Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz. Wo bleiben Konfliktprävention, zivile Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte?
- ShortId
-
26.4045
- Id
-
20264045
- Updated
-
13.08.2026 10:38
- Language
-
de
- Title
-
Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz. Wo bleiben Konfliktprävention, zivile Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte?
- AdditionalIndexing
-
09;1231;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Zu den Fragen 1-2</p><p>Die Verhütung von Konflikten ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen und Teil der Sicherheitspolitik. Die Friedensförderung mit zivilen und militärischen Mitteln ist gesetzlich verankert und gehört zu den Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik. Im <a href="https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/83/cons_1/doc_1/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2025-83-cons_1-doc_1-de-pdf-a.pdf"><u>Vernehmlassungsentwurf der Sicherheitspolitischen Strategie 2026</u></a> ist sie unter Ziel 6 «Wirksame Beiträge zu Stabilität und Rechtsstaatlichkeit» integriert, wozu auch die Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und zivile Friedensförderung gehören. Die militärische Friedensförderung soll gemäss der Strategie ausgebaut werden und ist komplementär zur zivilen Friedensförderung und zur Konfliktprävention. Die Strategie ist mit der <a href="https://www.eda.admin.ch/de/aussenpolitische-strategie-2024-2027"><u>Aussenpolitischen Strategie 2024-2027</u></a> abgestimmt, die das Instrumentarium der zivilen Friedensförderung aufzeigt: Gute Dienste und Mediation, Fazilitations- und Dialogunterstützung, Vergangenheitsarbeit, Stärkung rechtsstaatlicher Institutionen, Förderung der Menschenrechte sowie Einbezug von Frauen in Friedens- und Sicherheitsprozesse. Die Schweiz stützt sich bei der Umsetzung unter anderem auf den Expertenpool für zivile Friedensförderung und auf ihr Engagement in OSZE, Europarat und UNO.</p><p> </p><p>Zu Frage 3 <br>Die Menschenrechte gehören zu den Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik. Die <a href="https://www.eda.admin.ch/de/publication?id=BCfOmATVnx5h"><u>Leitlinien Menschenrechte 2026-2029</u></a> halten fest, dass Menschenrechtsdiplomatie und Friedensdiplomatie ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie kohärent zusammenwirken. Die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA arbeitet in rund 20 Konfliktkontexten; die Entwicklung der Menschenrechtslage fliesst in diese Arbeit und in die aussenpolitische Lagebeurteilung ein. Zudem verfügen die Schweizer Vertretungen im Ausland über ein Vademecum zur Prävention von Gräueltaten, das ihnen den Umgang mit eskalierenden Situationen im Sinne einer Früherkennung erleichtern soll. Die sicherheitspolitische Früherkennung des Bundes (Ziel 2 im Vernehmlassungsentwurf der Sicherheitspolitischen Strategie 2026) ist davon zu unterscheiden; sie fokussiert auf Bedrohungen und Gefahren mit sicherheitspolitischer Relevanz für die Schweiz.</p><p> </p><p>Zu den Fragen 4-5</p><p>Der Vernehmlassungsentwurf der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 ist eine Dachstrategie und weist den einzelnen Politikbereichen keine Mittel zu. Es ist vorgesehen, dass die zuständigen Stellen die für die Umsetzung notwendigen Ressourcen im Hinblick auf politische Entscheide beantragen. Der Bund finanziert Konfliktprävention, Friedensförderung und Massnahmen zur Achtung der Menschenrechte über die bestehenden Instrumente. Den zuständigen Ämtern stehen dafür Verpflichtungskredite zur Verfügung, die das Parlament alle vier Jahre mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit bewilligt (aktuell die <a href="https://www.deza.eda.admin.ch/de/strategie-der-internationalen-zusammenarbeit-der-schweiz-2025-2028"><u>Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028</u></a>). Diese Mittel tragen zur Sicherheit der Schweiz bei. Über die künftigen Mittel entscheidet das Parlament im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit sowie des ordentlichen Budgetprozesses und der Finanzplanung. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Fokussierung und Neuausrichtung der internationalen Zusammenarbeit (IZA) sowie die strategischen Eckwerte für die Periode 2029-2032 beschlossen. Diese sehen bei praktisch unverändertem Gesamtrahmen eine Stärkung der humanitären Hilfe zulasten der Entwicklungszusammenarbeit vor. EDA und WBF wurden beauftragt, auf dieser Grundlage eine Vernehmlassungsvorlage zur IZA-Strategie 2029-2032 samt den dazugehörigen Verpflichtungskrediten auszuarbeiten. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Instrumente, einschliesslich jener der Abteilung Frieden und Menschenrechte, wird in diesem Rahmen festgelegt. Was die Entwicklungszusammenarbeit und die Folgen dieses Entscheids auf diesen Bereich angeht, verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Ip. Schneider-Schneiter 26.3791 «Auswirkungen der Budgetkürzungen auf die bilaterale Zusammenarbeit der DEZA und des SECO».</p>
- <p>Unser Land verfügt über eine Vielzahl von Instrumenten, um die Sicherheit der Schweizerinnen und Schweizer zu gewährleisten. Die neue Sicherheitsstrategie setzt jedoch im Wesentlichen auf das Militär, um die Schweiz zu schützen und auf Bedrohungen – insbesondere von aussen – zu reagieren.</p><p>Das Dokument erwähnt zwar auch Resilienz und internationale Zusammenarbeit, doch diese beiden Aspekte sind auf eine reine Verteidigungsoptik beschränkt. Nun geniesst die Schweiz aber international Glaubwürdigkeit und es kommt ihr eine Schlüsselrolle zu, wenn es um Konfliktprävention, Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte geht – Elemente, die in der Strategie nicht ausdrücklich erwähnt und ausgeführt werden, obwohl diese Aufgaben in der Verfassung verankert sind. Die Verhinderung bewaffneter Konflikte ist ein wesentlicher Bestandteil eines Konzepts für eine umfassende Sicherheit. Es ist inzwischen erwiesen, dass es sich lohnt, die tieferliegenden Ursachen von Krisen – insbesondere im Bereich der Menschenrechte – anzugehen.<sup>1</sup> Wird man aktiv, bevor eine Krise überhaupt entsteht, ermöglicht dies nachhaltigere Ergebnisse und garantiert der Schweiz Kohärenz und internationalen Einfluss. Ein solches Engagement ist heute nötiger denn je – in einer Welt, die seit 1945 nie von so vielen bewaffneten Konflikte erschüttert wurde, in der die Entwicklungszusammenarbeit deutlich zurückgegangen ist und in der die Achtung der Menschenrechte weltweit abnimmt. In diesem Kontext besteht der Mehrwert der Schweiz weiterhin darin, dass sie eine neutrale und verlässliche Gesprächspartnerin, eine Brückenbauerin und eine Verfechterin der Menschenrechte ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um folgende Klarstellungen: </p><p>1. Wie will der Bundesrat die Verhinderung bewaffneter Konflikte ausdrücklich als für die Sicherheit der Schweiz unverzichtbares Element verankern? </p><p>2. Wie will er die zivile Friedensförderung, die über friedenserhaltende Massnahmen hinausgeht, in der Strategie und dem Konzept für eine umfassende Sicherheit berücksichtigen? </p><p>3. Wie will er in die Sicherheitsstrategie einfliessen lassen, dass unser Land im Bereich der Achtung der Menschenrechte multilateral und bilateral handelt, um so zu verhindern, dass Konflikte entstehen oder wieder aufflammen? </p><p>4. Was die Finanzierung der Strategie für eine umfassende Sicherheit betrifft: Hält er es nicht für unerlässlich, dass ein Teil der Mittel für Konfliktprävention, Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte bereitgestellt wird, da diese Tätigkeiten für die Sicherheit unseres Landes wesentlich sind? </p><p>5. Hält es der Bundesrat angesichts der derzeitigen instabilen internationalen Lage nicht für sinnvoll, die finanziellen Mittel für Konfliktprävention, Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte aufzustocken?</p><p> </p><p><sup>1</sup> Für jeden Dollar, der in Konfliktprävention und Friedensförderung investiert wird, werden 16 Dollar eingespart (Bericht der Vereinten Nationen und der Weltbank aus dem Jahr 2018)</p>
- Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz. Wo bleiben Konfliktprävention, zivile Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zu den Fragen 1-2</p><p>Die Verhütung von Konflikten ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen und Teil der Sicherheitspolitik. Die Friedensförderung mit zivilen und militärischen Mitteln ist gesetzlich verankert und gehört zu den Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik. Im <a href="https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/83/cons_1/doc_1/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2025-83-cons_1-doc_1-de-pdf-a.pdf"><u>Vernehmlassungsentwurf der Sicherheitspolitischen Strategie 2026</u></a> ist sie unter Ziel 6 «Wirksame Beiträge zu Stabilität und Rechtsstaatlichkeit» integriert, wozu auch die Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und zivile Friedensförderung gehören. Die militärische Friedensförderung soll gemäss der Strategie ausgebaut werden und ist komplementär zur zivilen Friedensförderung und zur Konfliktprävention. Die Strategie ist mit der <a href="https://www.eda.admin.ch/de/aussenpolitische-strategie-2024-2027"><u>Aussenpolitischen Strategie 2024-2027</u></a> abgestimmt, die das Instrumentarium der zivilen Friedensförderung aufzeigt: Gute Dienste und Mediation, Fazilitations- und Dialogunterstützung, Vergangenheitsarbeit, Stärkung rechtsstaatlicher Institutionen, Förderung der Menschenrechte sowie Einbezug von Frauen in Friedens- und Sicherheitsprozesse. Die Schweiz stützt sich bei der Umsetzung unter anderem auf den Expertenpool für zivile Friedensförderung und auf ihr Engagement in OSZE, Europarat und UNO.</p><p> </p><p>Zu Frage 3 <br>Die Menschenrechte gehören zu den Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik. Die <a href="https://www.eda.admin.ch/de/publication?id=BCfOmATVnx5h"><u>Leitlinien Menschenrechte 2026-2029</u></a> halten fest, dass Menschenrechtsdiplomatie und Friedensdiplomatie ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie kohärent zusammenwirken. Die Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) des EDA arbeitet in rund 20 Konfliktkontexten; die Entwicklung der Menschenrechtslage fliesst in diese Arbeit und in die aussenpolitische Lagebeurteilung ein. Zudem verfügen die Schweizer Vertretungen im Ausland über ein Vademecum zur Prävention von Gräueltaten, das ihnen den Umgang mit eskalierenden Situationen im Sinne einer Früherkennung erleichtern soll. Die sicherheitspolitische Früherkennung des Bundes (Ziel 2 im Vernehmlassungsentwurf der Sicherheitspolitischen Strategie 2026) ist davon zu unterscheiden; sie fokussiert auf Bedrohungen und Gefahren mit sicherheitspolitischer Relevanz für die Schweiz.</p><p> </p><p>Zu den Fragen 4-5</p><p>Der Vernehmlassungsentwurf der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 ist eine Dachstrategie und weist den einzelnen Politikbereichen keine Mittel zu. Es ist vorgesehen, dass die zuständigen Stellen die für die Umsetzung notwendigen Ressourcen im Hinblick auf politische Entscheide beantragen. Der Bund finanziert Konfliktprävention, Friedensförderung und Massnahmen zur Achtung der Menschenrechte über die bestehenden Instrumente. Den zuständigen Ämtern stehen dafür Verpflichtungskredite zur Verfügung, die das Parlament alle vier Jahre mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit bewilligt (aktuell die <a href="https://www.deza.eda.admin.ch/de/strategie-der-internationalen-zusammenarbeit-der-schweiz-2025-2028"><u>Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028</u></a>). Diese Mittel tragen zur Sicherheit der Schweiz bei. Über die künftigen Mittel entscheidet das Parlament im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit sowie des ordentlichen Budgetprozesses und der Finanzplanung. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Fokussierung und Neuausrichtung der internationalen Zusammenarbeit (IZA) sowie die strategischen Eckwerte für die Periode 2029-2032 beschlossen. Diese sehen bei praktisch unverändertem Gesamtrahmen eine Stärkung der humanitären Hilfe zulasten der Entwicklungszusammenarbeit vor. EDA und WBF wurden beauftragt, auf dieser Grundlage eine Vernehmlassungsvorlage zur IZA-Strategie 2029-2032 samt den dazugehörigen Verpflichtungskrediten auszuarbeiten. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Instrumente, einschliesslich jener der Abteilung Frieden und Menschenrechte, wird in diesem Rahmen festgelegt. Was die Entwicklungszusammenarbeit und die Folgen dieses Entscheids auf diesen Bereich angeht, verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Ip. Schneider-Schneiter 26.3791 «Auswirkungen der Budgetkürzungen auf die bilaterale Zusammenarbeit der DEZA und des SECO».</p>
- <p>Unser Land verfügt über eine Vielzahl von Instrumenten, um die Sicherheit der Schweizerinnen und Schweizer zu gewährleisten. Die neue Sicherheitsstrategie setzt jedoch im Wesentlichen auf das Militär, um die Schweiz zu schützen und auf Bedrohungen – insbesondere von aussen – zu reagieren.</p><p>Das Dokument erwähnt zwar auch Resilienz und internationale Zusammenarbeit, doch diese beiden Aspekte sind auf eine reine Verteidigungsoptik beschränkt. Nun geniesst die Schweiz aber international Glaubwürdigkeit und es kommt ihr eine Schlüsselrolle zu, wenn es um Konfliktprävention, Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte geht – Elemente, die in der Strategie nicht ausdrücklich erwähnt und ausgeführt werden, obwohl diese Aufgaben in der Verfassung verankert sind. Die Verhinderung bewaffneter Konflikte ist ein wesentlicher Bestandteil eines Konzepts für eine umfassende Sicherheit. Es ist inzwischen erwiesen, dass es sich lohnt, die tieferliegenden Ursachen von Krisen – insbesondere im Bereich der Menschenrechte – anzugehen.<sup>1</sup> Wird man aktiv, bevor eine Krise überhaupt entsteht, ermöglicht dies nachhaltigere Ergebnisse und garantiert der Schweiz Kohärenz und internationalen Einfluss. Ein solches Engagement ist heute nötiger denn je – in einer Welt, die seit 1945 nie von so vielen bewaffneten Konflikte erschüttert wurde, in der die Entwicklungszusammenarbeit deutlich zurückgegangen ist und in der die Achtung der Menschenrechte weltweit abnimmt. In diesem Kontext besteht der Mehrwert der Schweiz weiterhin darin, dass sie eine neutrale und verlässliche Gesprächspartnerin, eine Brückenbauerin und eine Verfechterin der Menschenrechte ist.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um folgende Klarstellungen: </p><p>1. Wie will der Bundesrat die Verhinderung bewaffneter Konflikte ausdrücklich als für die Sicherheit der Schweiz unverzichtbares Element verankern? </p><p>2. Wie will er die zivile Friedensförderung, die über friedenserhaltende Massnahmen hinausgeht, in der Strategie und dem Konzept für eine umfassende Sicherheit berücksichtigen? </p><p>3. Wie will er in die Sicherheitsstrategie einfliessen lassen, dass unser Land im Bereich der Achtung der Menschenrechte multilateral und bilateral handelt, um so zu verhindern, dass Konflikte entstehen oder wieder aufflammen? </p><p>4. Was die Finanzierung der Strategie für eine umfassende Sicherheit betrifft: Hält er es nicht für unerlässlich, dass ein Teil der Mittel für Konfliktprävention, Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte bereitgestellt wird, da diese Tätigkeiten für die Sicherheit unseres Landes wesentlich sind? </p><p>5. Hält es der Bundesrat angesichts der derzeitigen instabilen internationalen Lage nicht für sinnvoll, die finanziellen Mittel für Konfliktprävention, Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte aufzustocken?</p><p> </p><p><sup>1</sup> Für jeden Dollar, der in Konfliktprävention und Friedensförderung investiert wird, werden 16 Dollar eingespart (Bericht der Vereinten Nationen und der Weltbank aus dem Jahr 2018)</p>
- Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz. Wo bleiben Konfliktprävention, zivile Friedensförderung und Achtung der Menschenrechte?
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