Kein Automatismus bei der Relevanz von Metaboliten: Entwarnung für Kantone und Gemeinden

ShortId
26.3980
Id
20263980
Updated
25.06.2026 13:41
Language
de
Title
Kein Automatismus bei der Relevanz von Metaboliten: Entwarnung für Kantone und Gemeinden
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <figure class="table"><table><tbody><tr><td><p>Im <a href="https://url.uk.m.mimecastprotect.com/s/flegCK119iroXwkZUGuXc5oayB?domain=bvger.ch">Urteil</a> vom 12. März 2026 zum Verbot von Chlorothalonil stellt das Bundesverwaltungsgericht klar: Nicht alle Metaboliten sind automatisch relevant, wenn die Muttersubstanz als relevant gilt. Sofern Studien nachweisen, dass einzelne Metaboliten diese Eigenschaften nicht aufweisen, sind diese als nicht relevant einzustufen. Das BLV ging dennoch von einem solchen Automatismus aus. Dies hatte insbesondere für Gemeinden kostspielige Sanierungen zur Folge.</p><p>Festgehalten wird dieser Grundsatz auch in der <a href="https://url.uk.m.mimecastprotect.com/s/AdrlCL77WcYWGO2lFrCjcyacqZ?domain=bvger.ch">Medienmitteilung</a>&nbsp; vom 26. März 2026. Es wird zitiert:<strong> «Vorab wird die Argumentation zurückgewiesen, wonach alle Chlorothalonil-Metaboliten relevant seien. Vielmehr ist an der Einstufung von vier Metaboliten als nicht relevant festzuhalten, darunter die relativ häufig im Grundwasser detektierten Metaboliten R471811 (M4) und R417888 (M12).»&nbsp;&nbsp;</strong></p><p>Da diese beiden Metaboliten (R471811 und R417888) am häufigsten nachgewiesen werden, nun aber auch gerichtlich als nicht relevant eingestuft wurden, sollte das BLV seine <a href="https://url.uk.m.mimecastprotect.com/s/kpuNCMwwWI6rw8YvfPFpc8wjUq?domain=blv.admin.ch">Weisung 2024/1</a> (22.05.2024) anpassen. Im Kapitel 3 begründet es die Sanierungspflicht für Trinkwasserversorger mit der Relevanz dieser beiden Metaboliten und einem inzwischen widerlegten Automatismus. Kantone und Gemeinden sollten deshalb Entwarnung erhalten.</p><p>&nbsp;</p></td></tr></tbody></table></figure>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Lebensmittelgesetz (LMG) und die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerschutz- und Trinkwasserverordnung dahingehend zu ergänzen, dass<br>&nbsp;</p><p>(a) Sanierungsanordnungen gegenüber Trinkwasserversorgern bei PSM-Abbauprodukten (Metaboliten) zwingend eine individuelle, wissenschaftsbasierte Beurteilung der tatsächlichen Human- und Ökotoxizität des jeweiligen Metaboliten voraussetzen;<br>&nbsp;</p><p>(b) der pauschale Automatismus «alle Metaboliten eines Wirkstoffs seien relevant, wenn die Muttersubstanz relevant ist» gesetzlich ausgeschlossen wird;<br>&nbsp;</p><p>(c) laufende Sanierungsanordnungen zu sistieren sind, soweit sie auf der Relevanz von Metaboliten basieren, die durch das rechtskräftige Urteil als nicht relevant eingestuft wurden.&nbsp;</p>
  • Kein Automatismus bei der Relevanz von Metaboliten: Entwarnung für Kantone und Gemeinden
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <figure class="table"><table><tbody><tr><td><p>Im <a href="https://url.uk.m.mimecastprotect.com/s/flegCK119iroXwkZUGuXc5oayB?domain=bvger.ch">Urteil</a> vom 12. März 2026 zum Verbot von Chlorothalonil stellt das Bundesverwaltungsgericht klar: Nicht alle Metaboliten sind automatisch relevant, wenn die Muttersubstanz als relevant gilt. Sofern Studien nachweisen, dass einzelne Metaboliten diese Eigenschaften nicht aufweisen, sind diese als nicht relevant einzustufen. Das BLV ging dennoch von einem solchen Automatismus aus. Dies hatte insbesondere für Gemeinden kostspielige Sanierungen zur Folge.</p><p>Festgehalten wird dieser Grundsatz auch in der <a href="https://url.uk.m.mimecastprotect.com/s/AdrlCL77WcYWGO2lFrCjcyacqZ?domain=bvger.ch">Medienmitteilung</a>&nbsp; vom 26. März 2026. Es wird zitiert:<strong> «Vorab wird die Argumentation zurückgewiesen, wonach alle Chlorothalonil-Metaboliten relevant seien. Vielmehr ist an der Einstufung von vier Metaboliten als nicht relevant festzuhalten, darunter die relativ häufig im Grundwasser detektierten Metaboliten R471811 (M4) und R417888 (M12).»&nbsp;&nbsp;</strong></p><p>Da diese beiden Metaboliten (R471811 und R417888) am häufigsten nachgewiesen werden, nun aber auch gerichtlich als nicht relevant eingestuft wurden, sollte das BLV seine <a href="https://url.uk.m.mimecastprotect.com/s/kpuNCMwwWI6rw8YvfPFpc8wjUq?domain=blv.admin.ch">Weisung 2024/1</a> (22.05.2024) anpassen. Im Kapitel 3 begründet es die Sanierungspflicht für Trinkwasserversorger mit der Relevanz dieser beiden Metaboliten und einem inzwischen widerlegten Automatismus. Kantone und Gemeinden sollten deshalb Entwarnung erhalten.</p><p>&nbsp;</p></td></tr></tbody></table></figure>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Lebensmittelgesetz (LMG) und die einschlägigen Bestimmungen der Gewässerschutz- und Trinkwasserverordnung dahingehend zu ergänzen, dass<br>&nbsp;</p><p>(a) Sanierungsanordnungen gegenüber Trinkwasserversorgern bei PSM-Abbauprodukten (Metaboliten) zwingend eine individuelle, wissenschaftsbasierte Beurteilung der tatsächlichen Human- und Ökotoxizität des jeweiligen Metaboliten voraussetzen;<br>&nbsp;</p><p>(b) der pauschale Automatismus «alle Metaboliten eines Wirkstoffs seien relevant, wenn die Muttersubstanz relevant ist» gesetzlich ausgeschlossen wird;<br>&nbsp;</p><p>(c) laufende Sanierungsanordnungen zu sistieren sind, soweit sie auf der Relevanz von Metaboliten basieren, die durch das rechtskräftige Urteil als nicht relevant eingestuft wurden.&nbsp;</p>
    • Kein Automatismus bei der Relevanz von Metaboliten: Entwarnung für Kantone und Gemeinden

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