Für eine massvolle und wirtschaftlich tragbare Anpassung von Ferienansprüchen. Einführung einer Mindestdauer von fünf Wochen

ShortId
26.4039
Id
20264039
Updated
29.07.2026 07:47
Language
de
Title
Für eine massvolle und wirtschaftlich tragbare Anpassung von Ferienansprüchen. Einführung einer Mindestdauer von fünf Wochen
AdditionalIndexing
44;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das geltende Recht legt den gesetzlichen Mindesturlaub für erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf vier Wochen fest. Dieser Standard wurde in einem wirtschaftlichen und sozialen Kontext eingeführt, der sich von dem unterscheidet, den die Schweiz heute kennt.</p><p>Tatsächlich sehen viele Unternehmen sowie mehrere Gesamtarbeitsverträge bereits fünf Wochen Urlaub oder sogar mehr vor. Diese Praxis hat sich in vielen Branchen etabliert und ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität von Arbeitgebern.</p><p>Umgekehrt unterliegen einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin der gesetzlichen Mindestdauervon vier Wochen, was zu Ungleichheiten führt, die nicht unbedingt auf objektiven Unterschieden hinsichtlich der Arbeitsbelastung oder der Beschwerlichkeit der Arbeit beruhen. Eine Anpassung des gesetzlichen Mindeststandards würde eine stärkere Harmonisierung der Arbeitsbedingungen ermöglichen und gleichzeitig den bereits weit verbreiteten Praktiken Rechnung tragen.</p><p>Die Schweiz sieht sich in vielen Bereichen mit einem zunehmenden Mangel an qualifizierten Arbeitskräften konfrontiert. In diesem Zusammenhang spielt die Qualität der Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.</p><p>Die Einführung einer gesetzlichen Mindestdauer von fünf Wochen würde keinen Bruch mit den bestehenden Praktiken darstellen, sondern eine massvolle Anpassung des rechtlichen Rahmens an die aktuellen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Um den organisatorischen und wirtschaftlichen Zwängen, insbesondere bei KMU, Rechnung zu tragen, sollte diese Umstellung schrittweise erfolgen und mit einer angemessenen Anpassungsfrist einhergehen.</p><p>Schlussfolgerung</p><p>Die Verlängerung der Ferien auf fünf Wochen stellt eine ausgewogene Weiterentwicklung des Schweizer Arbeitsrechts dar. Es entspricht den berechtigten Erwartungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und stärkt zugleich die Attraktivität der Unternehmen vor dem Hintergrund eines verschärften Wettbewerbs um Fachkräfte. Diese Massnahme ist Teil eines pragmatischen Ansatzes, der darauf abzielt, den rechtlichen Rahmen an die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nachhaltig zu stärken.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Artikel 329a des Obligationenrechts vorzuschlagen, um die jährliche Mindestferiendauer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz auf fünf Wochen und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf mindestens sechs Wochen anzuheben, wobei eine schrittweise und an die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Unternehmen angepasste Inkraftsetzung vorgesehen werden soll.</p>
  • Für eine massvolle und wirtschaftlich tragbare Anpassung von Ferienansprüchen. Einführung einer Mindestdauer von fünf Wochen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das geltende Recht legt den gesetzlichen Mindesturlaub für erwachsene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf vier Wochen fest. Dieser Standard wurde in einem wirtschaftlichen und sozialen Kontext eingeführt, der sich von dem unterscheidet, den die Schweiz heute kennt.</p><p>Tatsächlich sehen viele Unternehmen sowie mehrere Gesamtarbeitsverträge bereits fünf Wochen Urlaub oder sogar mehr vor. Diese Praxis hat sich in vielen Branchen etabliert und ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität von Arbeitgebern.</p><p>Umgekehrt unterliegen einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin der gesetzlichen Mindestdauervon vier Wochen, was zu Ungleichheiten führt, die nicht unbedingt auf objektiven Unterschieden hinsichtlich der Arbeitsbelastung oder der Beschwerlichkeit der Arbeit beruhen. Eine Anpassung des gesetzlichen Mindeststandards würde eine stärkere Harmonisierung der Arbeitsbedingungen ermöglichen und gleichzeitig den bereits weit verbreiteten Praktiken Rechnung tragen.</p><p>Die Schweiz sieht sich in vielen Bereichen mit einem zunehmenden Mangel an qualifizierten Arbeitskräften konfrontiert. In diesem Zusammenhang spielt die Qualität der Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, zu motivieren und an das Unternehmen zu binden.</p><p>Die Einführung einer gesetzlichen Mindestdauer von fünf Wochen würde keinen Bruch mit den bestehenden Praktiken darstellen, sondern eine massvolle Anpassung des rechtlichen Rahmens an die aktuellen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Um den organisatorischen und wirtschaftlichen Zwängen, insbesondere bei KMU, Rechnung zu tragen, sollte diese Umstellung schrittweise erfolgen und mit einer angemessenen Anpassungsfrist einhergehen.</p><p>Schlussfolgerung</p><p>Die Verlängerung der Ferien auf fünf Wochen stellt eine ausgewogene Weiterentwicklung des Schweizer Arbeitsrechts dar. Es entspricht den berechtigten Erwartungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und stärkt zugleich die Attraktivität der Unternehmen vor dem Hintergrund eines verschärften Wettbewerbs um Fachkräfte. Diese Massnahme ist Teil eines pragmatischen Ansatzes, der darauf abzielt, den rechtlichen Rahmen an die aktuellen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nachhaltig zu stärken.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung von Artikel 329a des Obligationenrechts vorzuschlagen, um die jährliche Mindestferiendauer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz auf fünf Wochen und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf mindestens sechs Wochen anzuheben, wobei eine schrittweise und an die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Unternehmen angepasste Inkraftsetzung vorgesehen werden soll.</p>
    • Für eine massvolle und wirtschaftlich tragbare Anpassung von Ferienansprüchen. Einführung einer Mindestdauer von fünf Wochen

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