Rechtssichere Pilotprojekte für einfaches Bauen (Gebäudetyp E)
- ShortId
-
26.4043
- Id
-
20264043
- Updated
-
02.07.2026 09:57
- Language
-
de
- Title
-
Rechtssichere Pilotprojekte für einfaches Bauen (Gebäudetyp E)
- AdditionalIndexing
-
2846
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zählt zu den drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen in der Schweiz. Gleichzeitig steigen Baukosten und Planungsaufwand seit Jahren stark an. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die zunehmende Komplexität von Normen, Standards und Detailanforderungen, die häufig über die gesetzlich notwendigen Schutzziele hinausgehen. Hohe Planungskosten, lange Bewilligungsverfahren und ein hohes Haftungsrisiko erschweren kostengünstige Projekte und wirken letztlich mietpreistreibend.</p><p>Das in Deutschland entwickelte Konzept des <i>Gebäudetyps E</i> (“einfaches” bzw. “experimentelles” Bauen) zeigt einen pragmatischen Weg auf: Nicht die Absenkung von Sicherheits-, Gesundheits- oder Hygienestandards steht im Vordergrund, sondern der bewusste Verzicht auf nicht zwingende Komfort- und Ausführungsnormen – transparent, vertraglich geregelt und technisch verantwortbar.</p><p>Auch in der Schweiz fordern Fachkreise, unter anderem der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten (BSA) solche Freiräume, um suffizient, nachhaltig und bezahlbar bauen zu können. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Normen rechtlich nicht zwingend sind, sondern erst durch vertragliche Bezugnahme verbindlich werden. Genau hier fehlt heute jedoch Rechtssicherheit.</p><p>Der Bund verfügt über geeignete Hebel, ohne in die kantonalen Baukompetenzen einzugreifen, nämlich über die Wohnraumförderung, über zivilrechtliche Klarstellungen im Werkvertragsrecht sowie über seine Rolle in der Normungs- und Standardisierungspolitik. Diese Motion nutzt diese Hebel gezielt und beschränkt sich bewusst auf Pilotprojekte und Auswertung.</p><p>Ziel ist es, Erfahrungen zu sammeln, Risiken transparent zu machen und eine sachliche, empirische Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung zu schaffen. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den zuständigen Fach- und Normungsorganisationen die Voraussetzungen zu schaffen, damit Pilotprojekte für einfaches, rasches Bauen nach dem Konzept des sogenannten <i>Gebäudetyps E</i> in der Schweiz rechtssicher umgesetzt, begleitet und ausgewertet werden können.</p><p>Dabei hat der Bundesrat insbesondere:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>aufzuzeigen, welche Spielräume im geltenden Bundesrecht bereits bestehen – namentlich im Bereich der Wohnraumförderung (WFG), des Werkvertrags- und Haftungsrechts (OR) sowie der Normung und der technischen Handelshemmnisse – und dementsprechend punktuelle Massnahmen zu ergreifen;</li><li>ein befristetes Pilotprogramm im Rahmen der bestehenden Instrumente der Wohnraumförderung auszuarbeiten, das Wohnbauprojekte unterstützt, welche:</li><li>die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Hygiene einhalten</li><li>bewusst von nicht sicherheitsrelevanten Komfort- oder Ausführungsstandards abweichen</li><li>diese Abweichungen transparent dokumentieren und den Nutzerinnen und Nutzern vor Vertragsabschluss klar kommunizieren;</li><li>standardisierte Vertrags- und Dokumentationsgrundlagen (z. B. Musterklauseln, Checklisten) zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, welche Abweichungen von vereinbarten Normen zivilrechtlich klar regeln und Haftungs- sowie Gewährleistungsfragen nachvollziehbar absichern;</li><li>sicherzustellen, dass die Pilotprojekte systematisch evaluiert werden (Baukosten, Realisierungsdauer, Ressourcen- und Energieaufwand, Betriebskosten, Nutzerzufriedenheit) und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht sowie auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.</li></ol>
- Rechtssichere Pilotprojekte für einfaches Bauen (Gebäudetyp E)
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zählt zu den drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen in der Schweiz. Gleichzeitig steigen Baukosten und Planungsaufwand seit Jahren stark an. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist die zunehmende Komplexität von Normen, Standards und Detailanforderungen, die häufig über die gesetzlich notwendigen Schutzziele hinausgehen. Hohe Planungskosten, lange Bewilligungsverfahren und ein hohes Haftungsrisiko erschweren kostengünstige Projekte und wirken letztlich mietpreistreibend.</p><p>Das in Deutschland entwickelte Konzept des <i>Gebäudetyps E</i> (“einfaches” bzw. “experimentelles” Bauen) zeigt einen pragmatischen Weg auf: Nicht die Absenkung von Sicherheits-, Gesundheits- oder Hygienestandards steht im Vordergrund, sondern der bewusste Verzicht auf nicht zwingende Komfort- und Ausführungsnormen – transparent, vertraglich geregelt und technisch verantwortbar.</p><p>Auch in der Schweiz fordern Fachkreise, unter anderem der Bund Schweizer Architektinnen und Architekten (BSA) solche Freiräume, um suffizient, nachhaltig und bezahlbar bauen zu können. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele Normen rechtlich nicht zwingend sind, sondern erst durch vertragliche Bezugnahme verbindlich werden. Genau hier fehlt heute jedoch Rechtssicherheit.</p><p>Der Bund verfügt über geeignete Hebel, ohne in die kantonalen Baukompetenzen einzugreifen, nämlich über die Wohnraumförderung, über zivilrechtliche Klarstellungen im Werkvertragsrecht sowie über seine Rolle in der Normungs- und Standardisierungspolitik. Diese Motion nutzt diese Hebel gezielt und beschränkt sich bewusst auf Pilotprojekte und Auswertung.</p><p>Ziel ist es, Erfahrungen zu sammeln, Risiken transparent zu machen und eine sachliche, empirische Grundlage für eine mögliche Weiterentwicklung zu schaffen. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie den zuständigen Fach- und Normungsorganisationen die Voraussetzungen zu schaffen, damit Pilotprojekte für einfaches, rasches Bauen nach dem Konzept des sogenannten <i>Gebäudetyps E</i> in der Schweiz rechtssicher umgesetzt, begleitet und ausgewertet werden können.</p><p>Dabei hat der Bundesrat insbesondere:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>aufzuzeigen, welche Spielräume im geltenden Bundesrecht bereits bestehen – namentlich im Bereich der Wohnraumförderung (WFG), des Werkvertrags- und Haftungsrechts (OR) sowie der Normung und der technischen Handelshemmnisse – und dementsprechend punktuelle Massnahmen zu ergreifen;</li><li>ein befristetes Pilotprogramm im Rahmen der bestehenden Instrumente der Wohnraumförderung auszuarbeiten, das Wohnbauprojekte unterstützt, welche:</li><li>die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Hygiene einhalten</li><li>bewusst von nicht sicherheitsrelevanten Komfort- oder Ausführungsstandards abweichen</li><li>diese Abweichungen transparent dokumentieren und den Nutzerinnen und Nutzern vor Vertragsabschluss klar kommunizieren;</li><li>standardisierte Vertrags- und Dokumentationsgrundlagen (z. B. Musterklauseln, Checklisten) zu entwickeln oder entwickeln zu lassen, welche Abweichungen von vereinbarten Normen zivilrechtlich klar regeln und Haftungs- sowie Gewährleistungsfragen nachvollziehbar absichern;</li><li>sicherzustellen, dass die Pilotprojekte systematisch evaluiert werden (Baukosten, Realisierungsdauer, Ressourcen- und Energieaufwand, Betriebskosten, Nutzerzufriedenheit) und die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht sowie auf ihre Übertragbarkeit geprüft werden.</li></ol>
- Rechtssichere Pilotprojekte für einfaches Bauen (Gebäudetyp E)
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