Prämienkontrolle (OKP) 1.5. Transparenz schaffen in Bezug auf Einkaufsvorteile und Rabatte bei der direkten Abgabe von Arzneimitteln in der Arztpraxis (Selbstdispensation) und sicherstellen, dass die Vergünstigungen den Versicherten zugutekommen
- ShortId
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26.4011
- Id
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20264011
- Updated
-
29.07.2026 07:25
- Language
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de
- Title
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Prämienkontrolle (OKP) 1.5. Transparenz schaffen in Bezug auf Einkaufsvorteile und Rabatte bei der direkten Abgabe von Arzneimitteln in der Arztpraxis (Selbstdispensation) und sicherstellen, dass die Vergünstigungen den Versicherten zugutekommen
- AdditionalIndexing
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2841
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>In mehreren Kantonen können Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten Arzneimittel sowohl verschreiben als auch abgeben und damit verkaufen. Es ist also ein und dieselbe Stelle für Verschreibung, Abgabe und Rechnungstellung zuständig.</p><p>Auch wenn oft darauf hingewiesen wird, dass dieses Modell zur Vereinfachung beiträgt, so wirft es dennoch berechtigte Fragen auf hinsichtlich der wirtschaftlichen Transparenz und der finanziellen Anreize. Selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte beziehen grosse Mengen an Arzneimitteln und können von Rabatten, Vorzugsbedingungen und anderen geschäftlichen Vorteilen profitieren, deren tatsächlicher Umfang bisher kaum dokumentiert ist.</p><p>Im Übrigen geht es nicht allein darum, dass Rabatte gewährt werden. Wenn das Einkommen eines Leistungserbringers teilweise von der Abgabe von Arzneimitteln abhängt, ist auch zu prüfen, ob dies einen Einfluss auf die Mengen der verschriebenen Arzneimittel, die Wahl der Präparate und die von der OKP übernommenen Kosten hat.</p><p> Ein Vergleich zwischen Kantonen mit und solchen ohne Selbstdispensation würde es zudem ermöglichen, die Auswirkungen dieser Praxis auf die Gesundheitskosten objektiv zu evaluieren und mögliche Verbesserungsansätze aufzuzeigen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der ausführlich darlegt, von welchen wirtschaftlichen Vergünstigungen, Rabatten, Rückvergütungen, indirekten Vergütungen oder sonstigen Vorzugsbedingungen Ärztinnen und Ärzte profitieren beim Bezug von durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Arzneimitteln, die sie direkt in ihrer Arztpraxis an die Patientinnen und Patienten abgeben (Selbstdispensation).</p><p>Der Bericht soll zudem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Selbstdispensation auf die Kosten der OKP untersuchen.</p><p>Im Bericht sollen insbesondere folgende Punkte untersucht werden:</p><ul><li>die Rabatte, Rückvergütungen, Vergütungen und anderen Vergünstigungen, in deren Genuss selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte beim Bezug von Arzneimitteln kommen; </li><li>die Kompatibilität dieser Vergünstigungen mit der im Bundesgesetz über die Krankenversicherung festgelegten Pflicht zur Transparenz und zur Weitergabe von Vergünstigungen; </li><li>die Bedeutung der durch die Selbstdispensation erzielten Einnahmen für die Tätigkeit der betroffenen Arztpraxen; </li><li>der mögliche Einfluss der Selbstdispensation auf die Mengen der verschriebenen Arzneimittel, die Therapieentscheide und die Kosten der Arzneimittel zulasten der OKP; </li><li>ein Vergleich der Kosten pro versicherte Person in den Kantonen, in denen die Selbstdispensation weitgehend zulässig ist, und in den Kantonen, die die Verschreibung der Arzneimittel von deren Abgabe trennen; </li></ul>
- Prämienkontrolle (OKP) 1.5. Transparenz schaffen in Bezug auf Einkaufsvorteile und Rabatte bei der direkten Abgabe von Arzneimitteln in der Arztpraxis (Selbstdispensation) und sicherstellen, dass die Vergünstigungen den Versicherten zugutekommen
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>In mehreren Kantonen können Ärztinnen und Ärzte ihren Patientinnen und Patienten Arzneimittel sowohl verschreiben als auch abgeben und damit verkaufen. Es ist also ein und dieselbe Stelle für Verschreibung, Abgabe und Rechnungstellung zuständig.</p><p>Auch wenn oft darauf hingewiesen wird, dass dieses Modell zur Vereinfachung beiträgt, so wirft es dennoch berechtigte Fragen auf hinsichtlich der wirtschaftlichen Transparenz und der finanziellen Anreize. Selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte beziehen grosse Mengen an Arzneimitteln und können von Rabatten, Vorzugsbedingungen und anderen geschäftlichen Vorteilen profitieren, deren tatsächlicher Umfang bisher kaum dokumentiert ist.</p><p>Im Übrigen geht es nicht allein darum, dass Rabatte gewährt werden. Wenn das Einkommen eines Leistungserbringers teilweise von der Abgabe von Arzneimitteln abhängt, ist auch zu prüfen, ob dies einen Einfluss auf die Mengen der verschriebenen Arzneimittel, die Wahl der Präparate und die von der OKP übernommenen Kosten hat.</p><p> Ein Vergleich zwischen Kantonen mit und solchen ohne Selbstdispensation würde es zudem ermöglichen, die Auswirkungen dieser Praxis auf die Gesundheitskosten objektiv zu evaluieren und mögliche Verbesserungsansätze aufzuzeigen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der ausführlich darlegt, von welchen wirtschaftlichen Vergünstigungen, Rabatten, Rückvergütungen, indirekten Vergütungen oder sonstigen Vorzugsbedingungen Ärztinnen und Ärzte profitieren beim Bezug von durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Arzneimitteln, die sie direkt in ihrer Arztpraxis an die Patientinnen und Patienten abgeben (Selbstdispensation).</p><p>Der Bericht soll zudem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Selbstdispensation auf die Kosten der OKP untersuchen.</p><p>Im Bericht sollen insbesondere folgende Punkte untersucht werden:</p><ul><li>die Rabatte, Rückvergütungen, Vergütungen und anderen Vergünstigungen, in deren Genuss selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte beim Bezug von Arzneimitteln kommen; </li><li>die Kompatibilität dieser Vergünstigungen mit der im Bundesgesetz über die Krankenversicherung festgelegten Pflicht zur Transparenz und zur Weitergabe von Vergünstigungen; </li><li>die Bedeutung der durch die Selbstdispensation erzielten Einnahmen für die Tätigkeit der betroffenen Arztpraxen; </li><li>der mögliche Einfluss der Selbstdispensation auf die Mengen der verschriebenen Arzneimittel, die Therapieentscheide und die Kosten der Arzneimittel zulasten der OKP; </li><li>ein Vergleich der Kosten pro versicherte Person in den Kantonen, in denen die Selbstdispensation weitgehend zulässig ist, und in den Kantonen, die die Verschreibung der Arzneimittel von deren Abgabe trennen; </li></ul>
- Prämienkontrolle (OKP) 1.5. Transparenz schaffen in Bezug auf Einkaufsvorteile und Rabatte bei der direkten Abgabe von Arzneimitteln in der Arztpraxis (Selbstdispensation) und sicherstellen, dass die Vergünstigungen den Versicherten zugutekommen
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