Swisscom-Auslandabenteuer in Italien: Auf welchen Grundlagen beruht die Einschätzung des Bundesrates?

ShortId
26.4025
Id
20264025
Updated
25.06.2026 13:24
Language
de
Title
Swisscom-Auslandabenteuer in Italien: Auf welchen Grundlagen beruht die Einschätzung des Bundesrates?
AdditionalIndexing
04;15;34;1221
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom. Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 26.7334 enthält weitreichende Aussagen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den strategischen Zielen der Swisscom sowie zu den angeblich fehlenden Reputationsrisiken. Gleichzeitig bestehen mehrere Gerichtsverfahren und ein formelles Kartellverfahren in Italien. Die Grundlagen dieser Einschätzungen sind deshalb von öffentlichem und eigentümerpolitischem Interesse.</p>
  • <p>Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Frage 26.7334 fest, dass das Ziel der Swisscom-Tochter Fastweb + Vodafone, die Kosten für Funkmasten zu reduzieren, nicht im Widerspruch zu den strategischen Zielen der Swisscom stehe. Gleichzeitig sind in Italien mehrere Gerichtsverfahren hängig. Zudem hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM ein formelles Kartellverfahren gegen das von TIM und Fastweb + Vodafone gegründete Joint Venture eröffnet.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Auf welche konkreten Informationen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Risikobeurteilungen oder Szenarioanalysen stützt sich der Bundesrat bei seiner Einschätzung, dass das Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll und mit den strategischen Zielen der Swisscom vereinbar ist?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die finanziellen Risiken aus den laufenden Gerichtsverfahren, möglichen Schadenersatzforderungen, einer allfälligen Unwirksamkeit der Kündigung des bestehenden Vertrags sowie aus dem Kartellverfahren der AGCM?</li><li>Welche Auswirkungen könnte das Vorhaben auf Verschuldung, Finanzkraft, Ausschüttungsfähigkeit und strategische Handlungsspielräume der Swisscom haben?</li><li>Auf welche konkreten Erwägungen stützt sich der Bundesrat bei seiner Einschätzung, dass kein Reputationsrisiko besteht?</li><li>Wurde der Bundesrat vor der Kündigung des bestehenden Vertrags und vor dem Entscheid zum Joint Venture mit TIM informiert? Falls ja, wann und in welcher Form?</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat aus früheren Auslandengagements bundesnaher Unternehmen bei der Beurteilung der finanziellen, rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken solcher Projekte?</li></ol>
  • Swisscom-Auslandabenteuer in Italien: Auf welchen Grundlagen beruht die Einschätzung des Bundesrates?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom. Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 26.7334 enthält weitreichende Aussagen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den strategischen Zielen der Swisscom sowie zu den angeblich fehlenden Reputationsrisiken. Gleichzeitig bestehen mehrere Gerichtsverfahren und ein formelles Kartellverfahren in Italien. Die Grundlagen dieser Einschätzungen sind deshalb von öffentlichem und eigentümerpolitischem Interesse.</p>
    • <p>Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf die Frage 26.7334 fest, dass das Ziel der Swisscom-Tochter Fastweb + Vodafone, die Kosten für Funkmasten zu reduzieren, nicht im Widerspruch zu den strategischen Zielen der Swisscom stehe. Gleichzeitig sind in Italien mehrere Gerichtsverfahren hängig. Zudem hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM ein formelles Kartellverfahren gegen das von TIM und Fastweb + Vodafone gegründete Joint Venture eröffnet.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><ol><li>Auf welche konkreten Informationen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Risikobeurteilungen oder Szenarioanalysen stützt sich der Bundesrat bei seiner Einschätzung, dass das Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll und mit den strategischen Zielen der Swisscom vereinbar ist?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die finanziellen Risiken aus den laufenden Gerichtsverfahren, möglichen Schadenersatzforderungen, einer allfälligen Unwirksamkeit der Kündigung des bestehenden Vertrags sowie aus dem Kartellverfahren der AGCM?</li><li>Welche Auswirkungen könnte das Vorhaben auf Verschuldung, Finanzkraft, Ausschüttungsfähigkeit und strategische Handlungsspielräume der Swisscom haben?</li><li>Auf welche konkreten Erwägungen stützt sich der Bundesrat bei seiner Einschätzung, dass kein Reputationsrisiko besteht?</li><li>Wurde der Bundesrat vor der Kündigung des bestehenden Vertrags und vor dem Entscheid zum Joint Venture mit TIM informiert? Falls ja, wann und in welcher Form?</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat aus früheren Auslandengagements bundesnaher Unternehmen bei der Beurteilung der finanziellen, rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken solcher Projekte?</li></ol>
    • Swisscom-Auslandabenteuer in Italien: Auf welchen Grundlagen beruht die Einschätzung des Bundesrates?

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