Polizeiliche Einkesselung und Grundrechte. Anzeichen ausufernder Repression

ShortId
26.4036
Id
20264036
Updated
10.07.2026 14:17
Language
de
Title
Polizeiliche Einkesselung und Grundrechte. Anzeichen ausufernder Repression
AdditionalIndexing
09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gewalttaten und Sachbeschädigungen müssen strafrechtlich verfolgt werden. Solche Vorkommnisse rechtfertigen aber keine Massnahmen, die wahllos Hunderte von Personen betreffen. Eine Demokratie misst sich auch daran, wie sie jene behandelt, die ihre Grundrechte wahrnehmen. Massnahmen zur kollektiven Festsetzung bergen das Risiko, dass schwerwiegende Eingriffe in die Freiheitsrechte zur Norm werden, und können von der Ausübung des Demonstrationsrechts abschrecken. </p>
  • <p>Nach der Demonstration gegen den G7-Gipfel am 14.&nbsp;Juni 2026 in Genf wurden mehrere hundert Personen von der Polizei in einem sogenannten Polizeikessel eingeschlossen und stundenlang festgehalten. Zahlreichen Augenzeugenberichten zufolge sollen auch Personen, die sich weder an Gewalttätigkeiten noch Sachbeschädigungen beteiligt hatten, von diesem Freiheitsentzug betroffen gewesen sein, zum Teil bis spätnachts.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine solche Intervention wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Achtung der Versammlungs-, der Meinungsäusserungs- und der persönlichen Freiheit sowie des Verhältnismässigkeitsprinzips auf, welche durch die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>- Verfügt er über Daten zum Einsatz der erwähnten Praxis in der Schweiz und zur Anzahl betroffener Personen in den letzten Jahren?</p><p>- Ist er bereit, zusammen mit den Kantonen Mindeststandards auszuarbeiten, die sicherstellen, dass Massnahmen zur Wahrung der Ordnung nicht zu undifferenziertem, kollektivem Freiheitsentzug führen?</p><p>&nbsp;</p>
  • Polizeiliche Einkesselung und Grundrechte. Anzeichen ausufernder Repression
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gewalttaten und Sachbeschädigungen müssen strafrechtlich verfolgt werden. Solche Vorkommnisse rechtfertigen aber keine Massnahmen, die wahllos Hunderte von Personen betreffen. Eine Demokratie misst sich auch daran, wie sie jene behandelt, die ihre Grundrechte wahrnehmen. Massnahmen zur kollektiven Festsetzung bergen das Risiko, dass schwerwiegende Eingriffe in die Freiheitsrechte zur Norm werden, und können von der Ausübung des Demonstrationsrechts abschrecken. </p>
    • <p>Nach der Demonstration gegen den G7-Gipfel am 14.&nbsp;Juni 2026 in Genf wurden mehrere hundert Personen von der Polizei in einem sogenannten Polizeikessel eingeschlossen und stundenlang festgehalten. Zahlreichen Augenzeugenberichten zufolge sollen auch Personen, die sich weder an Gewalttätigkeiten noch Sachbeschädigungen beteiligt hatten, von diesem Freiheitsentzug betroffen gewesen sein, zum Teil bis spätnachts.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine solche Intervention wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Achtung der Versammlungs-, der Meinungsäusserungs- und der persönlichen Freiheit sowie des Verhältnismässigkeitsprinzips auf, welche durch die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><p>- Verfügt er über Daten zum Einsatz der erwähnten Praxis in der Schweiz und zur Anzahl betroffener Personen in den letzten Jahren?</p><p>- Ist er bereit, zusammen mit den Kantonen Mindeststandards auszuarbeiten, die sicherstellen, dass Massnahmen zur Wahrung der Ordnung nicht zu undifferenziertem, kollektivem Freiheitsentzug führen?</p><p>&nbsp;</p>
    • Polizeiliche Einkesselung und Grundrechte. Anzeichen ausufernder Repression

Back to List