülsenfrüchte werden sich nicht nachhaltig entwickeln, solange sie weiter mit günstigeren Importen im Wettbewerb stehen, die zu anderen Kosten oder unter anderen Standards produziert werden. Erhöhtes Risiko in der Einführungsphase: geringe Mengen, hohe Kosten, Investitionen in Sortierung, Lagerung und Verarbeitung.</p><p>Zusammen mit anderen sensiblen Produktionszweigen dienen auch die erwähnten Kulturen der Ernährungssicherheit, der schweizerischen Wertschöpfung und der nachhaltigen Ernährung. Der zollpolitische Handlungsspielraum wird durch die WTO begrenzt, wie bereits im Zusammenhang mit der Motion 25.3827 dargelegt wurde. Es sind deshalb der gesamte verfügbare Spielraum auszuschöpfen und, wenn nötig, gleichwertige Massnahmen zu treffen. Ohne faire Marktbedingungen werden die Flächenbeiträge und die Innovationsförderung nicht ausreichen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament spätestens im Rahmen der Botschaft zur AP30+ oder der nächsten einschlägigen Revision des Agrarzollrechts einen Vorschlag zu unterbreiten, der darauf abzielt, die Schweizer Produktion von Eiweisserbsen, Ackerbohnen und anderen für die menschliche Ernährung bestimmten Körnerleguminosen besser zu schützen.</p><p>Der Vorschlag soll mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar sein. Er soll jedoch die bestehenden Handlungsspielräume voll ausschöpfen, damit die Schweizer Produktion von Hülsenfrüchten gegenüber Importen nicht länger benachteiligt ist.</p><p>Der Bundesrat prüft folgende Instrumente und setzt sie um, soweit dies rechtlich möglich ist:</p><ol><li>Anpassung der geltenden Zolltariflinien für Körnerleguminosen für die menschliche Ernährung;</li><li>Nutzung des verfügbaren Spielraums bei den gebundenen Zollansätzen;</li><li>Einführung einer Gebühr oder einer spezifischen Einfuhrabgabe, soweit diese mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar ist;</li><li>Schaffung oder Anpassung von Zollkontingenten, sofern dadurch die einheimische Produktion erhalten werden kann;</li><li>verstärkte Deklaration der Herkunft und Produktionsweise bei importierten Hülsenfrüchten;</li><li>gleichwertige Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Schweizer Wertschöpfungskette, wenn eine Zollerhöhung nicht möglich ist.</li></ol><p>Der Bundesrat soll dem Parlament einen Umsetzungsbericht unterbreiten, in dem die ausgewählten Massnahmen, die geltenden internationalen Auflagen, die zu erwartenden Auswirkungen auf die einheimische Produktion und allfällige notwendige Gesetzesänderungen aufgezeigt werden.</p>
    • Schweizer Hülsenfrüchte. Nutzung des gesamten verfügbaren Spielraums bei den Zöllen, um Wettbewerbsnachteile aufgrund von Importen zu vermeiden

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