Die Mitverantwortung der offiziellen Schweiz an der Errichtung einer völkischen Siedlerkolonie in Brasilien durch humanitäre Hilfe für SS-Kriegsverbrecher

ShortId
26.3991
Id
20263991
Updated
25.06.2026 13:38
Language
de
Title
Die Mitverantwortung der offiziellen Schweiz an der Errichtung einer völkischen Siedlerkolonie in Brasilien durch humanitäre Hilfe für SS-Kriegsverbrecher
AdditionalIndexing
04;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss neuen Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft (vgl. Peter Hug: Humanitäre Hilfe der Schweiz für SS-Kriegsverbrecher. Zur Errichtung einer völkischen Siedlerkolonie in Brasilien, 1949–1952/59, Chronos, 2026) haben Bundesrat und Parlament nach dem Zweiten Weltkrieg die Umsiedlung so genannter Donauschwaben aus Österreich ermöglicht und die Errichtung einer deutsch-völkischen Siedlerkolonie in Brasilien finanziell und organisatorisch unterstützt. Für die Projektleitung war die Schweizer Europahilfe zuständig, die sich äusserst eng mit der Bundesverwaltung absprach und unter deren Aufsicht stand. Von der humanitären Hilfe der Schweiz profitierten mindestens 16 ehemalige Angehörige der Waffen-SS. Die aus der Siedlerkolonie hervorgegangene Kooperative&nbsp;Agrária besteht bis heute. Die Eigentumsverhältnisse des bei der Gründung enteigneten Landes in Brasilien sind bis heute ungeklärt.&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus diesen geschichtswissenschaftlichen Erkenntnissen und ist er bereit, die Rolle von Bundesrat und weiterer Schweizer Behörden bei der Fluchthilfe für mutmassliche NS-Kriegsverbrecher und beim kolonialen Siedlerprojekt in Brasilen aufzuarbeiten?</li><li>Steht er mit den Nachkommen von Opfern der Waffen-SS und der Siedlerkolonie in Kontakt, um das begangene Unrecht aufzuarbeiten?</li><li>Der von der Schweiz in ihrer Aussenpolitik geförderte Umgang mit der Vergangenheit («dealing with the past») umfasst das Recht zu Wissen, das Recht auf Gerechtigkeit, das Recht auf Wiedergutmachung und die Garantie der Nichtwiederholung. Das gelingt nur, wenn oberste Regierungsstellen zum begangen Unrecht stehen. Wendet der Bundesrat diese Prinzipien auch im Umgang mit der eigenen Vergangenheit der Schweiz an?&nbsp;</li><li>Warum hat sich der Bundesrat entgegen der ursprünglichen Ankündigung nie zu den Ergebnissen der&nbsp;Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Bergier-Kommission) positioniert? Welche historischen Lücken bestehen knapp 25 Jahre nach dem Erscheinen des Abschlussberichts&nbsp;bei der Aufarbeitung der Rolle&nbsp;der Schweiz<strong>&nbsp;</strong>vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, welche eine durch den Bund angestossene Vertiefung und öffentliche Anerkennung oder Würdigung rechtfertigen?</li></ol>
  • Die Mitverantwortung der offiziellen Schweiz an der Errichtung einer völkischen Siedlerkolonie in Brasilien durch humanitäre Hilfe für SS-Kriegsverbrecher
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss neuen Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft (vgl. Peter Hug: Humanitäre Hilfe der Schweiz für SS-Kriegsverbrecher. Zur Errichtung einer völkischen Siedlerkolonie in Brasilien, 1949–1952/59, Chronos, 2026) haben Bundesrat und Parlament nach dem Zweiten Weltkrieg die Umsiedlung so genannter Donauschwaben aus Österreich ermöglicht und die Errichtung einer deutsch-völkischen Siedlerkolonie in Brasilien finanziell und organisatorisch unterstützt. Für die Projektleitung war die Schweizer Europahilfe zuständig, die sich äusserst eng mit der Bundesverwaltung absprach und unter deren Aufsicht stand. Von der humanitären Hilfe der Schweiz profitierten mindestens 16 ehemalige Angehörige der Waffen-SS. Die aus der Siedlerkolonie hervorgegangene Kooperative&nbsp;Agrária besteht bis heute. Die Eigentumsverhältnisse des bei der Gründung enteigneten Landes in Brasilien sind bis heute ungeklärt.&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Welche Schlüsse zieht der Bundesrat aus diesen geschichtswissenschaftlichen Erkenntnissen und ist er bereit, die Rolle von Bundesrat und weiterer Schweizer Behörden bei der Fluchthilfe für mutmassliche NS-Kriegsverbrecher und beim kolonialen Siedlerprojekt in Brasilen aufzuarbeiten?</li><li>Steht er mit den Nachkommen von Opfern der Waffen-SS und der Siedlerkolonie in Kontakt, um das begangene Unrecht aufzuarbeiten?</li><li>Der von der Schweiz in ihrer Aussenpolitik geförderte Umgang mit der Vergangenheit («dealing with the past») umfasst das Recht zu Wissen, das Recht auf Gerechtigkeit, das Recht auf Wiedergutmachung und die Garantie der Nichtwiederholung. Das gelingt nur, wenn oberste Regierungsstellen zum begangen Unrecht stehen. Wendet der Bundesrat diese Prinzipien auch im Umgang mit der eigenen Vergangenheit der Schweiz an?&nbsp;</li><li>Warum hat sich der Bundesrat entgegen der ursprünglichen Ankündigung nie zu den Ergebnissen der&nbsp;Unabhängigen Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Bergier-Kommission) positioniert? Welche historischen Lücken bestehen knapp 25 Jahre nach dem Erscheinen des Abschlussberichts&nbsp;bei der Aufarbeitung der Rolle&nbsp;der Schweiz<strong>&nbsp;</strong>vor, während und unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, welche eine durch den Bund angestossene Vertiefung und öffentliche Anerkennung oder Würdigung rechtfertigen?</li></ol>
    • Die Mitverantwortung der offiziellen Schweiz an der Errichtung einer völkischen Siedlerkolonie in Brasilien durch humanitäre Hilfe für SS-Kriegsverbrecher

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