Vorstellungsrecht für extrainstitutionelle Parlamente

ShortId
26.4038
Id
20264038
Updated
02.07.2026 07:30
Language
de
Title
Vorstellungsrecht für extrainstitutionelle Parlamente
AdditionalIndexing
421;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Behindertensession oder die Eidgenössische Jugendsession sind gute Beispiele von politischer Partizipation von Gruppen, denen im vorherrschenden politischen System wenig Gehör gewährt wird. Der Bundesrat bezeichnet beispielsweise die Jugendsession als wertvollen Anlass, der politischen Partizipation und Bildung für Jugendliche. Gleichzeitig werden die Forderung diese extrainstitutionellen Parlamente bisher oft wenig beachtet und der Weg in die politischen Institutionen ist erschwert. Ein Vorstellungsrecht würde dieser Problematik begegnen und den Austausch zwischen Parlamentarier*innen und den betroffenen Gruppen ermöglichen und stärken, ohne direkte Rechtsansprüche daraus abzuleiten. Es würde die Beteiligung von ebendiesen Gruppen stärker gewichten und eine Diskussion auf Augenhöhe ermöglichen. So hat sich die Schweiz auch in der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenkonvention zu mehr Teilhabemöglichkeiten verpflichtet.&nbsp;</p>
  • <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, extrainstitutionellen Parlamenten, die im Schweizer Parlament tagen (z.B. Behindertensession, Jugendsession) in geeigneter Form (z.B. auf Antrag) ein Vorstellungsrecht ihrer Anliegen und Petitionen in den zuständigen nationalrätlichen Kommissionen zu gewähren.&nbsp;</p>
  • Vorstellungsrecht für extrainstitutionelle Parlamente
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Behindertensession oder die Eidgenössische Jugendsession sind gute Beispiele von politischer Partizipation von Gruppen, denen im vorherrschenden politischen System wenig Gehör gewährt wird. Der Bundesrat bezeichnet beispielsweise die Jugendsession als wertvollen Anlass, der politischen Partizipation und Bildung für Jugendliche. Gleichzeitig werden die Forderung diese extrainstitutionellen Parlamente bisher oft wenig beachtet und der Weg in die politischen Institutionen ist erschwert. Ein Vorstellungsrecht würde dieser Problematik begegnen und den Austausch zwischen Parlamentarier*innen und den betroffenen Gruppen ermöglichen und stärken, ohne direkte Rechtsansprüche daraus abzuleiten. Es würde die Beteiligung von ebendiesen Gruppen stärker gewichten und eine Diskussion auf Augenhöhe ermöglichen. So hat sich die Schweiz auch in der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenkonvention zu mehr Teilhabemöglichkeiten verpflichtet.&nbsp;</p>
    • <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, extrainstitutionellen Parlamenten, die im Schweizer Parlament tagen (z.B. Behindertensession, Jugendsession) in geeigneter Form (z.B. auf Antrag) ein Vorstellungsrecht ihrer Anliegen und Petitionen in den zuständigen nationalrätlichen Kommissionen zu gewähren.&nbsp;</p>
    • Vorstellungsrecht für extrainstitutionelle Parlamente

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