Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten
- ShortId
-
26.3982
- Id
-
20263982
- Updated
-
25.06.2026 14:48
- Language
-
de
- Title
-
Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>Die 46 Europaratsstaaten setzen sich gemäss dem EDA für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsgleichheit ein (<a href="https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html">https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html</a>). </p><p>Alle 46 Europaratsstaaten, darunter auch die Türkei, haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen mit dem Ziel, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten hochzuhalten. Offenkundig verstösst das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Praxis systematisch gegen die Anwendung des Asylgesetzes (AsylG), insbesondere die Definition des Flüchtlingsbegriffs (Art. 3, AsylG). Deshalb sind etablierte Standards der Rechtsstaatlichkeit, gemäss internationalem Verständnis, anzuwenden und Personen aus den Europaratsstaaten vom Asylprozess systematisch auszuschliessen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu ergreifen, dass Personen aus Europaratsstaaten kein Asyl mehr in der Schweiz erhalten können. Europaratsstaaten sind der Europäischen Menschenrechtskommission unterstellt und gelten international als Rechtsstaaten. </p>
- Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die 46 Europaratsstaaten setzen sich gemäss dem EDA für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsgleichheit ein (<a href="https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html">https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html</a>). </p><p>Alle 46 Europaratsstaaten, darunter auch die Türkei, haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen mit dem Ziel, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten hochzuhalten. Offenkundig verstösst das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Praxis systematisch gegen die Anwendung des Asylgesetzes (AsylG), insbesondere die Definition des Flüchtlingsbegriffs (Art. 3, AsylG). Deshalb sind etablierte Standards der Rechtsstaatlichkeit, gemäss internationalem Verständnis, anzuwenden und Personen aus den Europaratsstaaten vom Asylprozess systematisch auszuschliessen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu ergreifen, dass Personen aus Europaratsstaaten kein Asyl mehr in der Schweiz erhalten können. Europaratsstaaten sind der Europäischen Menschenrechtskommission unterstellt und gelten international als Rechtsstaaten. </p>
- Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten
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