RAUS-Beiträge an Landwirt*innen

ShortId
26.3990
Id
20263990
Updated
01.07.2026 11:54
Language
de
Title
RAUS-Beiträge an Landwirt*innen
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Programm RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) ist mit ca. 150 Mio. CHF jährlich alimentiert, um Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen, welche ihre Tiere auf die Weide lassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Direktzahlungen bekommen Landwirt*innen allerdings auch, wenn sie den Auslauf ihrer Nutztiere anstatt auf einer Weide resp. einem Aussenauslauf auf einer Innenhoffläche kompensieren. Mit einer Ausnahme: Milchkühe müssen zwingend während des Sommerhalbjahres Auslauf auf einer Weide erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>In den Vorgaben zur Ausrichtung der Direktzahlung für RAUS ist festgehalten, dass mindestens eine Seite der Innenhoffläche unverbaut sein muss.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Motion 25.3231 forderte, dass Innenhofflächen seitlich völlig geschlossen sein dürften. National- und Ständerat haben die Motion in dem Sinne abgemildert, dass nur diejenigen Betriebe, welche zwischen 2018 und 2024 fälschlicherweise «Indoor-Laufhöfe» erbaut haben, ihren Besitzstand wahren dürfen. Das heisst, die betreffenden Betriebe werden als RAUS-konform eingestuft.</p>
  • <p>Das Programm RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) ist mit ca. 150 Mio. CHF jährlich alimentiert, um Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen, welche ihre Tiere auf die Weide lassen.</p><p>Diese Direktzahlungen bekommen Landwirt*innen allerdings auch, wenn sie den Auslauf ihrer Nutztiere anstatt auf einer Weide resp. einem Aussenauslauf auf einer Innenhoffläche kompensieren. Mit einer Ausnahme: Milchkühe müssen zwingend während des Sommerhalbjahres Auslauf auf einer Weide erhalten.</p><p>In den Vorgaben zur Ausrichtung der Direktzahlung für RAUS ist festgehalten, dass mindestens eine Seite der Innenhoffläche unverbaut sein muss.</p><p>Die Motion 25.3231 forderte, dass Innenhofflächen seitlich völlig geschlossen sein dürften. National- und Ständerat haben die Motion in dem Sinne abgemildert, dass nur diejenigen Betriebe, welche zwischen 2018 und 2024 fälschlicherweise «Indoor-Laufhöfe» erbaut haben, ihren Besitzstand wahren dürfen. Das heisst, die betreffenden Betriebe werden als RAUS-konform eingestuft.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Wie viele Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz profitieren von dieser neu geschaffenen Ausnahmeregelung für rundum geschlossene Innenlaufhöfe?&nbsp;</li><li>Welche zeitliche Begrenzung resp. welche Übergangsfrist sieht der Bundesrat für diese Ausnahme vor?</li><li>Wie will der Bundesrat einen Image-Schaden der Label verhindern, wenn nun Produkte als Label-Produkte angeboten werden, welche nicht nach den Vorgaben von RAUS produziert wurden?</li><li>Widerspricht diese Regelung nicht gegen Treu und Glauben der Konsument*innen? Wo RAUS draufsteht, sollte doch auch RAUS drin sein.</li><li>Wie verhindert der Bundesrat, dass die Gewährung von RAUS-Beiträgen für solche «Indoor-Laufhöfe» zu einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen Betrieben führt, die unter erheblichem finanziellem Aufwand die RAUS-Vorgaben eingehalten haben bzw. einhalten?</li><li>Mit welchen jährlichen Kosten rechnet der Bundesrat für die Weiterführung der RAUS-Beiträge an die von der Ausnahme profitierenden Betriebe?</li><li>Werden die Laufhöfe aller mit RAUS-Beiträgen subventionierten Betriebe kontrolliert, ob mindestens eine Laufhof-Seite unverbaut ist?</li></ol>
  • RAUS-Beiträge an Landwirt*innen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Programm RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) ist mit ca. 150 Mio. CHF jährlich alimentiert, um Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen, welche ihre Tiere auf die Weide lassen.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Direktzahlungen bekommen Landwirt*innen allerdings auch, wenn sie den Auslauf ihrer Nutztiere anstatt auf einer Weide resp. einem Aussenauslauf auf einer Innenhoffläche kompensieren. Mit einer Ausnahme: Milchkühe müssen zwingend während des Sommerhalbjahres Auslauf auf einer Weide erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>In den Vorgaben zur Ausrichtung der Direktzahlung für RAUS ist festgehalten, dass mindestens eine Seite der Innenhoffläche unverbaut sein muss.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Motion 25.3231 forderte, dass Innenhofflächen seitlich völlig geschlossen sein dürften. National- und Ständerat haben die Motion in dem Sinne abgemildert, dass nur diejenigen Betriebe, welche zwischen 2018 und 2024 fälschlicherweise «Indoor-Laufhöfe» erbaut haben, ihren Besitzstand wahren dürfen. Das heisst, die betreffenden Betriebe werden als RAUS-konform eingestuft.</p>
    • <p>Das Programm RAUS (regelmässiger Auslauf im Freien) ist mit ca. 150 Mio. CHF jährlich alimentiert, um Bäuerinnen und Bauern zu unterstützen, welche ihre Tiere auf die Weide lassen.</p><p>Diese Direktzahlungen bekommen Landwirt*innen allerdings auch, wenn sie den Auslauf ihrer Nutztiere anstatt auf einer Weide resp. einem Aussenauslauf auf einer Innenhoffläche kompensieren. Mit einer Ausnahme: Milchkühe müssen zwingend während des Sommerhalbjahres Auslauf auf einer Weide erhalten.</p><p>In den Vorgaben zur Ausrichtung der Direktzahlung für RAUS ist festgehalten, dass mindestens eine Seite der Innenhoffläche unverbaut sein muss.</p><p>Die Motion 25.3231 forderte, dass Innenhofflächen seitlich völlig geschlossen sein dürften. National- und Ständerat haben die Motion in dem Sinne abgemildert, dass nur diejenigen Betriebe, welche zwischen 2018 und 2024 fälschlicherweise «Indoor-Laufhöfe» erbaut haben, ihren Besitzstand wahren dürfen. Das heisst, die betreffenden Betriebe werden als RAUS-konform eingestuft.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Wie viele Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz profitieren von dieser neu geschaffenen Ausnahmeregelung für rundum geschlossene Innenlaufhöfe?&nbsp;</li><li>Welche zeitliche Begrenzung resp. welche Übergangsfrist sieht der Bundesrat für diese Ausnahme vor?</li><li>Wie will der Bundesrat einen Image-Schaden der Label verhindern, wenn nun Produkte als Label-Produkte angeboten werden, welche nicht nach den Vorgaben von RAUS produziert wurden?</li><li>Widerspricht diese Regelung nicht gegen Treu und Glauben der Konsument*innen? Wo RAUS draufsteht, sollte doch auch RAUS drin sein.</li><li>Wie verhindert der Bundesrat, dass die Gewährung von RAUS-Beiträgen für solche «Indoor-Laufhöfe» zu einer Ungleichbehandlung gegenüber jenen Betrieben führt, die unter erheblichem finanziellem Aufwand die RAUS-Vorgaben eingehalten haben bzw. einhalten?</li><li>Mit welchen jährlichen Kosten rechnet der Bundesrat für die Weiterführung der RAUS-Beiträge an die von der Ausnahme profitierenden Betriebe?</li><li>Werden die Laufhöfe aller mit RAUS-Beiträgen subventionierten Betriebe kontrolliert, ob mindestens eine Laufhof-Seite unverbaut ist?</li></ol>
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