Nationales Register für Implantate
- ShortId
-
26.4050
- Id
-
20264050
- Updated
-
29.06.2026 16:25
- Language
-
de
- Title
-
Nationales Register für Implantate
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Um die Informationsasymmetrie auf dem Schweizer Implantatemarkt zu verringern, die Transparenz bei der Beschaffungsleistungen der Spitäler zu verbessern und damit zu Gunsten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler günstiger einkaufen zu können, ist ein nationales Register für Implantate notwendig. Der Bund, oder beauftragte Dritte, ist für die Entwicklung eines solchen Registers verantwortlich, um die tiefsten, die höchsten und die durchschnittlichen Einkaufspreise für Implantate anonymisiert zu erheben und zu analysieren. <br>Eine Untersuchung des Preisüberwachers zeigt erhebliche Unterschiede bei den Einkaufspreisen für orthopädische und kardiale Implantate in Schweizer Spitälern auf (Vgl. Jahresbericht 2025). Mit einem nationalen Register sollte es möglich sein, die Gesundheitskosten zu senken und den Zugang zu Medizinprodukten zu verbessern, was letztlich zu einer besseren Qualität der Gesundheitsversorgung für alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz beitragen würde und gleichzeitig die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten würde.<br>Der Markt wird heute von einigen wenigen grossen Anbietern dominiert, häufig multinational tätige Unternehmen. Die Mehrheit der Spitäler arbeitet mit drei Anbietern zusammen, was darauf hindeutet, dass sie nur eine moderate Diversifizierung anstreben. Die Beschaffung von Implantaten erfolgt hauptsächlich im Rahmen direkter Verhandlungen mit den Lieferanten. Öffentliche Ausschreibungen werden nur in 7 Prozent der Fälle durchgeführt.<br>Die grösste Herausforderung für Schweizer Spitäler auf dem Markt für orthopädische und kardiale Implantate besteht darin, dass die Informationsasymmetrie sehr ausgeprägt ist. Vor allem die mangelnde Preistransparenz hindert die Spitäler daran, ihre Einkäufe zu optimieren, wettbewerbsfähige Preise auszuhandeln und eine effiziente Nutzung der Ressourcen sicherzustellen. Die grossen Preisunterschiede könnten auf eine Marktsegmentierung durch die Hersteller hindeuten, die die unterschiedliche Verhandlungsmacht und Zahlungsbereitschaft der einzelnen Spitäler ausnutzen. Dies geht zu Last der obligatorischen Krankenversicherung. Solange keine Preistransparenz besteht, ist eine solche Diskriminierung weiterhin möglich. Die grosse Mehrheit der Schweizer Spitäler (93 Prozent) ist denn auch der Ansicht, dass die Preise für medizinische Implantate im Vergleich zum restlichen Europa deutlich zu hoch sind. Ein besonderes Problem ist zudem die ambulante Weiterverrechnung solcher Produkte, wo gemäss Eidgenössischer Finanzkontrolle die Anreize zum haushälterischen Einkauf fehlen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Register für Implantate einzuführen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Er kann Ausnahmen vorsehen. Der Zugang zu dieser Datenbank soll den Behörden, den Spitälern und den Krankenversicherungen vorbehalten sein. Die Errichtung und Verwaltung kann an Dritte übertragen werden.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Müller Damian, Dittli, Germann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
- Nationales Register für Implantate
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Um die Informationsasymmetrie auf dem Schweizer Implantatemarkt zu verringern, die Transparenz bei der Beschaffungsleistungen der Spitäler zu verbessern und damit zu Gunsten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler günstiger einkaufen zu können, ist ein nationales Register für Implantate notwendig. Der Bund, oder beauftragte Dritte, ist für die Entwicklung eines solchen Registers verantwortlich, um die tiefsten, die höchsten und die durchschnittlichen Einkaufspreise für Implantate anonymisiert zu erheben und zu analysieren. <br>Eine Untersuchung des Preisüberwachers zeigt erhebliche Unterschiede bei den Einkaufspreisen für orthopädische und kardiale Implantate in Schweizer Spitälern auf (Vgl. Jahresbericht 2025). Mit einem nationalen Register sollte es möglich sein, die Gesundheitskosten zu senken und den Zugang zu Medizinprodukten zu verbessern, was letztlich zu einer besseren Qualität der Gesundheitsversorgung für alle Patientinnen und Patienten in der Schweiz beitragen würde und gleichzeitig die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlasten würde.<br>Der Markt wird heute von einigen wenigen grossen Anbietern dominiert, häufig multinational tätige Unternehmen. Die Mehrheit der Spitäler arbeitet mit drei Anbietern zusammen, was darauf hindeutet, dass sie nur eine moderate Diversifizierung anstreben. Die Beschaffung von Implantaten erfolgt hauptsächlich im Rahmen direkter Verhandlungen mit den Lieferanten. Öffentliche Ausschreibungen werden nur in 7 Prozent der Fälle durchgeführt.<br>Die grösste Herausforderung für Schweizer Spitäler auf dem Markt für orthopädische und kardiale Implantate besteht darin, dass die Informationsasymmetrie sehr ausgeprägt ist. Vor allem die mangelnde Preistransparenz hindert die Spitäler daran, ihre Einkäufe zu optimieren, wettbewerbsfähige Preise auszuhandeln und eine effiziente Nutzung der Ressourcen sicherzustellen. Die grossen Preisunterschiede könnten auf eine Marktsegmentierung durch die Hersteller hindeuten, die die unterschiedliche Verhandlungsmacht und Zahlungsbereitschaft der einzelnen Spitäler ausnutzen. Dies geht zu Last der obligatorischen Krankenversicherung. Solange keine Preistransparenz besteht, ist eine solche Diskriminierung weiterhin möglich. Die grosse Mehrheit der Schweizer Spitäler (93 Prozent) ist denn auch der Ansicht, dass die Preise für medizinische Implantate im Vergleich zum restlichen Europa deutlich zu hoch sind. Ein besonderes Problem ist zudem die ambulante Weiterverrechnung solcher Produkte, wo gemäss Eidgenössischer Finanzkontrolle die Anreize zum haushälterischen Einkauf fehlen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Register für Implantate einzuführen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Er kann Ausnahmen vorsehen. Der Zugang zu dieser Datenbank soll den Behörden, den Spitälern und den Krankenversicherungen vorbehalten sein. Die Errichtung und Verwaltung kann an Dritte übertragen werden.</p><p> </p><p>Eine Minderheit der Kommission (Müller Damian, Dittli, Germann) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
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