Kündigungsmöglichkeiten beim Bundespersonal – genügt das heutige Recht den Anforderungen an einen leistungsfähigen Staat?

ShortId
26.3969
Id
20263969
Updated
02.07.2026 11:37
Language
de
Title
Kündigungsmöglichkeiten beim Bundespersonal – genügt das heutige Recht den Anforderungen an einen leistungsfähigen Staat?
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie viele arbeitgeberseitige Kündigungen wurden in den letzten zehn Jahren ausgesprochen (bitte jährlich ausweisen), insbesondere wegen:<br>– ungenügender Leistung,<br>– ungenügenden Verhaltens,<br>– organisatorischer Gründe?</li><li>Wie viele dieser Kündigungen wurden angefochten, und in wie vielen Fällen wurde die Kündigung aufgehoben, eine Entschädigung zugesprochen oder ein Vergleich geschlossen?</li><li>Wie lange dauern solche Verfahren durchschnittlich (intern und vor Gericht) und wie hoch schätzt der Bundesrat den administrativen und finanziellen Aufwand pro Fall?</li><li>Welche konkreten Hürden ergeben sich aus Sicht des Bundesrates aus dem heutigen Bundespersonalgesetz für Kündigungen bei ungenügender Leistung oder mangelndem Verhalten?</li><li>Hat der Bundesrat Kenntnis darüber, ob Führungskräfte aus Angst vor rechtlichen Risiken oder administrativem Aufwand auf Kündigungen verzichten? Falls ja: Wie verbreitet ist dieses Phänomen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Kündigungsregelungen des Bundes im Vergleich zur Privatwirtschaft und zu kant. Verwaltungen?</li><li>Welche Auswirkungen haben die heutigen Regelungen auf Leistungsfähigkeit, Personalentwicklung und Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber?</li><li>Gibt es Hinweise, dass leistungsfähige Mitarbeitende wegen mangelnder Wettbewerbsorientierung beim Bund kündigen?</li><li>Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen oder verordnungsrechtlichen Handlungsbedarf?</li><li>Werden heute alternative Instrumente wie Versetzungen oder Leistungsmanagement eingesetzt und wie wirksam sind sie?</li><li>Gibt es in der Bundesverwaltung Best Practices im Umgang mit solchen Fällen?</li></ol>
  • <p>Der Bund ist auf qualifiziertes, leistungsfähiges Personal angewiesen. Gleichzeitig steht er im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und muss gegenüber den Steuerzahlenden eine effiziente Aufgabenerfüllung sicherstellen.</p><p>Das geltende BPG sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, Arbeitsverhältnisse aufzulösen, insbesondere bei ungenügender Leistung oder mangelndem Verhalten (Art. 10). In der Praxis mehren sich Hinweise, dass Kündigungen – insb. bei ungenügender Leistung – faktisch nur schwer durchsetzbar sind. Genannt werden hohe formelle Anforderungen, lange Verfahren, rechtliche Unsicherheiten sowie Risikoaversion der Führungskräfte.</p><p>Dies führt dazu, dass Stellen über längere Zeit nicht optimal besetzt sind, was Effizienz und Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung beeinträchtigt.</p>
  • Kündigungsmöglichkeiten beim Bundespersonal – genügt das heutige Recht den Anforderungen an einen leistungsfähigen Staat?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie viele arbeitgeberseitige Kündigungen wurden in den letzten zehn Jahren ausgesprochen (bitte jährlich ausweisen), insbesondere wegen:<br>– ungenügender Leistung,<br>– ungenügenden Verhaltens,<br>– organisatorischer Gründe?</li><li>Wie viele dieser Kündigungen wurden angefochten, und in wie vielen Fällen wurde die Kündigung aufgehoben, eine Entschädigung zugesprochen oder ein Vergleich geschlossen?</li><li>Wie lange dauern solche Verfahren durchschnittlich (intern und vor Gericht) und wie hoch schätzt der Bundesrat den administrativen und finanziellen Aufwand pro Fall?</li><li>Welche konkreten Hürden ergeben sich aus Sicht des Bundesrates aus dem heutigen Bundespersonalgesetz für Kündigungen bei ungenügender Leistung oder mangelndem Verhalten?</li><li>Hat der Bundesrat Kenntnis darüber, ob Führungskräfte aus Angst vor rechtlichen Risiken oder administrativem Aufwand auf Kündigungen verzichten? Falls ja: Wie verbreitet ist dieses Phänomen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Kündigungsregelungen des Bundes im Vergleich zur Privatwirtschaft und zu kant. Verwaltungen?</li><li>Welche Auswirkungen haben die heutigen Regelungen auf Leistungsfähigkeit, Personalentwicklung und Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber?</li><li>Gibt es Hinweise, dass leistungsfähige Mitarbeitende wegen mangelnder Wettbewerbsorientierung beim Bund kündigen?</li><li>Sieht der Bundesrat gesetzgeberischen oder verordnungsrechtlichen Handlungsbedarf?</li><li>Werden heute alternative Instrumente wie Versetzungen oder Leistungsmanagement eingesetzt und wie wirksam sind sie?</li><li>Gibt es in der Bundesverwaltung Best Practices im Umgang mit solchen Fällen?</li></ol>
    • <p>Der Bund ist auf qualifiziertes, leistungsfähiges Personal angewiesen. Gleichzeitig steht er im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und muss gegenüber den Steuerzahlenden eine effiziente Aufgabenerfüllung sicherstellen.</p><p>Das geltende BPG sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, Arbeitsverhältnisse aufzulösen, insbesondere bei ungenügender Leistung oder mangelndem Verhalten (Art. 10). In der Praxis mehren sich Hinweise, dass Kündigungen – insb. bei ungenügender Leistung – faktisch nur schwer durchsetzbar sind. Genannt werden hohe formelle Anforderungen, lange Verfahren, rechtliche Unsicherheiten sowie Risikoaversion der Führungskräfte.</p><p>Dies führt dazu, dass Stellen über längere Zeit nicht optimal besetzt sind, was Effizienz und Leistungsfähigkeit der Bundesverwaltung beeinträchtigt.</p>
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