Vorsorgeprinzip und PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel
- ShortId
-
26.3984
- Id
-
20263984
- Updated
-
02.07.2026 11:36
- Language
-
de
- Title
-
Vorsorgeprinzip und PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel
- AdditionalIndexing
-
55;52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auf meine Frage 26.7537 zur Anwendung von <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.fedlex.admin.ch%2Feli%2Fcc%2F1998%2F3033_3033_3033%2Ffr%23art_148_a&data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7Cd50950df513c498cadcc08decc3de027%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639172763282958240%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=dFRUGYy%2BAx6akzd%2BzOTh421MRwR3HQIk1kSsZADLZmo%3D&reserved=0"><u>Artikel 148a LwG</u></a> (Vorsorgemassnahmen) bei PFAS-haltigen Pestiziden antwortete der Bundesrat, <i>die Anwendung dieser Bestimmung hänge nicht allein davon ab, dass ein Produkt zu dieser Stoffgruppe gehöre.</i>Ebenso hält der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 26.3449 fest, dass es nur unter den Voraussetzungen der genannten Bestimmung möglich sei, als Vorsorgemassnahme die Zulassung auszusetzen. Gemäss der Bestimmung können Vorsorgemassnahmen ergriffen werden, wenn in der Landwirtschaft eingesetzte Mittel oder Materialien die Gesundheit oder die Umwelt womöglich ernsthaft gefährden – wobei diese Massnahmen <i>auch dann ergriffen werden können, wenn die wissenschaftlichen Informationen für eine umfassende Risikobeurteilung ungenügend sind</i>. Die wissenschaftliche Gewissheit über die Schädlichkeit eines Stoffes ist nicht erforderlich, um Massnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu ergreifen. Dies ist das «Vorsorgeprinzip».</p><p>TFA ist eine PFAS-Verbindung, die im Grundwasser allgegenwärtig ist, besonders in Ackerbaugebieten. Sie wurde jüngst von der ECHA als «vermutlich reproduktionstoxisch» eingestuft. Zahlreiche Pestizide enthalten PFAS und können zu TFA abgebaut werden (gemäss Antwort auf die Interpellation 24.4659 ist für 38 Pestizide nachgewiesen, dass sie zu TFA abgebaut werden, und mindestens 26 weitere könnten TFA bilden).</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie oft wurden die Bestimmungen von Artikel 148a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) bisher angewendet?</p><p>2. Welche in der Landwirtschaft eingesetzten Mittel oder Materialien waren betroffen und worin lagen die vermuteten Risiken?</p><p>3. Haben neue wissenschaftliche Informationen zu den betreffenden Mitteln oder Materialien zu einer Überprüfung geführt, sodass nachträglich eine Bewilligung erteilt werden konnte?</p><p>4. Wie begründet der Bundesrat, dass trotz aller in der wissenschaftlichen Literatur verfügbaren Informationen zu Trifluoressigsäure (TFA) – auch vor dem Entscheid der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) – die Anwendung von Artikel 148a LwG nicht in Betracht gezogen wurde, zumindest für die 38 Pestizide, von denen erwiesen ist, dass sie zu TFA abgebaut werden?</p><p>5. Wie definiert der Bundesrat das Vorsorgeprinzip und wie gedenkt er es anzuwenden? Wie definiert er ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt?</p>
- Vorsorgeprinzip und PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auf meine Frage 26.7537 zur Anwendung von <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.fedlex.admin.ch%2Feli%2Fcc%2F1998%2F3033_3033_3033%2Ffr%23art_148_a&data=05%7C02%7Craphael.mahaim%40parl.ch%7Cd50950df513c498cadcc08decc3de027%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C639172763282958240%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=dFRUGYy%2BAx6akzd%2BzOTh421MRwR3HQIk1kSsZADLZmo%3D&reserved=0"><u>Artikel 148a LwG</u></a> (Vorsorgemassnahmen) bei PFAS-haltigen Pestiziden antwortete der Bundesrat, <i>die Anwendung dieser Bestimmung hänge nicht allein davon ab, dass ein Produkt zu dieser Stoffgruppe gehöre.</i>Ebenso hält der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 26.3449 fest, dass es nur unter den Voraussetzungen der genannten Bestimmung möglich sei, als Vorsorgemassnahme die Zulassung auszusetzen. Gemäss der Bestimmung können Vorsorgemassnahmen ergriffen werden, wenn in der Landwirtschaft eingesetzte Mittel oder Materialien die Gesundheit oder die Umwelt womöglich ernsthaft gefährden – wobei diese Massnahmen <i>auch dann ergriffen werden können, wenn die wissenschaftlichen Informationen für eine umfassende Risikobeurteilung ungenügend sind</i>. Die wissenschaftliche Gewissheit über die Schädlichkeit eines Stoffes ist nicht erforderlich, um Massnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu ergreifen. Dies ist das «Vorsorgeprinzip».</p><p>TFA ist eine PFAS-Verbindung, die im Grundwasser allgegenwärtig ist, besonders in Ackerbaugebieten. Sie wurde jüngst von der ECHA als «vermutlich reproduktionstoxisch» eingestuft. Zahlreiche Pestizide enthalten PFAS und können zu TFA abgebaut werden (gemäss Antwort auf die Interpellation 24.4659 ist für 38 Pestizide nachgewiesen, dass sie zu TFA abgebaut werden, und mindestens 26 weitere könnten TFA bilden).</p>
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie oft wurden die Bestimmungen von Artikel 148a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) bisher angewendet?</p><p>2. Welche in der Landwirtschaft eingesetzten Mittel oder Materialien waren betroffen und worin lagen die vermuteten Risiken?</p><p>3. Haben neue wissenschaftliche Informationen zu den betreffenden Mitteln oder Materialien zu einer Überprüfung geführt, sodass nachträglich eine Bewilligung erteilt werden konnte?</p><p>4. Wie begründet der Bundesrat, dass trotz aller in der wissenschaftlichen Literatur verfügbaren Informationen zu Trifluoressigsäure (TFA) – auch vor dem Entscheid der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) – die Anwendung von Artikel 148a LwG nicht in Betracht gezogen wurde, zumindest für die 38 Pestizide, von denen erwiesen ist, dass sie zu TFA abgebaut werden?</p><p>5. Wie definiert der Bundesrat das Vorsorgeprinzip und wie gedenkt er es anzuwenden? Wie definiert er ein ernsthaftes Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt?</p>
- Vorsorgeprinzip und PFAS-haltige Pflanzenschutzmittel
Back to List